Beschlussvorschlag:
Dem mittelfristigen Finanzplan des Betriebes Abfallwirtschaft für die Jahre 2004 – 2007 wird zugestimmt.
Hinsichtlich der Einzelheiten
wird auf den Vorbericht zum mittelfristigen Finanzplan für den Zeitraum 2004
bis 2007 verwiesen.
Abweichend vom bisherigen Finanzplan wird im Jahre 2004 durch den
Verlustvortrag aus 2003 ein Verlust von 159.800,00 €, in 2005 unter
Berücksichtigung des Verlustvortrages aus 2004 noch ein Gewinn von 118.600,00 €
erwartet.
In 2006 wird ein Verlust in Höhe von 422.000,00 € entstehen. Dieser Verlust
bewegt sich in dem gem. der bisherigen Finanzplanung
2003 – 2006 erwarteten Rahmen, kann jedoch abweichend von der seinerzeitigen
Planung nicht vollständig durch Überdeckungen aus den Vorjahren ausgeglichen
werden. Ursächlich hierfür ist der im Wirtschaftsjahr 2003 aufgrund der
Übergangsregelung für Restmüllsäcke entstandene Verlust in Höhe von 682.600,00
€. Außerdem sind die Kosten für die der Firma ANO nach dem derzeit gültigen
Vertrag zu liefernde Mindestmenge in Höhe von 35.000 Mg einzuplanen.
Aufgrund der ab 2006 entstehenden Situation werden, wie in der Sitzung am 19.
März 2003, Drucksache-Nr. 2003/AfA/002-02 bereits berichtet, Verhandlungen zur
Verländerung der gebietsübergreifenden Kooperation über das Jahr 2005 hinaus
mit der Firma AWG Bassum gem. dem Kreistagsbeschluß zum Abfallkonzept geführt.
Darüber hinaus laufen Verhandlungen mit der Firma ANO zur Modifizierung des
Entsorgungsvertrages aufgrund der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen
(Gewerbeabfallverordnung und Atlholzverordnung). Die Auswirkungen dieser
Modifizierung der Verträge können z. Z. noch nicht beziffert werden.
Eine Modifizierung ist erforderlich, weil die Gewerbeabfälle ursprünglich als
Abfallstoff zur Beseitigung in das Kontingent nach Bremen mit verbracht wurden,
nunmehr diese Abfallstoffe als Abfall zur Verwertung aus anderen
Herkunftsbereichen auf der Grundlage der Gewerbeabfallverordnung verstärkt über
private Entsorgungsfirmen verwertet werden und der Betrieb Abfallwirtschaft
gemeinsam mit der Firma ANO beabsichtigt, diese Abfallstoffe über ein
marktgerechtes Angebot in das Kontingent zurückzugewinnen.
Des weiteren greift die Altholzverordnung in das Sperrmüllkontingent ein. Nach
den Bestimmungen der Altholzverordnung sind Althölzer aus dem Sperrmüll
auszusortieren und gesondert in die Verwertung zu geben. Auch hier wird
angestrebt, den Entsorgungsvertrag insoweit anzupassen.
Es bleibt festzuhalten, daß
- die Nutzung des Restvolumens der Zentraldeponie Krähe mit allen
technischen Einrichtungen nunmehr über
das Jahr 2005 hinaus
aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom
4. Juli 2003
- die gebietsübergreifende Kooperation und die Akquirierung von
Drittmengen zur Auslastung der Vorbehandlungsanlage und
der Zentraldeponie und
- die Modifizierung des Entsorgungsvertrages mit der Firma ANO
in Bremen
sich betriebswirtschaftlich positiv auswirken und die Jahre ab 2006 wesentlich
entlasten dürften.
Änderungen der mittelfristigen Finanzplanung werden erforderlich, sobald
aufgrund der vorgesehenen Bewertung der neuen Gebührenstruktur ggf. eine
Berichtigung der Gebührensatzung erfolgen muß und sobald die Verhandlungen zur
gebietsübergreifenden Kooperation oder zur Modifizierung des
Entsorgungsvertrages abgeschlossen sind.