Einrichtung eines Familien- und Seniorenbüros
Die Konzeption für die Errichtung eines
Familien- und Seniorenbüros mit jährlichen Gesamtkosten von rd. 450.000,00 €
wird umgesetzt.
Im Hinblick auf das noch vom Kreistag zu beschließende 6. Strategische Ziel “Der Landkreis ist familienfreundlich” hat die Politik gemeinsam mit der Verwaltung in zwei Workshops über die hierfür notwendigen Leitsätze und die daraus zu ergreifenden Maßnahmen beraten.
Ergebnis dieser Beratungen war die Verabschiedung eines Rahmenkonzeptes für einen familienfreundlichen Landkreis Nienburg/Weser. Unter dem Wahlspruch “Beraten, Unterstützen, Vernetzen” soll – neben anderen Maßnahmen - durch die Einrichtung eines Familien- und Seniorenbüros (FSB) möglichst zum 01. September 2007 eine zentrale Anlaufstelle für alle Familienthemen geschaffen werden.
Als dessen wesentliche Aufgaben wurden
- die konzeptionelle Arbeit und Beratung zur Kinderbetreuung,
- die Beratung und Unterstützung von Seniorinnen und Senioren,
- die Zusammenführung der Generationen und
- die Vernetzung von Haupt- und Ehrenamt in diesen Bereichen
beschrieben.
Darüber hinaus soll das FSB als Informations- und Vermittlungsstelle für die von den beteiligten Fachdiensten des Landkreises erbrachten Leistungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfen dienen.
Ein weiterer Auftrag besteht darin, zur Vernetzung und Koordinierung der Angebote in der Fläche Anlaufstellen in den Kommunen zu initiieren, die vor Ort diese Angebote multiplizieren und begleiten.
Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Rahmenkonzeptes ergeben sich konkret die folgenden Aufgaben:
A. Kinder-, Jugend- und Familienhilfen im
Familien- und Seniorenbüro
Verbesserung der Angebote zur Kinderbetreuung im Landkreis durch
- flächendeckende Bereitstellung verlässlicher, flexibler, bedarfsgerechter und ggf. altersübergreifender Angebote,
- Ausbau der Tagespflege,
- Beratung und Information,
- Vernetzung und Koordination der Angebote,
- Initiierung und Begleitung von Projekten
- Verbesserung der Fachberatung für die Tageseinrichtungen und Träger
- Ansprache des Ehrenamtes (z.B. Betreuungsprojekte mit Großeltern).
Hierzu bedarf es der Verfolgung folgender Maßnahmen und Ziele:
1. Bestands-
und Bedarfserhebung:
In enger Zusammenarbeit mit den Kommunen ist zunächst auf kleinräumiger Basis
eine detaillierte Erhebung des Bedarfs und der bestehenden Kapazitäten
durchzuführen. Hierzu bedarf es der Aufbereitung und Bewertung aller zur
Verfügung stehenden demografischen Daten, insbesondere mit dem Focus auf die
Altersgruppe der unter dreijährigen. Ziel ist die Erstellung und tagesaktuelle
Pflege einer kreisweiten kleinräumigen Übersicht, die neben der (kurz-, mittel-
und langfristigen) Bedarfsentwicklung auch die zur Verfügung stehenden
Ressourcen (Tagesmütter, Kitas, Schulen und weitere Betreuungsangebote mit
ihren Kapazitäten) wieder gibt und für eine “stand by”- Vermittlung geeignet
ist.
2. Ausbau
der Tagespflege:
Im Hinblick auf die Vorgaben das TAG und die mittlerweile in
unterschiedlichster Weise artikulierten Betreuungsbedarfe und Modelle kommt dem
Ausbau und der Vernetzung der Tagespflege eine besondere Bedeutung zu, da sie
von allen Betreuungsangeboten das wohl höchste Maß an Individualität und
Flexibilität bietet. Gleichwohl liegen hierin auch mit die höchsten Risiken, die
mit einer Fremdbetreuung von Kindern einhergehen. Es ist daher ein besonderes
Augenmerk zu richten auf
- die Überprüfung der persönlichen Eignung der Tagespflegepersonen und
- die Geeignetheit der Räumlichkeiten, in denen Tagespflege angeboten werden soll.
Nachstehende wesentliche Elemente sind hierbei zentral zu begleiten:
a) Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen in Verbindung mit anerkannten Trägern wie insbesondere der VHS unter Einhaltung zwingender Standards(nach Maßgabe des DJI-Curriculums),
b) Beratung von Tagesmüttern und Eltern,
c) Forcierung der Vernetzung kreisweit und auf kleinräumiger Ebene,
d) der Aufbau einer laufend zu aktualisierenden Tagesmütterdatei,
e) Angebot von Fortbildung und weiterer Qualifizierung,
f) laufende Qualitätsprüfung (Überprüfung vor Ort),
g) Überprüfung der Tagespflegepersonen und der Räumlichkeiten,
Für das Gelingen dieser Aufgabe bedarf es gleichfalls der sehr engen Kooperation mit den Kommunen und den anerkannten Trägern von Qualifizierungsmaßnahmen.
3. Beratung/Vermittlung/Öffentlichkeitsarbeit/Vernetzung/Herstellung der Kommunikation
Aufgabe einer gezielten wirksamen Öffentlichkeitsarbeit/Beratung/Vermittlung ist die umfassende Information über sämtliche Betreuungsangebote und -erfordernisse sowie die sach- und bedarfsgerechte zeitnahe Vermittlung in die Angebote. Dies berücksichtigt die Bedürfnisse des Nachfragenden in gleichem Maße wie die Zielsetzungen des Landkreises und seiner Kommunen, die mit diesen Angeboten verfolgt werden.
Notwendig hierfür sind
- Veranstaltungen vor Ort wie z.B. Sprechstunden, Börsen, Messen
- Faltblätter, Plakate, Kataloge,
- und insbesondere Initiierung von Anlaufstellen in den Gemeinden, deren Unerstützung und der regelmäßige tagesaktuelle Austausch mit ihnen.
Vernetzung und Kommunikation haben als Ziel die Bündelung vorhandener Ressourcen auf kleinräumiger Ebene sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit und die Koordination von Maßnahmen und Projekten.
Hierzu sind Strukturen aufzubauen,
Konzeptionen (auch Finanzkonzeptionen) zu entwickeln und unter Einbindung der
politischen Entscheidungsträger aufeinander abzustimmen. Grundlage dafür sind
vom FSB initiierte und begleitete Gesprächsrunden und Ausschüsse.
4. Anregung
von Projekten/Maßnahmen
Unterschiedlichste Nachfragesituationen und demographische Tendenzen im
Kreisgebiet erfordern innovative, auf den individuellen kleinräumigen Bedarf
abgestimmte Betreuungsangebote. Bedarfe sind zu erfassen, Projekt und Maßnahmen
zu entwickeln, zu initiieren und zu begleiten. Dazu gehört vor allem die
Gewinnung, Förderung (auch finanziell) und fachliche Unterstützung von
Initiatoren, Trägern und Kooperationspartnern ebenso wie die Evaluation der
Projekte.
Hierfür sind zudem Richtlinien zu entwickeln und durch Controlling der
sachgerechte Mitteleinsatz zu überprüfen.
Finanzierung der Umsetzung hinsichtlich der Vorgaben zur
Verbesserung der Betreuungssituation, Beratung und Information.
Zur effizienten Umsetzung der Vorgaben der Rahmenkonzeption wird folgender jährlicher personeller und sachlicher Aufwand für die vorstehenden Maßnahmen für notwendig erachtet:
Kostenaufstellung
Familien-Senioren-Büro |
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- im Bereich des FD 36 - |
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1. Arbeitsplatzkosten |
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Personalkosten |
3x EG 9 (1) |
163.000,00 € |
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Sachkosten |
3x EG 9 (1) |
16.300,00 € |
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TUI |
3x EG 9 (1) |
30.600,00 € |
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Verw.GK |
3x EG 9 (1) |
16.300,00 € |
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Gesamt |
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226.200,00 € |
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2. Tagespflege (Qualifizierung,
Fortbildung) |
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je Qualifizierung (160h/Curriculum)
5.500 € |
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3 Qualifizierungen p. a. (á 16
TN) |
16.500,00 € |
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je Fortbildung 2.000 €, inkl.
