Betreff
Erforderliche Erneuerung der Heizungsanlage im Gymnasium Stolzenau - Projektanalyse für Nahwärmeversorgung mittels regenerativer Energien (Bioenergie Stolzenau);
hier: Angebot der Bioenergie zur Heizwärmeversorgung für die Liegenschaften Gymnasiumund Förderschule
Vorlage
2008/AfL/002
Aktenzeichen
115
Art
Ausschuss für Liegenschaften

Der Ausschuss für Liegenschaften nimmt zustimmend Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, die konkreten Konditionen für einen Anschluss der Liegenschaften an das geplante Nahwärmenetz der Bioenergie zu verhandeln und den Anschluss im Jahr 2008 zu wirtschaftlich wettbewerbsgerechten Bedingungen vorzubereiten.


Die Projektanalyse hat ergeben, dass die beim Betrieb der geplanten Biogasanlage anfallende Abwärme zu wirtschaftlich wettbewerbsfähigen Bedingungen für ein Nahwärmenetz zur Versorgung u. a. der kommunalen Liegenschaften mit Heizwärme genutzt werden kann.

 

In gemeinsamen Vorgesprächen wurde den Vertretern der Bioenergie Stolzenau signalisiert, dass trotz der Zielsetzung zur Förderung des verstärkten Einsatzes regenerativer Energien zur Versorgung öffentlicher Gebäude für eine kommunale Beteiligung an der Nahwärmeversorgungsgesellschaft weder seitens der Gemeinde Stolzenau noch des Landkreises Nienburg/Weser ausreichend Raum gesehen wird. Vor allem aus organisatorischen Erwägungen heraus wird das Beibehalten der Abnehmerposition favorisiert.

 

Die Bioenergie Stolzenau sieht sich auch ohne kommunale Beteiligungen zur Wärmevollversorgung der kommunalen Liegenschaften zu wirtschaftlich wettbewerbsfähigen Lieferpreisen in der Lage.

 

Der gemeindliche Bauleitplan liegt zur Genehmigung vor. Der Bioenergie Stolzenau wurde empfohlen, den Antrag auf Erteilung der Genehmigung nach BImSchG kurzfristig zu stellen und hierfür nicht die Genehmigung der Bauleitplanung abzuwarten, um die angestrebte Errichtung und Betrieb der Biogasanlage im Herbst sowie die Nahwärmelieferung noch im Jahr 2008 ermöglichen zu können.

 

Für die avisierte Wärmevollversorgung der kommunalen Liegenschaften hat die Bioenergie Stolzenau am 15.02.2008 ein erstes Angebot für das Gymnasium Stolzenau und die Förderschule Stolzenau vorgelegt und hierfür die Voraussetzungen konkreter umrissen. Ein gleichlautendes Angebot mit identischen Konditionen liegt der Gemeinde Stolzenau für die Dreifach-Sporthalle vor.

 

Die Bioenergie Stolzenau kann für einen Zeitraum von 15 Jahren – fernmündlich wurden auf Nachfrage auch 20 Jahre optioniert – die Wärmevollversorgung unter den nachfolgenden Voraussetzungen und Kalkulationsannahmen anbieten:

 

·          die Wärmelieferung kann 2008 aufgenommen werden,

·          die Belieferung der kommunalen Liegenschaften kann spätestens zum 01.01.2009 aufgenommen werden,

·          die Vergütung für die eingespeiste elektrische Energie aus Biogas wird entsprechend den Regelungen der Gesetzesvorlage “Erneuerbare Energien Gesetz” vom 05.12.2007 beschlossen,

·          die Kundenstruktur lässt ab 2010 eine Auslastung des Wärmenetzes mit ca. 2 Mio. KW/h zu,

·          Spitzenlastkessel, Pufferspeicher und Biogas-BHKW können in einem Heizhaus im Nahwärmenetz und zusätzliche Pufferspeicherkapazitäten im Nahbereich des Hauptabnehmers Gymnasium errichtet werden.

 

Bis 31.12.2010 soll der angebotene Arbeitspreis für die KW/h Wärme 5,5 ct netto, d. h. 6,55 ct incl. MwSt betragen. Ggf. kann die Preisgarantie auch bis 31.12.2012 in Aussicht gestellt werden. Danach ist für den Arbeitspreis eine Preisgleitklausel, die auf den Index des allgemeinen Gaspreises 2007 als Bezugsgröße abstellt, zugrunde zu legen. Darüber hinaus soll ein monatlicher Messpreis von 25 € netto (29,75 € brutto) je Objekt erhoben werden. Ferner soll ein einmaliger Baukostenzuschuss für Planung, Erstellung und Anschluss an das Wärmenetz von 50 € netto (59,25 € brutto) je KW Anschlusswert erhoben werden. Für 800 KW Anschlusswert am Gymnasium und 200 KW Anschlusswert an der Förderschule (bislang 290 KW Nennwärmebelastung) ergeben sich einmalige Baukostenzuschüsse in Höhe von 40.000 € netto und 10.000 € netto.

 

Bei Installation des Pufferspeichers auf der Abnehmerseite, hierfür käme sowohl aufgrund der Räumlichkeiten als auch mit Blick auf die benötigten Wärmemengen das Gymnasium in Betracht, könnte der Anschlusswert beim Abnehmer Gymnasium von 800 KW auf 500 KW reduziert werden. Dadurch würde der einmalige Baukostenzuschuss für den Abnehmer Gymnasium auf 25.000 € netto reduziert werden. Mögliche Konditionen für die Nutzung des Heizungsraumes im Gymnasium durch die Bioenergie wurden jedoch noch nicht betrachtet. Die separate Zugänglichkeit des Kellerraumes (für die Bioenergie) könnte ohne bauliche Veränderungen durch die vorhandene Kelleraußentür ermöglicht werden. Darüber hinaus wäre die Bioenergie grundsätzlich auch an der Übernahme an dem im Gymnasium vorhandenen kleinen Heizkessel (400 KW) als Spitzenlastkessel interessiert. In diesem Fall wären die Voraussetzungen und Modalitäten für eine Ablöse zu klären.

 

Für eine Realisierung des Nahwärmeanschlusses in der ersten Netzausbauphase ist eine verbindliche Zusage bis zum 30.06.2008 erforderlich.

 

Der Bioenergie wurde bereits erklärt, dass die Abnahme von Mindestwärmemengen nicht zugesichert oder vertraglich vereinbart werden kann.

 

Die seit dem 01.08.2007 geltenden Bezugspreise für die Gasversorgung der Förderschule (mit durchschnittlichen Jahresverbräuchen von mehr als 300.000 KW/h) betragen im monatlichen Grundpreis 0,88 € netto je KW Nennwärmebelastung. Der Arbeitspreis beträgt 4,30 ct netto je KW/h (5,22 ct brutto). Für das Gymnasium Stolzenau (mit durchschnittlichen Jahresverbräuchen von rd. 900.000 KW/h) beträgt der Arbeitspreis je KW/h 4,71 ct netto (5,61 ct brutto).

Durch den Anschluss an das Nahwärmenetz würden zukünftig die bislang für die Abnehmer entstehenden Vorhaltungskosten für Heizzentralen entfallen.

 

Weitergehende Betrachtungen zur Wirtschaftlichkeit des Angebots werden in der Sitzung vorgetragen.