Betreff
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach § 117 NSchG für den Neubau einer Sporthalle in Loccum
Vorlage
2007/AAS/019
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Der Stadt Rehburg-Loccum wird für den Neubau einer Sporthalle in Loccum eine Zuweisung nach § 117 NSchG in Höhe von 2/3 der
Hälfte der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 666.682 €, als Zuweisung aus der Kreisschulbaukasse gewährt.


Die Stadt Rehburg-Loccum beabsichtigt in Loccum den Neubau einer Dreifeldsporthalle. Die Gesamtkosten ohne Baugrundstück und Erschließung belaufen sich auf 2.250.046 €. Zu den Neubaukosten wird voraussichtlich ein Zuschuss nach den Richtlinien von Zuwendungen zur Förderung der Sanierung von Sportanlagen vom Ministerium für Inneres und Sport gezahlt. Der Zuschuss beläuft sich voraussichtlich auf 30 % der Kosten der Maßnahme, höchstens jedoch auf 250.000 €.

 

Die Sporthalle Loccum ist auch eine schulisch genutzte Sporthalle. Die Stadt Rehburg-Loccum beantragt daher mit Schreiben vom 13.03.2007 eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse.

 

Nach dem Schulentwicklungsplan sind langfristig 2 Sportübungseinheiten schulisch notwendig, so dass lediglich die Kosten für 2 Sportübungseinheiten anerkannt werden können.

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel und im Sekundarbereich in Höhe von mindestens der Hälfte der notwendigen Schulbaukosten für   Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können auch für größere Instandsetzungen gewährt werden.

 

Nach dem Kreistagsbeschluss vom 14.12.1990 werden Zuwendungen für Sporthallen nur gewährt, wenn die Kosten 100.000 DM (51.129 €) überschreiten und der langfristige schulische Bedarf vorliegt. Die Voraussetzungen liegen vor.