Betreff
Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL)
hier: Stand der Umsetzung im Landkreis Nienburg, Flussgebietseinheit Weser
Vorlage
2007/ALNU/012
Aktenzeichen
552-657-00-16
Art
Aussch. f.Landschaftspfl., Natur, Umwelt

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


1. Einführung

 

In der Sitzung des Ausschusses für Landschaftspflege, Natur- und Umweltschutz vom 27.10.2004 (Drucksache Nr. 2004/ALNU/007-01 und 02) wurden die grundsätzlichen Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie erläutert und die vorläufigen Ergebnisse der Bestandsaufnahme der Gewässer im Landkreis Nienburg vorgestellt.

 

/    Bis zum Jahr 2015 sollen nach den Vorgaben (Anlage 1)

·         natürliche Oberflächengewässer das Umweltziel „guter ökologischer Zustand“,

·         künstliche oder erheblich veränderte Gewässer das „gute ökologische Potential“ und

·         Grundwasser den „guten mengenmäßigen und chemischen Zustand“

erreichen.

 

Die Bestandaufnahme und die Aufstellung der Überwachungsprogramme sind abgeschlossen. Zur Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme (Fertigstellung bis 2009) hat das Land Niedersachsen die Beteiligung der Öffentlichkeit und der

/    Wassernutzer in den Gebietskooperationen organisiert (Anlage 2).

Der Landkreis Nienburg ist aktives Mitglied in den Gebiets-

/    kooperationen „12 Weser/Meerbach“ und „13 Große Aue“ (Anlage 3).

 

Zu deren wesentlichen Aufgaben gehören

·         die Anpassung der Überwachungskonzepte an die örtlichen Verhältnisse,

·         die Ermittlung der wichtigen Bewirtschaftungsfragen und Ziele für die Gewässer,

·         die Ausweisung der erheblich veränderten (HMWB „heavily modified waterbodies“) und der künstlichen (AWB „artificially waterbodies“) Gewässer und

·         die Erarbeitung der Maßnahmenprogramme.

Die bisher in den Gebietskooperationen erreichten Ergebnisse wurden unter Einbeziehung der örtlichen Kenntnisse der Beteiligten entwickelt und sind im Folgenden zusammenfassend dargestellt:

 

2. Oberflächengewässer

 

Monitoring:

 

Das Monitoring dient der Überprüfung der biologischen und chemisch-physikalischen Qualitätskomponenten und damit der Einstufung des Gewässerzustandes. Es wurden zusätzliche Messstellen eingerichtet, die regelmäßig durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ausgewertet werden. Ein Teil des Messnetzes aus dem

/    Bearbeitungsgebiet „12 Weser/Meerbach“ ist in Anlage 4 abgebildet. Im Vordergrund steht hier insbesondere die Bestimmung der biologischen Parameter (z. B. Fischfauna, wirbellose Fauna, Plankton). Darüber hinaus werden diese Messstellen künftig auch der Erfolgskontrolle von Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität dienen (sog. operatives Monitoring).

 

Bewirtschaftungsfragen

 

Für die Bearbeitungsgebiete „12 Weser/Meerbach“ und für das Gebiet „13 Große Aue“ ergeben sich die folgenden wichtigen Bewirtschaftungsfragen für Gewässer des Tieflandes:

·         Gewässerstrukturdefizite wie Begradigungen, Übersandungen der Gewässersohle, fehlende Randstreifen und Gehölze

·         intensive Gewässerunterhaltung mit Erhalt des „Status Quo“

·         Unterbrechung der Durchgängigkeit durch Querbauwerke

·         Eutrophierungen durch diffuse Stoffbelastungen

·         Einleitungen von Stoffen aus Punktquellen, z. B. Niederschlagswasser

Für die Weser ergeben sich zusätzliche Belastungen aus den Salzeinleitungen des Kalibergbaus und aus dem Ausbau und der Nutzungen als Bundeswasserstraße.

 

Die wichtigen Bewirtschaftungsfragen wurden differenziert nach den verschiedenen Gewässern (Wasserkörpern) ermittelt und sind die wesentliche Grundlage für die anschließende Maßnahmenplanung bis 2009.

 

Einstufung der Wasserkörper

 

Die Gebietskooperationen haben in diesem Jahr die Überprüfung der Wasserkörper auf die Einstufung als „natürlich“, „erheblich verändert“ oder „künstlich“ abgeschlossen. In Ergänzung zu den vorläufigen Berichten zum Gewässerzustand in 2005 wurden jetzt die örtlichen Kenntnisse (z. B. von Behörden, Wasser- und Naturschutzverbänden) mit einbezogen. Im landesweiten Durchschnitt hat sich danach der Anteil der als natürlich eingestuften Gewässer von 56 % auf 16 % verringert.

Im Bereich der Bearbeitungsgebiete „12 Weser/Meerbach“ und „13 Große Aue“ gibt es mit Ausnahme eines Teils der „Alten Weser“ keine durchgehend natürlichen Gewässer, da historisch alle mehr oder weniger durch Ausbauten verändert wurden. Insoweit ist bei diesen Gewässern als Umweltziel nur das „gute ökologische Potential“ zu erreichen.

