Betreff
Satzung für das Jugendamt (Fachbereich Jugend) des Landkreises Nienburg/Weser
Vorlage
2007/JHA/011
Aktenzeichen
36
Art
Jugendhilfeausschuss

 

Die Satzung für das Jugendamt (Fachbereich Jugend) des Land-kreises Nienburg/Weser wird beschlossen.

 


Die gegenwärtig gültige Satzung für das Jugendamt des Landkreises Nienburg/Weser stammt aus dem Jahre 1993. Seit dem hat es eine Änderung der Kommunalverfassung, die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens und die Änderung weiterer gesetzlicher Vorschriften gegeben. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die Satzung anzupassen.

 

Der vorgelegte Entwurf bemüht sich unter Einarbeitung der wenig gravierenden rechtlichen Änderungen um größere Stringenz und bessere Übersichtlichkeit. Im Rahmen der weitgehenden inhaltlichen Kontinuität ist im Einzelnen auf die Einarbeitung der kommunalverfassungsrechtlichen Veränderungen sowie auf die Anpassung des Aufgabenkatalogs für den Jugendhilfeausschuss hinzuweisen: Hier kommt insbesondere die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens und die Neuregelung des Kriegsdienstverweigerungsverfahrens zum Tragen, die beide bisherige Aufgaben obsolet machen. Die übrigen Punkte der bisherigen Auflistung f) und i) ergeben sich aus der Zuständigkeitsregelung des § 2 Abs. 2 und 3 bzw. aus dem allgemeinen Auftrag des Jugendhilfeausschusses.