Betreff
Antrag der Samtgemeinde Uchte auf Neubau eines Radweges im Zuge der K 20 Warmsen - Friedewalde
Vorlage
2007/AfK/013
Aktenzeichen
551- K 20
Art
Ausschuss für Kreisstraßen

Der Antrag der Samtgemeinde Uchte auf Neueinstufung im Radwegebedarfsplan zum vorzeitigen Bau des Radweges im Zuge der K 20 Warmsen – Friedewalde wird abgelehnt.


Die Samtgemeinde Uchte hat mit Schreiben vom 16.10.07 beantragt, im Radwegebedarfsplan eine Neueinstufung für den vorgezogenen Bau eines Radweges im Zuge der K 20 Warmsen – Friedewalde vorzunehmen.

 

Der Radweg hat eine Länge von 7,276 km und würde nach überschlägiger Kostenermittlung durch die Straßenbauverwaltung rund 1.728.000,00 € kosten.

 

Im Radwegebedarfsplan 2005 ist der Radweg unter lfd. Nr. 10 in der Dringlichkeitsreihung enthalten. Einziges Kriterium für die Einstufung war die Schulwegsicherung. Die von der Samtgemeinde Uchte nunmehr abgegebene Bewertung als touristischer Radweg konnte bei der Aufstellung des Radwegebedarfsplanes nicht berücksichtigt werden.

 

Auf der Grundlage des bestehenden Radwegebedarfsplanes wurde am 18.05.2005 das mit der Bewilligungsbehörde abgestimmte Bauprogramm für GVFG-Maßnahmen beschlossen. Wegen der Laufzeit des Bauprogramms berücksichtigt es bisher die Maßnahmen lfd. Nr. 01 bis 06 des Radwegebedarfsplanes, die weiteren Maßnahmen sind bisher noch in keinem Programm enthalten.

 

Aus den o. g. Gründen und auch vor dem Hintergrund der hohen Kosten dieser Maßnahme hält der Fachdienst Umweltrecht und Kreisstraßen ein Abweichen und ein damit verbundenes Zurückstellen bereits in das beschlossene Bauprogramm aufgenommener anderer Maßnahmen für problematisch. Auch kann bei diesem Radweg nicht von der gleichen hohen überregionalen Bedeutung für den Radverkehr ausgegangen werden, wie dies bei dem 1,852 km langen Radweg K 63 Stolzenau – Landesgrenze NRW der Fall ist.

 

Um den Bestand des erst zwei Jahre alten und mit der Bewilligungsbehörde abgestimmten Bauprogramms nicht zu gefährden, sollte das bestehende Bauprogramm zunächst abgearbeitet werden. Möglich wäre, zur Fortschreibung des Bauprogramms ab 2011/2012 eine nochmalige Überprüfung der Dringlichkeitsbewertung der Radwegprojekte vorzunehmen.