Der Samtgemeinde Grafschaft Hoya wird
a) für
die Sanierung des Schulgebäudes Wechold eine Zuwendung nach § 117 NSchG in Höhe
eines Drittels der nachgewiesenen Kosten für den Primarbereich gewährt. Die
Zuwendung beträgt insgesamt 105.187 €
b) für
die Sanierung der Sporthalle Hoya eine Zuwendung nach
§ 117 NSchG in Höhe der Hälfte der nachgewiesenen Kosten für den Sekundarbereich
gewährt. Die Zuwendung beträgt insgesamt 113.785 €.
c) Der Antrag auf Zuwendung für die Turnhalle Wechold wird abgelehnt.
a) Die
Samtgemeinde Grafschaft Hoya hat das Schulgebäude in Wechold saniert. Folgende
Sanierungsarbeiten wurden durchgeführt:
- Heizung
- Fenster
- Dach
Die Gesamtkosten der Sanierungsarbeiten belaufen sich auf
315.555,23 €. Das Schulgebäude in Wechold wird langfristig
(Schulentwicklungsplan) von der Grundschule genutzt, so dass die entstandenen
Kosten anerkannt werden können. Die Samtgemeinde beantragt daher mit Schreiben
vom 12.12.2006 eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse.
b) Die
Samtgemeinde Grafschaft Hoya hat die Sporthalle in Hoya saniert. Folgende
Sanierungsarbeiten wurden durchgeführt:
- Heizung
- Lüftung
- Elt-Installation
- Sanitärarbeiten
- Fliesenarbeiten
- Maurerarbeiten
- Malerarbeiten
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf
227.570,24 €.
Die Sporthalle Hoya ist auch eine schulisch genutzte Sporthalle. Die
Samtgemeinde beantragt daher mit Schreiben vom 13.12.2006 eine Zuwendung aus
der Kreisschulbaukasse.
Nach dem Schulentwicklungsplan - Fortschreibung 2005/2019 - ist die Sporthalle mit 3 Sportübungseinheiten anzusehen. Schulisch notwendig sind ebenfalls 3 Sportübungseinheiten, so dass die angegebenen Kosten anerkannt werden können.
Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel und im Sekundarbereich in Höhe von mindestens der Hälfte der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können auch für größere Instandsetzungen gewährt werden.
Nach dem Kreistagsbeschluss vom 14.12.1990 werden
Zuwendungen für Sporthallen nur gewährt, wenn die Kosten 100.000 DM (51.129 €)
überschreiten und der langfristige schulische Bedarf vorliegt. Die
Voraussetzungen liegen vor.
c) Die
Samtgemeinde Grafschaft Hoya hat die Turnhalle in Wechold saniert. Die Kosten
belaufen sich auf 38.321,34 €. Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya beantragt daher
mit Schreiben vom 12.12.2006 eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse.
Da gemäß Kreistagsbeschluss vom 14.12.1990 die Kosten der Sanierung 100.000 DM
(51.129 €) überschreiten müssen, kann für die Sanierung der Turnhalle in
Wechold keine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse gezahlt werden.