Betreff
Anmeldung von Straßenbaumaßnahmen für die Aufnahme in das Mehrjahresprogramm
Vorlage
2007/AfK/010
Aktenzeichen
551
Art
Ausschuss für Kreisstraßen

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.


Durch die Föderalismusreform ist u. a. das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zum 31.12.2006 außer Kraft getreten. Im Rahmen des Föderalismusreform-Begleitgesetzes werden den Ländern als Ausgleich für diese Aufgabe weiterhin zweckgebundene Mittel zur Verfügung gestellt. Bis 2013 ist als Zweckbestimmung die “Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden” vorgegeben. Ab 2014 bis 2019 entfällt die gruppenspezifische Zweckbindung. Dann gilt die zweckentsprechende Verwendung nur noch für den investiven Bereich insgesamt (neben Kreisstraßenbau z. B. auch Schulbau).

 

Um schon jetzt den Mittelbedarf für geplante Straßenbaumaßnahmen in den kommenden Jahren bekannt zu geben, wurden auf Empfehlung der Bewilligungsbehörde schon im Juni 2007 die Maßnahmen aus dem “Bauprogramm für GVFG-Maßnahmen” für die Aufnahme in das Mehrjahresprogramm angemeldet.

 

Hierbei handelt es sich im Einzelnen um folgende Baumaßnahmen:

 

K 6    Ausbau und Radweg OD Steimbke                 (geplant für 2009)

K 38  Radweg Nendorf – Steyerberg              ( geplant für 2009/2010)

K 151Ausbau und Radweg OD Hassel           (geplant für 2009/2010)

K 3    Radweg OD Steimbke                                     (geplant für 2009)

K 3    Radweg OD Stöckse                                       (geplant für 2010)

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.