Entsorgungszentrums Nienburg "Krähe"
Beschlussvorschlag:
Die für das Entsorgungszentrum
erforderliche Genehmigungs-/
Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie die Erstellung der
Leistungsverzeichnisse ist auf der Grundlage der HOAI auszu-
schreiben.
Der Kauf des Entsorgungszentrums
Nienburg “Krähe” wurde Ende 2002 vollzogen.
Im Rahmen der Standortbewertungsstudie wurden die ergänzenden Baumaßnahmen für
das Entsorgungszentrum Nienburg “Krähe” dargelegt, um für die Zukunft der
Abfallwirtschaft und der Gesetzgebung gerecht zu werden. Die Zustimmung hierfür
erfolgte in den Gremien Ausschuß für Abfallwirtschaft, Kreisausschuß und
Kreistag einstimmig.
Für diese Maßnahme hat das Amt für Abfallwirtschaft zwischenzeitlich die
Vorplanung unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzes- und Verordnungslage
sowie der Sicherungskonzepte und der Verkehrs- und Arbeitsschutzrichtlinien
durchgeführt.
Das Ergebnis dieser Vorplanung ist dem beigefügten Übersichtsplan für das
Entsorgungszentrum Nienburg “Krähe” zu entnehmen.
Voraussichtlich werden für die Maßnahmen nachstehende Kosten anfallen:
1) Betriebsgebäude mit Besprechungsraum 180.000,00
€
2) Neugliederung Kleinanlieferbereich, getrennt für
Pkw und Pkw mit Anhänger,
einschließlich Kreis-
verkehrsregelung sowie gesonderte
Container-
abfuhr 150.000,00
€
3) überdachte Zwischenlagerflächen für Hausmüll
und vorbehandelten Restabfall
westlich neben
der MAA-Halle 200.000,00
€
4) überdachte Lagerflächen im Boxensystem
nördlich der MAA-Halle für die
Komponenten
Altholz, Gewerbeabfall, Sperrmüll,
Klärschlämme
u.a. 400.000,00
€
5) Erweiterung MAA-Anlage für die Altholz-
separierung incl. Hallenerweiterung
(optional 1.000.000,00 €)
6) Lagerhalle für Restmülltonnen
und Geräte
einschließlich Werkstatt 200.000,00
€
7) Freiflächen für höherwertige Abfallanlagen 100.000,00
€
8) Neugestaltung der Verkehrsflächen ein-
schließlich Verkehrswegebau sowie
Erweiterung
der Zaunanlage 300.000,00
€
9) Bau eines Sammelbehälters für Oberflächen-
wasser 50.000,00 €
10) Herstellung eines Konzentratsammelbehälters
(GFK-, 300 m3) 100.000,00
€
11) Planungskosten Genehmigungsverfahren 120.000,00
€
1.800.000,00
€
Ein qualifiziertes Ingenieurbüro hat unter Beachtung der gültigen gesetzlichen
Vorgaben kurzfristig die notwendige Genehmigungs-/ Entwurfs und
Ausführungsplanung sowie die Erstellung der Leistungsverzeichnisse zu
erarbeiten. Die Leistungen sind auf der Basis der HOAI (Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure) auszuschreiben. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan
eingeplant.
Die gesamte Projektabwicklung und spätere Ausführung der Maßnahmen wird der
Betrieb Abfallwirtschaft mit eigenem Personal abwickeln.