Betreff
Antrag der Stadt Nienburg/Weser auf Gewährung eines Zuschusses zum Erwerb eines Hubrettungsfahrzeuges
Vorlage
2008/ABR/001
Aktenzeichen
175/141-41/00
Art
Ausschuss für Brandschutz und Rettungs.

Der Antrag der Stadt Nienburg/Weser auf die Bezuschussung zum Kauf eines gebrauchten Hubrettungsfahrzeuges wird abgelehnt.


Die Stadt Nienburg/Weser hat mit Schreiben vom 19.07.2007 beantragt, einen Zuschuss zu den Anschaffungskosten für ein neues Hubrettungsfahrzeug der Ortsfeuerwehr Nienburg als Schwerpunktfeuerwehr aus Landes- und/oder Kreismitteln zu gewähren.

 

Aus Kreismitteln kann kein Zuschuss für die Ausstattung der gemeindeeigenen Feuerwehrkomponenten gewährt werden, da keine Mittel zur Verfügung stehen. Landesmittel stehen lediglich in Form der weitergeleiteten Feuerschutzsteuermittel zur Verfügung. Diese Mittel werden seit 1991 nach einem einvernehmlich im Landkreis festgelegten Modus auf die Kommunen verteilt. Dabei hat es seinerzeit eine bewusste Abkehr von der bis dahin praktizierten Zentralbeschussung besonderer Beschaffungsvorhaben gegeben. Die entsprechenden Mittel sind seitdem in die zu verteilende Gesamtsumme eingeflossen. Der Verteilerschlüssel, der beschlossen wurde, berücksichtigte die Zweckbindung - insbesondere der Investitionskosten für die Feuerwehren nach ihrer funktionsbezogenen Größe und Ausstattung als Feuerwehrschwer-, Feuerwehrstützpunkt oder als Feuerwehr mit Grundausstattung. Er ist auf absehbare Zeit konstant, weil er nur von der Anzahl und den feuerwehrtaktischen Funktionen der Ortsfeuerwehren abhängig ist.

 

Hinsichtlich der Entwicklung der Feuerschutzsteuermittel ist festzuhalten, dass diese seit 1989 schwankend um rund 40 % gestiegen sind. Diese Steigerung entspricht in etwa der Preissteigerung bei Feuerwehrgroßgeräten. Insoweit haben sich die Rahmenbedingungen seit der Entscheidung über die Verteilungsmodalitäten relativ gesehen nicht wesentlich verändert.

 

Die Hauptverwaltungsbeamten haben die Angelegenheit in Ihrer Sitzung am 06.06.2007 erörtert. Sie haben sich dafür ausgesprochen, Großfahrzeuge nicht aus der Feuerschutzsteuer zu bezuschussen und die bisherige Regelung zur Weiterleitung der Feuerschutzsteuer beizubehalten, da die unterschiedlichen Finanzbedarfe durch die Zuschläge ausreichend berücksichtigt sind.