Betreff
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach § 117 NSchG für den Umbau und Sanierung des Marion-Dönhoff-Gymnasiums, 3. Bauabschnitt
Vorlage
2007/AAS/043
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Der Stadt Nienburg/Weser wird für den Umbau und die Sanierung des Marion-Dönhoff-Gymnasiums für den 3. Bauabschnitt und Kosten der Einrichtung und Flurdeckenerneuerung nach § 117 NSchG eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse in Höhe der Hälfte der notwendigen Kosten, höchstens jedoch 760.000 €, gewährt.

 

Die Finanzierung aus der Kreisschulbaukasse ist je zur Hälfte auf die Haushaltsjahre 2008 und 2009 zu verteilen.


Die Stadt Nienburg/Weser hat mit Schreiben vom 25.09.2007 für den weiteren Umbau und die Sanierung des Marion-Dönhoff-Gymnasiums, 3. Bauabschnitt, eine Kreiszuwendung nach § 117 NSchG in Höhe von 760.000 € (Baukosten des 3. Bauabschnittes  1.308.000 €, zuzüglich Kosten der Einrichtung  109.250 € und Kosten der Flurdeckenerneuerung  44.000 €) beantragt.

 

Im 1. Bauabschnitt ist durch Kreistagsbeschluss vom 29.10.2004 eine Zuwendung von bis zu 1.521.750 € und im 2. Bauabschnitt durch Kreistagsbeschluss vom 14.10.2005 eine Zuwendung von bis zu 1.454.500 € gewährt worden.

 

Der 3. Bauabschnitt umfasst die Sanierung des Forums, die Sanierung des Diakonissenheims und den Anbau einer Cafeteria sowie die Einrichtung der Küche und des Nebenraumes, die Einrichtung der Cafeteria, die Bestuhlung des Forums und Erneuerung der Flurdecken.

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden in den Sekundarbereichen Zuwendungen in Höhe von mindestens der Hälfte der Kosten u.a. für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten.

 

Der Umbau und die Sanierung des Marion-Dönhoff-Gymnasiums fällt unter die Bestimmungen des § 117 NSchG.

 

Die Zuwendung für den 3. Bauabschnitt einschließlich der genannten Einrichtungskosten beträgt somit 760.000 €.