Der Kreistag bestätigt die vorgeschlagenen Förderinhalte und Modalität für ein regionalisiertes Teilbudget für den Landkreis Nienburg/Weser. Als Entscheidungsgrundlage für Förderanträge kleiner und mittlerer Unternehmen im Landkreis Nienburg/Weser verabschiedet er die dieser Vorlage anliegende Förderrichtlinie.
Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen, soweit sich eine entsprechende Notwendigkeit im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beim Land Niedersachsen/der Europäischen Union ergibt.
Im Rahmen seiner Überlegungen zur künftigen Ausrichtung der EU-Strukturfondsperiode 2007 – 2013 hat die Europäische Kommission die Mitgliedsstaaten aufgefordert, die Förderregionen mehr als in der Vergangenheit direkt an der Umsetzung der Förderpolitik zu beteiligen. Vor diesem Hintergrund ist der Gedanke entstanden, regionalisierte Teilbudgets zu schaffen, deren Verwaltung in der Verantwortung der jeweiligen Region liegen.
Über diese Änderung in der Förderpolitik sind die Ausschüsse für Regionalentwicklung und Wirtschaftsförderung mit den og. Drucksachen informiert worden.
Das Programmpaket der Niedersächsischen Landesregierung ist mittlerweile von der EU akzeptiert worden, sodass auch die Regionalisierten Teilbudgets auf Grundlage neuer Landesrichtlinien und Vorgaben umgesetzt werden können. Das Land beabsichtigt, einen Betrag von 2,5 Mio. € je Landkreis in den Ziel-2-Regionen bereit zu stellen, die in voller Höhe kommunal gegenfinanziert werden müssen. Diese Kofinanzierung ist bereits in den Haushaltsstellen der Stabstellen für Wirtschaftsförderung und Regionalentwicklung im Kreishaushalt eingestellt.
Das Land selbst hat die Gewährung eines regionalisierten Teilbudgets allerdings an politische Rahmenbedingungen geknüpft, indem sie grundsätzliche Zweckbindungsansätze für die Förderungen vorgesehen hat.
So hat das Land folgende Budgetverwendungen vorgesehen:
a) Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) 66%
b) Innovation 17%
c) kleine Infrastrukturmaßnahmen 17%
100%
Das Land versteht diese Aufteilung als dringende Empfehlung, hat aber auch zu erkennen gegeben, dass man grundsätzlich von Änderungsmöglichkeiten im Programmverlauf ausgeht.
Auf der Grundlage der Regionalen Entwicklungskooperation Weserbergland plus sind daraufhin verwaltungsseitig Gedanken entwickelt worden, die die Verwendung näher präzisieren. Aus Förderrechtlichen Gründen muss jeder Landkreis eine „gesonderte“ Richtlinie aufstellen und beschließen. Die REK-Landkreise Hameln-Pyrmont, Holzminden, Nienburg und Schaumburg haben sich darauf verständigt, eine wortgleiche Förderrichtlinie zu verabschieden; das Land begrüßt ausdrücklich diese Form des interkommunalen Wirkens und hat keine Bedenken – soweit dieser Fall eintreten sollte – dass Budgets der Landkreise Kreis übergreifend verwandt werden können, also interne Umschichtungen vorgenommen werden können.
Für die Priorität 1 (KMU) wurde in der geschäftsführenden Arbeitsgruppe der REK eine in allen Landkreisen verwendbare, inhaltlich identische Förderrichtlinie erarbeitet, die sich nur in den Namen der einzelnen Landkreise unterscheidet. Sie orientiert sich an der so genannten GA-Förderung (Bund-Länder- Gemeinschaftsaufgabe ) und unterstützt damit insbesondere investive Vorhaben von Unternehmen.
Die Förderrichtlinie für den Landkreis Nienburg/Weser ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Der relativ enge Spielraum bei der Vergabe von Beihilfen nach der Gemeinschaftsaufgabe ist in entscheidenden Punkten allerdings geöffnet worden, um den Zugang für Antragsteller zu erleichtern. So ist die bei der Gemeinschaftsaufgabe übliche branchenspezifische Regelung aufgelöst worden, so dass nun auch Handel, Handwerk, freie Berufe, bedient werden können. Die überwiegende überregionale Ausrichtung der Betriebe ist nicht erforderlich.
Darüber hinaus sind weitere Öffnungen vorgenommen worden, die die Gewährung von Zuschüssen erleichtert; wie z.B. Einplanungsrunden alle 2 Monate (N-Bank ¼ jährlich); in besonderen Fällen soll die Förderung nicht mehr abhängig von der Schaffung neuer Arbeitsplätze sein , sondern eine Sicherung von Arbeitsplätzen ausreichend sein.
Das Land hat jedoch auch Förderungswertgrenzen vorgegeben, die eingearbeitet worden sind.
Die Förderrichtlinie für den Landkreis Nienburg/Weser bedarf der Notifizierung durch die EU; die Kompatibilität mit den Landesvorgaben sind bereits mit dem Wirtschaftsministerium verhandelt worden. Von dort ist signalisiert worden, dass die Landkreisförderrichtlinie mit landespolitischen Zielsetzungen übereinstimmt. Insofern ist zu erwarten, dass auch die europäische Kommission keine Einwendung erheben wird.
Der KMU-Schwerpunkt im regionalisierten Teilbudget wird damit künftig eigenverantwortlich vom Landkreis abgewickelt; damit ist der Landkreis auch für sämtliche EU-Vorgaben wie etwa die Konformitätsprüfung etc. zuständig.
Für die Priorität 2 (Innovationen),
wurden aufgrund einer Bedarfsanalyse fünf Fördertatbestände vorgeschlagen:
Machbarkeitsstudien, Beratung (Kurzberatung/
Innovationsberatung), Clustermanagement (Energie, Gesundheit, Ernährung),
FuE-Förderung im kleineren Rahmen und Modellprojekte von regionaler Bedeutung
und REK-Relevanz.
In der Priorität 3 (Infrastruktur) sollten besonders strukturwirksame Projekte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien sowie regionalbedeutsame touristische Projekte gefördert werden.
Zu den letzteren Prioritäten wird es keine kommunale Förderrichtlinie geben; hier wird sich die Entscheidung ausrichten an noch zu erarbeitenden Landesrichtlinien. Das Land hat sich zu diesen beiden Punkten die verwaltungstechnische Umsetzung vorbehalten, die Förderentscheidung selbst fällt aber in den Landkreisen.
Die Lenkungsgruppe der Regionalen Entwicklungskooperation Weserbergland plus hat den Förderrichtlinien im Grundsatz bereits zugestimmt. Die Abwicklung, Antragsprüfung, Bewilligung etc. obliegt, wie oben dargestellt, den einzelnen Landkreisen. Um eine überregionale Abstimmung mit den Entwicklungszielen der REK, Kreis übergreifende Umschichtungen der Finanzmittel herbei zu führen ist es vorgesehen, eine gemeinsame Einplanung und Abstimmung in der geschäftsführende Arbeitsgruppe der REK einzurichten. Dieses Gremium tagt i.d.R, im 2-Monatsrhythmus. Die REK- Lenkungsgruppe soll abschließend über die Förderpakete beschließen.