Betreff
Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Agrarumwelt- und Naturschutzmaßnahmen im Dauergrünland
hier: Förderkulisse im Landkreis Nienburg/Weser und Grünlandsituation im FFH-Gebiet 444 "Fledermauslebensraum bei Rodewald"
Vorlage
2007/ALNU/009
Aktenzeichen
554-60-10/029
Art
Aussch. f.Landschaftspfl., Natur, Umwelt

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Förderprogramm Dauergrünland

Für den Erhalt und die Entwicklung von extensiv genutzten Grünlandflächen hat das Land einen Förderstrang „Dauergrünland“ aufgelegt. Die Dauergrünlandförderung ist Bestandteil des Kooperationsprogramms Naturschutz (KoopNat), welches wiederum ein Baustein des Landesprogramms PROFIL ist. Das Landesprogramm bündelt für den Zeitraum von 2007 bis 2013 die möglichen Förderbereiche (s. Drucksache Nr. 2007/ALNU/013-01).

Die notwendige abschließende Ratifizierung des Programms durch die Europäische Union (EU) steht, da im erheblichen Umfang auch EU-Gelder eingestellt werden, jedoch noch aus.

Die bisher schon von der örtlichen Landwirtschaft gestellten Anträge zur Teilnahme an dem Programm Dauergrünland stehen alle unter dem Vorbehalt der abschließenden Zustimmung der EU.

Das Förderprogramm ist jedoch beschränkt auf eine Gebietskulisse, die gebildet wird durch Naturschutzgebiete (NSG) und einige Natura 2000-Gebiete. Im Landkreis Nienburg/Weser können freiwillige Bewirtschaftungsvereinbarungen für folgende Gebiete abgeschlossen werden:

 

NSGs HA 73 „Steimbker Kuhlen“, HA 84 „Holtorfer Moor“, HA 86 „Rodewalder Lichtenheide“, HA 87 „Rodewalder Wiehbuschwiesen“, HA 112 „Siedener Moor“, HA 151 „Lemker Marsch“, HA 153 „Steinbrinker-Ströhener Masch“, HA 159 „Hohes Moor“, HA 174 „Weißer Graben“, HA 177 „Wellier Schleife/Staustufe Landesbergen“, HA 190 „Meerbruchswiesen“ und NSG HA 208 „Uchter Moor“.

 

Hinzu kommt der naturschutzrechtlich nicht geschützte und auch nicht als Natura 2000-Gebiet gemeldete große zusammenhängende Grünlandbereich der Steimbker Wiehbuschwiesen.

 

Die Steimbker Wiehbuschwiesen sind als eines von wenigen nicht geschützten Gebieten in die Förderkulisse des Landes mit aufgenommen worden. Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass schon seit 1986 über das kreiseigene Wiesenvogelschutzprogramm Steimbker Wiehbuschwiesen und später über das Feuchtgrünlandschutzprogramm Niedersachsen kontinuierlich freiwillige Bewirtschaftungsverträge abgeschlossen werden konnten. Hinzu kommt, dass die langjährigen Bewirtschaftungspartner beim Land die Weiterführung des Vertragsnaturschutzes und damit eine kontinuierliche Verlässlichkeit für die Steimbker Wiehbuschwiesen eingefordert haben.

 

Weitere Voraussetzung für einen Vertragsabschluss über KoopNat im Segment Dauergrünland ist, dass die Fläche an dem Niedersächsischen Agrarumweltprogramm NAU B1 des Nds. Landwirtschaftsministeriums mit Basisauflagen für eine extensive Grünlandnutzung teilnimmt.

In der genannten Gebietskulisse ist derzeit der Abschluss von unterschiedlichsten Vertragsvarianten mit Gesamterträgen von bis zu 500 €/ha jährlich möglich.

Für den Zeitraum 2007 – 2011 haben 15 Landwirte für ca. 170 ha und für den Zeitraum 2008 – 2012 16 Bewirtschafter für ca. 86 ha Bewirtschaftungsvereinbarungen abgeschlossen. Die Vertragsflächen liegen dabei vorrangig in den Steimbker Wiehbuschwiesen.