In den letzten Sitzungen wurde jedoch mehrheitlich festgestellt, dass insbesondere die Gewässer der Gebiete

·         12 Weser/Meerbach (Anlage 5)
Calle, Graue, Bückener Mühlenbach, Blenhorster Bach, Mahlener Graben, Oberlauf des Führser Mühlenbachs, Strangbach, Fulde, Winzlarer Grenzgraben, Oberlauf des Steinhuder Meerbachs, Bruch- und Kolkgraben, Rottbach

·         13 Große Aue (Anlage 6)
Winterbach/Rohrbach, Langhorst-Kuhlengraben, Altarme der Großen Aue

·         22 Aller/Böhme (Anlage 7)
Alpe, Schipsegraben, Wölpe

teilweise gute strukturelle und natürliche Abschnitte haben. Günstige Vorraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung von Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung sind insbesondere hier vorhanden.

 

3. Grundwasser

 

Im Landkreis Nienburg haben alle Grundwasserkörper einen guten quantitativen Zustand, das heißt, es wird im Jahresmittel nicht mehr Grundwasser entnommen als sich wieder neu bilden kann.

Hingegen erreichten im Bericht 2005 alle Grundwasserkörper im Lockergestein keinen guten chemischen Zustand (z. B. durch Nitratbelastungen über 50 mg/l). Daher sind eine weitergehende Beschreibung der Grundwasserkörper (z. B. Hydrogeologie, Chemie), Prüfung der menschlichen Einwirkungen (Einleitungen, Landnutzungen), des Umfanges der Verschmutzungen und die Überwachung der Qualität erforderlich.

 

Die Gebietskooperationen haben daher die Ergänzung des Grundwassermonitorings inhaltlich beraten und erste Ergebnisse zusammengestellt.

Am Beispiel des Grundwasserkörpers „Mittlere Weser Lockergestein

/    rechts“ sind in der Anlage 8 die Messstellen eingetragen.

Diese ersten Ergebnisse des erweiterten Grundwassermonitorings ergeben wichtige Bewirtschaftungsfragen für das Grundwasser:

·         Nährstoffbelastungen grundwasserferner Standorte ergeben sich insbesondere bei hohen Stickstoffbilanz-Überschüssen und hoher Grundwasserneubildung.

·         Grundwassernahe Grünlandstandorte mit höherem Nitratabbau haben tendenziell geringere Konzentrationen.

·         Belastungen durch Pflanzenschutzmittel entstehen im Einzelfall an Standorten mit hoher Grundwasserneubildung.

·         Belastung des Mengenmäßigen Zustandes

Die Ergebnisse des Grundwassermonitorings werden derzeit weiter durch den NLWKN ausgewertet. Als Zwischenergebnis ist tendenziell festzuhalten, dass die Grundwasserkörper der Geest ein höheres Gefährdungspotential besitzen und sich hier ein größerer Handlungsbedarf für die Bewirtschaftungspläne ergibt.

 

Für das Bearbeitungsgebiet „13 Große Aue“ wurde aufbauend auf ein bereits 2005 abgeschlossenes Monitoring ein Pilotprojekt zur Verbesserung des chemischen Zustands des Grundwassers begonnen.

Das Projekt heißt „WAgriCo“ (Water Resources Management in Cooperation with Agriculture) und soll in der Praxis demonstrieren, wie Grundwasserbelastungen verringert werden können. In enger Zusammenarbeit von Wasserwirtschaft und Landwirtschaft werden dabei die positiven Erfahrungen aus den bestehenden Kooperationen zum Trinkwasserschutz nutzbar gemacht (Internet: www.wagrico.de).

 

4. Ausblick

 

Bis zur Fertigstellung der Bewirtschaftungspläne 2009 bleibt dem Land Niedersachsen nur noch wenig Zeit. Bereits nach der Sommerpause werden daher in den Gebietskooperationen die ersten Maßnahmen geplant, für die nach den landesweiten Vorgaben Prioritäten gesetzt werden.

 

Vorrangig sind hier die Gewässer zu bearbeiten, die zum Fließgewässerschutzsystem gehören, ein hohes biologisches Besiedlungspotential haben, innerhalb von wasserabhängigen FFH-Gebieten liegen oder Bestandteil überregionaler Wanderrouten für Fischfauna sind.

 

Für die Entwürfe der Maßnahmenvorschläge aus allen Gebietskooperationen sollen bereits ab 04/2008 im Umweltministerium aufgrund begrenzter Finanzmittel Prioritäten gebildet werden. Als Kriterien werden insbesondere die Zielerreichung, die Wirksamkeit, die Kosteneffizienz, die Verhältnismäßigkeit und die Finanzierung herangezogen. Wichtige Voraussetzung ist auch, dass die Maßnahmen bis 2012 freiwillig und im Einvernehmen umgesetzt werden können.

 

Ab 12/2008 wird die Öffentlichkeit umfassend beteiligt, Änderung aus dem Verfahren eingearbeitet und Ende 2009 zur Entscheidung der

/    Landesregierung vorgelegt (Anlage 9).

 

 

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit                                          Ja

   Nein                                                            Nein