Betreff
Mitteilungen/Anfragen;
Ganztagsschule Hauptschule Eystrup
Vorlage
2007/AAS/026
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

 

Nach § 114 NSchG haben Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs I – soweit die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind – einen Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung. Die Anspruchsvoraussetzungen sind in der „Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Nienburg/Weser gemäß § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes“ vom 25.10.1996 in der Fassung der Änderungssatzung vom 26.10.2001 festgelegt.

 

Bestandteil der Satzung sind die 1982 durch Kreisausschussbeschluss festgelegten Einzugsbereichskarten, nach denen die Ansprüche auf kostenlose Schülerbeförderung im Einzelfall geprüft werden.

 

Da die neu errichtete Hauptschule zum Schuljahr 2007/2008 ihren Schulbetrieb aufnimmt, ist es erforderlich, die bisherige Einzugsbereichskarte Nr. 27 zu ändern.

 

Auf Grund der damaligen örtlichen Gegebenheiten wurden die vom Kreisausschuss festgelegten Beförderungsgrenzen weit unterschritten. Durch die Bautätigkeiten in den letzten 25 Jahren (Radwegbau, Neubaugebiete) sind die Schulwege deutlich sicherer geworden. Bei der Überarbeitung der Einzugsbereichskarten Nr. 27 und 27a wurden die in der o.g. Satzung festgesetzten Entfernungsgrenzen für den Sekundarbereich weitestgehend ausgeschöpft.

 

Die bisherigen Grenzen im Bereich Hoyerhagen (Tivoli) wurden nicht angepasst. Hier liegt die Grenze auf Grund der besonderen Örtlichkeit (Waldgebiet) weit unter den festgesetzten 4 km.

 

Die bisherige Einzugsbereichskarte Nr. 27 enthält auch den Einzugsbereich der Förderschule-L in Hoya. Bei Förderschulen liegen die zumutbaren Grenzen bei 2 – 3 km, während für den übrigen Bereich die Grenzen bei 3 – 4 km liegen. Zur besseren Übersichtlichkeit wurden die beiden Bereiche (2 – 3 km und 3 – 4 km) in die Einzugsbereichskarten Nr. 27 und Nr. 27a aufgeteilt.

 

/    Die überarbeitete Einzugsbereichskarte Nr. 27 und 27a sind als

Anlage beigefügt.