 

Aufgrund der aktuell steigenden Preise beim ggf. erforderlichen Futtermittelzukauf sind Tendenzen erkennbar, dass der Anteil an Vertragsnaturschutzflächen im Dauergrünland in Niedersachsen zurückgeht. Das Problem ist im Umweltministerium erkannt worden und man will sich dort für eine Aufstockung der Vertragsentgelte einsetzen.

 

Nächster Stichtag für den Abschluss von freiwilligen i. d. R. 5-jährigen Bewirtschaftungsvereinbarungen ist der 15.05.2008.

 

Die Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Hannover, Bezirksstelle Nienburg und der Fachdienst Naturschutz stehen gerne für die Beratung interessierter Landwirte zur Verfügung. Rechtzeitig vor dem Stichtag werden auch noch entsprechende Pressemitteilungen folgen.

 

Nähere Informationen über die Gebietskulisse und mögliche Vertragsvarianten erfolgen in der Sitzung.

 

 

Grünlandsituation im FFH-Gebiet 444 „Fledermauslebensraum bei Rodewald“

 

Ohne die im bisherigen Meldeverfahren bewährte Beteiligung von Landkreis, Kommunen und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Landesregierung Anfang 2006 das FFH-Gebiet 444 „Fledermauslebensraum bei Rodewald“ ausgewiesen und an die EU gemeldet.

 

Hinsichtlich der vielen offenen Fragen bei Flächeneigentümern, Nutzungsberechtigten, den landwirtschaftlichen Interessenvertretungen sowie in Politik und Verwaltung wurden diverse Abstimmungsgespräche mit dem Nds. Umweltministerium und auch dem Umweltminister Herrn Sander mit unterschiedlichem Teilnehmerkreis durchgeführt.

Darüber hinaus haben weitere schriftliche und mündliche Verhandlungen stattgefunden.

 

Im letzten Fachausschuss wurde ausführlich über den durch Erlass vorgegebenen Sachstand berichtet (siehe Drucksachen Nr. 2007/ALNU/002-02).

Hiernach ist die Aufnahme eines Grünlanderhaltungsgebotes in die bestehende LSG-Verordnung auf unbestimmte Zeit ausgesetzt worden. Das Land Niedersachsen übernimmt derzeit hierfür die Verantwortung für sich ggf. einstellende erhebliche Beeinträchtigungen des Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen.

Das Nds. Umweltministerium (MU) hat jedoch darum gebeten die Grünlandsituation im FFH-Gebiet regelmäßig zu erfassen und Veränderungen mitzuteilen, um die übernommene Verantwortung unter Berücksichtigung des allgemein geltenden Verschlechterungsverbotes des § 34b Abs. 5 Nds. Naturschutzgesetz ggf. neu bewerten zu können.

 

Vor diesem Hintergrund werden die während der Nutzungsfeststellung am 28.03.2006 gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer als Grünland erfassten Flächen seitens der Verwaltung jährlich kartiert.

 

Eine im August 2007 durchgeführte Flächenkontrolle hat ergeben, dass im FFH-Gebiet 444 kein Grünlandumbruch stattgefunden hat.

An dieser Stelle ist der bisher erfolgte sensible Umgang mit den vorhandenen Grünlandflächen seitens der Flächeneigentümer und Nutzungsberechtigten hervorzuheben. Ihnen ist diesbezüglich ein besonderer Dank auszusprechen.

 

Das MU will noch in diesem Jahr prüfen, ob die Gebietskulisse für das Dauergrünlandprogramm erweitert werden kann. Die Verwaltung wird die Aufnahme des FFH-Gebietes 444 „Fledermauslebensraum bei Rodewald“ vorschlagen, um auch in diesem Gebiet ein Angebot für freiwillige Bewirtschaftungsvereinbarungen machen zu können.

 

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit                                          Ja

   Nein                                                            Nein

 

     


Anlagen: