Betreff
Bau eines Radweges im Zuge der K 63 Stolzenau - Landesgrenze NRW
Vorlage
2007/AfK/009
Aktenzeichen
551 - K 63
Art
Ausschuss für Kreisstraßen

Der zusätzlichen Aufnahme des Radwegneubaus im Zuge der K 63 Stolzenau – Landesgrenze Nordrhein-Westfalen auf einer Länge von 1,852 km für 2008 in das Bauprogramm für GVFG-Maßnahmen des Landkreises Nienburg/Weser wird aufgrund der überregionalen Bedeutung zugestimmt. Unter der Voraussetzung, dass Fördermittel des Landes gewährt werden, soll die Maßnahme in 2008 ausgeführt werden.


Anlässlich der Bereisung der Kreisstraßen im Mai 2007 durch den Ausschuss für Kreisstraßen wurde die 1,852 km lange Strecke im Zuge der K 63 Stolzenau – Landesgrenze NRW vor Ort besichtigt und der Bau eines Radweges als Lückenschluss mit Anschluss an den im Bau befindlichen Radweg im Nachbarkreis Minden – Lübbecke angesprochen. Gleichzeitig wurde vorgeschlagen, zunächst einen Entwurf für einen Radweg auszuarbeiten.

 

Im Radwegebedarfsplan 2005 wurden die 16 dringendsten Maßnahmen aufgelistet und nach einer Dringlichkeitsbewertung in eine Reihenfolge gebracht. Hiervon sind die ersten 6 Maßnahmen bereits in das Bauprogramm bis 2011 aufgenommen worden, die weiteren 10 Maßnahmen sind bei Fortführung des Bauprogramms ab 2012 im Rahmen der finanziellen Machbarkeit einzuarbeiten.

 

Der Radweg im Zuge der K 63 gehört nicht zu den 16 dringendsten Maßnahmen, sondern ist mit allen restlichen Maßnahmen ohne Dringlichkeitsbewertung im Radwegebedarfsplan dargestellt.

 

Die K 63 ist Bestandteil des Weserradweges, der im Mittelweserraum jährlich von ca. 150.000 Radfahrern befahren wird. Auf dem Gebiet des Landkreises Minden – Lübbecke wurde im Sommer mit dem Radwegbau an der dortigen Kreisstraße begonnen, die im Landkreis Nienburg/Weser als K 63 weiterläuft. Die Maßnahme im Nachbarkreis soll in 2008 fertig gestellt werden.

 

Aufgrund der überregionalen Bedeutung als Weserradweg und der damit verbundenen Nutzung durch diese große Anzahl von Radfahrern, aber auch wegen der Zunahme des Schwerlastverkehrs auf dieser Strecke wird vorgeschlagen, im gesamten 1,852 km langen Abschnitt einen Radweg anzulegen, um die Sicherheit der Radfahrer zu erhöhen. Dies betrifft auch den Schülerverkehr zur Grundschule Stolzenau.

 

Da dieser Abschnitt bisher nicht im Bauprogramm enthalten ist, wird ausnahmsweise aufgrund der überregionalen Bedeutung eine Ergänzung des Bauprogramms empfohlen, um einen Ausbau in 2008 zu ermöglichen.

 

Die Maßnahme wurde am 14.06.2007 vorsorglich für die Aufnahme in das Mehrjahresprogramm nach § 5 GVFG angemeldet. Ein Bescheid über die Aufnahme liegt bisher noch nicht vor.

 

Für diesen Lückenschlusses im Radwegenetz entstehen ca. 215.000,00 € an Baukosten und ca. 18.000,00 € Grunderwerbskosten. Der in 2008 anfallende Baukostenanteil von 205.000,00 € sowie die Grunderwerbskosten wurden im Haushaltsplanentwurf 2008 veranschlagt (Konto 55120.008 und 55120.001).

 

 

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Radwegbau im Zuge der K 63 für das Jahr 2008 in das Bauprogramm aufzunehmen und unter der Voraussetzung, dass Fördermittel vom Land gewährt werden, die Maßnahme in 2008 zu bauen.


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit 223.000,00                                     Ja

   Nein                                                            Nein