Material |
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3 Fortbildungen |
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6.000,00 € |
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Gesamt (ohne TN-Beiträge) |
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22.500,00 € |
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3. Allg. Materialkosten F-S-B |
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Flyer, Handouts, Porto, etc. |
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5.000,00 € |
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4. Neue Betreuungsmodelle,
-projekte |
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Animation für das Ehrenamt, |
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Vernetzungsaktionen, etc. |
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20.000,00 € |
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5.
Personalkosten Gemeinden(Initiierung |
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0,75 €/ Einwohner |
(125.870 EW) |
97.500,00 € |
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Gesamtkosten Projekt |
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Fachbereich 36 |
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Gesamtaufwendungen |
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371.200,00 € |
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Gegenfinanzierung:
Im Rahmen des Landesprogramms “Familie mit Zukunft” können bis 2011 für die mit Fokus auf die Betreuung der 0-3jährigen Kinder ausgerichteten Maßnahmen aus dem Landestitel Co-Finanzierungen beantragt werden, die für diese Zeit je nach Ausgestaltung der Maßnahmen bis zu 145.000 € jährlich erreichen könnten, so dass sich die Kosten in den ersten Jahren der Anlaufphase deutlich reduzieren würden.
Aufgrund der teils nicht eindeutigen
Förderrichtlinien und daraus resultierenden Abrechnungsmodalitäten des Landes
muss zunächst von der Gesamtfinanzierungssumme ausgegangen werden.
B. Seniorenarbeit im Rahmen des
Familien- und
Seniorenbüros
Zweites “Standbein” im Rahmen des FSB ist die Seniorenarbeit, durch die zur Förderung und Erhaltung eigenständiger Lebensführung älterer Menschen beigetragen werden soll.
Die Zunahme des Anteils der älteren Bevölkerung und die immer höhere Lebenserwartung der Menschen bringen neue Anforderungen an die Kommunen mit sich. Wichtig ist eine differenzierte Sicht auf die Lebenssituation älterer Menschen.
Die tradierte Einteilung der Altenhilfestrukturen in ambulant, stationär und teilstationär muss durchbrochen werden und der Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung gelegt werden. Der Verbleib in der eigenen Häuslichkeit hat für alte Menschen einen besonders hohen Stellenwert und muss durch den Aufbau entsprechender Strukturen und niederschwelliger Angebote gestützt werden.
Eine – stark wachsende – Zahl und Vielfalt von Hilfeangeboten macht eine Koordination und Vernetzung der Hilfen im gesamten Bereich der Altenhilfe dringend erforderlich, um dafür zu sorgen, dass für jede Art des Hilfebedarfs nicht nur die jeweils benötigte Form der Hilfe vorhanden ist, sondern diese auch für den Hilfebedürftigen transparenter und tatsächlich erreichbar wird.
Die Kenntnisse über vorhandene Angebote, Dienste, Hilfen und Möglichkeiten der Leistungserschließung sind in der Bevölkerung gering. Hier kann eine Anlaufstelle als trägerunabhängige Beratungsstelle Abhilfe schaffen. Sie vermittelt umfassende Informationen, Sicherheit und individuelle Unterstützung.
Aufgrund des demographischen Wandels gewinnt bürgerschaftliches Engagement für die Gesellschaft immer mehr an Bedeutung. Das Potential derjenigen, die bereit sind, sich freiwillig sozial zu engagieren, kann besser ausgeschöpft werden. Durch die Mitwirkung insbesondere auch engagierter älterer Menschen in der Altenarbeit können versorgende und betreuende Angebote für Seniorinnen und Senioren, aber auch für Kinder und Familien, verbessert werden. Gleichzeitig kann den Interessen älterer Menschen entsprochen werden, die selbst aktiv werden möchten und sich durch herkömmliche Angebote nicht angesprochen fühlen. Die Förderung bürgerschaftlichen Engagements älterer Menschen trägt zur Verbesserung der individuellen Lebensqualität bei und leistet damit auch einen Beitrag zur Gesundheitsförderung und Prävention.
