Betreff
Umstufung von Kreisstraßen im Bereich des Flecken Steyerberg
Vorlage
2007/AfK/012
Aktenzeichen
551 - K 38 / K 50
Art
Ausschuss für Kreisstraßen

Den geplanten Umstufungen der K 38 zur Landesstraße und der

K 27 sowie der K 50 zur Gemeindestraße wird zugestimmt.


Mit der Fertigstellung der Ortsumgehung Steyerberg hat sich eine Änderung der Verkehrsbedeutung verschiedener Straßen Im Bereich des Flecken Steyerberg ergeben. Diesen geänderten Verkehrsbedeutungen wird mit der Umstufung verschiedener Straßen Rechnung getragen.

 

So besteht die Absicht, neben der Umstufung der Landesstraßen

L 349 und L 350 die K 38 im Zuge der Ortsumgehung zur Landesstraße 349 aufzustufen.

 

Die K 50 verliert im Bereich der OD Steyerberg bei der Umsetzung der geplanten Umstufung die Funktion einer Kreisstraße und soll daher zur Gemeindestraße in der Baulast des Flecken Steyerberg abgestuft werden. Ferner hat die K 27 durch die Fertigstellung der Ortsumgehung auf einer knapp 300 m langen Strecke die Funktion einer Kreisstraße verloren und soll daher ebenfalls zur Gemeindestraße abgestuft werden.

 

Die Lage der Umstufungsstrecken ist aus dem anliegenden Plan ersichtlich.

 

Gemäß § 11 (4) Niedersächsisches Straßengesetz hat der bisherige Straßenbaulastträger dem neuen Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen, dass er die Straße in dem gebotenen Umfang ordnungsgemäß unterhalten hat.

 

Sowohl bei dem zur L 349 aufzustufenden Abschnitt der K 38 als auch bei dem zur Gemeindestraße abzustufenden Abschnitt der K 27 ist dies der Fall. Da bei der K 50 hingegen seit der Herstellung keine nennenswerten Unterhaltungsarbeiten durchgeführt wurden, ist vor der Abstufung eine Erneuerung der Deckschicht notwendig.

 

Nach einer überschlägigen Kostenermittlung durch die Straßenbauverwaltung werden hierfür Kosten in Höhe von ca. 108.000,00 € entstehen. Im Haushaltsplanentwurf 2008 sind hierfür noch keine Mittel eingeplant. Die Umstufung soll bereits 2008 erfolgen. Es ist daher beabsichtigt, im Rahmen einer zwischen dem Flecken Steyerberg und dem Landkreis Nienburg/Weser abzuschließenden Umstufungsvereinbarung festzulegen, dass die erforderliche Deckschichterneuerung im Haushaltsjahr 2009 durch den Landkreis Nienburg/Weser ausgeführt wird.


Anlagen:

 

Plan über Umstufungsstrecken