Betreff
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung nach § 117 NSchG für die Sanierungen des Schulgebäudes Wechold, der Turnhalle Wechold und der Sporthalle Hoya
Vorlage
2007/AAS/020
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Der Samtgemeinde Grafschaft Hoya wird

 

a)    für die Sanierung des Schulgebäudes Wechold eine Zuwendung nach § 117 NSchG in Höhe eines Drittels der nachgewiesenen Kosten für den Primarbereich gewährt. Die Zuwendung beträgt insgesamt 105.187 €

b)    für die Sanierung der Sporthalle Hoya eine Zuwendung nach
§ 117 NSchG in Höhe der Hälfte der nachgewiesenen Kosten für den Sekundarbereich gewährt. Die Zuwendung beträgt insgesamt 113.785 €.

c)    Der Antrag auf Zuwendung für die Turnhalle Wechold wird abgelehnt.

 


a)    Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya hat das Schulgebäude in Wechold saniert. Folgende Sanierungsarbeiten wurden durchgeführt:
-  Heizung
-  Fenster
-  Dach

Die Gesamtkosten der Sanierungsarbeiten belaufen sich auf 315.555,23 €. Das Schulgebäude in Wechold wird langfristig (Schulentwicklungsplan) von der Grundschule genutzt, so dass die entstandenen Kosten anerkannt werden können. Die Samtgemeinde beantragt daher mit Schreiben vom 12.12.2006 eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse.

b)    Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya hat die Sporthalle in Hoya saniert. Folgende Sanierungsarbeiten wurden durchgeführt:

-  Heizung
-  Lüftung
-  Elt-Installation
-  Sanitärarbeiten
-  Fliesenarbeiten
-  Maurerarbeiten
-  Malerarbeiten

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf
227.570,24 €.

Die Sporthalle Hoya ist auch eine schulisch genutzte Sporthalle. Die Samtgemeinde beantragt daher mit Schreiben vom 13.12.2006 eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse.

 

Nach dem Schulentwicklungsplan - Fortschreibung 2005/2019 - ist die Sporthalle mit 3 Sportübungseinheiten anzusehen. Schulisch notwendig sind ebenfalls 3 Sportübungseinheiten, so dass die angegebenen Kosten anerkannt werden können.

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel und im Sekundarbereich in Höhe von mindestens der Hälfte der notwendigen Schulbaukosten für   Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können auch für größere Instandsetzungen gewährt werden.

 

Nach dem Kreistagsbeschluss vom 14.12.1990 werden Zuwendungen für Sporthallen nur gewährt, wenn die Kosten 100.000 DM (51.129 €) überschreiten und der langfristige schulische Bedarf vorliegt. Die Voraussetzungen liegen vor.

 

c)    Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya hat die Turnhalle in Wechold saniert. Die Kosten belaufen sich auf 38.321,34 €. Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya beantragt daher mit Schreiben vom 12.12.2006 eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse.

Da gemäß Kreistagsbeschluss vom 14.12.1990 die Kosten der Sanierung 100.000 DM (51.129 €) überschreiten müssen, kann für die Sanierung der Turnhalle in Wechold keine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse gezahlt werden.