Die Seniorenarbeit soll die vorhandenen Potentiale sozialen Engagements erschließen, fördern und vermitteln.
Ziele
- Die Seniorenarbeit im FSB soll allen Interessierten fundierte Beratung und Unterstützung in Fragen, die Seniorinnen und Senioren betreffen, bieten. Es soll dabei die unterschiedlichen Bedürfnisse, Interessen und Lebenssituationen älterer Menschen – von den aktiven, gesunden bis zu den hilfe- und pflegebedürftigen Menschen – berücksichtigen.
- Die Seniorenarbeit soll zur Förderung und Erhaltung eigenständiger Lebensführung sowie gesellschaftlicher Teilhabe älterer Menschen beitragen und soll
- bürgerschaftliches Engagement – insbesondere auch älterer Menschen - im Bereich der Familien- und Altenhilfe fördern.
Zielgruppe
- Seniorinnen und Senioren und deren Angehörige
- Menschen, die sich im Bereich der Altenhilfe sozial engagieren wollen
- Alle Menschen, die sich für Fragen, die Seniorinnen und Senioren betreffen, interessieren
Aufgaben
- Erfassen aller Angebote für Seniorinnen und Senioren im Landkreis Nienburg/Weser: Sport- und Unterhaltungsangebote, kulturelle Veranstaltungen, ambulante Pflegedienste, Essen auf Rädern, hauswirtschaftliche Hilfen wie Reparatur-, Reinigungs- und Wäschedienste, Tages- und Kurzzeitpflege, Heime etc.
- Beratung in allen Fragen, die Seniorinnen und Senioren betreffen, bei Bedarf auch im Rahmen von Hausbesuchen
- Aufzeigen von Möglichkeiten zur Förderung und Erhaltung eigenständiger Lebensführung, die den individuellen Lebenssituationen und persönlichen Bedürfnissen und Neigungen gerecht werden
- Beratung über Finanzierungsmöglichkeiten und Zuständigkeiten (Leistungen der Kranken- und Pflegekassen, Wohngeld, Beförderungsdienst für Schwerbehinderte, Sozialhilfe etc.), Hilfe bei der Kontaktaufnahme, Hilfe beim Ausfüllen von Antragsformularen
- Aufbau eines ehrenamtlichen Betreuungsnetzes zur Unterstützung von Familien mit Kindern(“Großelternprojekte”), für Hilfeleistungen im Seniorenbereich wie Besuche bei älteren Menschen, Gespräche, Vorlesen, Einkäufe, Begleitung bei Spaziergängen, Telefonketten, etc.
- Vernetzung mit den Angeboten/Anforderungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe aus dem FB Jugend (z.B. Einbringung in die geplanten Großelternprojekte)
- Förderung des ehrenamtlichen Betreuungsnetzes z.B. durch Organisation von Weiterbildungsangeboten, regelmäßigen “Stammtischen” etc.
Ausstattung für die
Seniorenarbeit
Für das beschriebene Aufgabenspektrum ist die Schaffung von zwei halben Stellen, eine halbe Verwaltungskraft, eine halbe examinierte Altenpflegerin, erforderlich. Die Summe der Personal- und Sachkosten ist mit weiteren rd. 75.000,00 € zu veranschlagen.
C. Gesamtaufwand für die Errichtung und
den Betrieb
eines Familien- und Seniorenbüros
Der sachgerechte Betrieb des beschriebenen
FSB erfordert die Bereitstellung von vier zusammenhängenden Büroräumen mit
üblicher Ausstattung und EDV sowie ein dazu gehöriger
Besucher-/Be-sprechungsraum.
Die Gesamtkosten des Familien- und Seniorenbüros sind mit insgesamt rd. 450.000,00 € jährlich zu veranschlagen.