Betreff
Maßnahmen erster Priorität für die Verwendung der Regionalisierungsmittel
10. Ergänzung (April 2008)
Vorlage
2008/AfR/005
Art
Ausschuss für Regionalentwicklung

Die Liste von Maßnahmen (siehe Anlage) erster Priorität soll um

 

§    Maßnahme 117 „Aus- und Neubau der Haltesstelle Rudolf-Harbig-Straße in Hoya“ mit einem Kostenrahmen von insgesamt 25.000,

§    Maßnahme 119 „Verbesserung der Verkehrssituation im Nordertorstriftsweg, Stadt Nienburg“ mit einem Kostenrahmen von 5.000 €,

§    Maßnahme 515 „Zielortmarketing (Shopping)“ mit einem Kostenrahmen von 15.000 €

ergänzt werden.

 


Maßnahme 117

 

Maßnahme 117 sieht den Aus- und Neubau der Haltesstelle Rudolf-Harbig-Straße in Hoya vor. Nachdem bereits die Bezuschussung der Planungskosten in Höhe von 3.000 € vom Kreisausschuss am 03.09.2007 beschlossen wurde (Drucksache 2007/KA/087-02), ist im Nachhinein deutlich geworden, dass für diese Planungsleistungen voraussichtlich eher 5.000 € an Kosten anfallen. Aufgrund der Planungsergebnisse wird derzeit von den an der Planung beteiligten Stellen der Vorschlag des Gutachters favorisiert, eine Haltestellenlösung an der Straße „Auf dem Kuhkamp“ weiter zu prüfen. Wegen der Planungsdauer sind zur Beseitigung der gravierendsten Missstände einige Sofortmaßnahmen zu ergreifen.

Von der Samtgemeinde Grafschaft Hoya wurde daher mit Datum vom 17.03.2008 ein Antrag vorgelegt, aus den Regionalisierungsmitteln weitere 20.000 € für die Umsetzung von Sofortmaßnahmen und weitere Planungsleistungen bereitzustellen. Im Einzelnen sind dies:

-        Die Errichtung von Drängelschutzgittern ist dringlich, um die Situation an der stark frequentierten Schulbushaltestellen kurzfristig zu entschärfen (Drängelschutzgitter) und die Sicherheit an der Haltestelle zu erhöhen. Die Kosten hierfür werden auf ca. 11.000 € geschätzt. Eine Weiterverwendung der Gitter im Zuge des Haltestellenausbaus ist vorgesehen.

-        Um die Standfläche des Haltestelle Rudolf-Harbig-Straße zu verlängern, soll die Ausfahrt vom Buswendeplatz provisorisch verlegt werden. Hierfür werden Kosten in Höhe von 4.000 € erwartet.

-        Für die weitere Planung der zentralen Haltestelle „Auf dem Kuhkamp“ werden ca. 5.000 € benötigt.

Die Kreisverwaltung empfiehlt den Kostenrahmen für den Aus- und Neubau der Schulbushaltesstelle Rudolf-Harbig-Straße auf 25.000 € zu erhöhen.

Maßnahme 119

 

Maßnahme 119 sieht die Verbesserung der Verkehrssituation im Nordertorsriftweg, Stadt Nienburg, vor.

Die Stadt beabsichtigt, zunächst eine verkehrsplanerische Untersuchung in Auftrag zu geben, in der die Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssituation im Nordertorstriftweg geprüft werden sollen.

Der Nordertorstriftweg stellt neben den Straßenzügen Verdener Landstraße/Verdener Straße bzw. Celler Straße/Verdener Straße über die Ortsumgehung Nienburg (Bundesstraße 6) die wichtigste Verbindung für den aus dem nördlichen Stadtgebiet kommenden Zielverkehr in die Nienburger Innenstadt dar. Neben der Anbindung an die Innenstadt über die Marienstraße und die Hafenstraße erschließt der Nordertorstriftweg über die Marienstraße hinweg auch den Parkplatz Neumarkt, der mit seinen ca. 160 Stellplätzen aufgrund der innenstadtnahen Lage besonders attraktive Parkmöglichkeiten bietet. Das ohnehin schon hohe Verkehrsaufkommen im Nordertorstriftweg ist durch die vor wenigen Jahren gebaute Parallelstraße zur Ortsumgehung Nienburg zwischen der Celler Straße und der Anschlussstelle Nienburg-Mitte noch angestiegen.

Die beidseitige Bushaltestelle im Nordertorstriftweg wird von sechs Regionalbuslinien bedient und wegen der räumlichen Nähe zu den Gymnasien Albert-Schweitzer-Schule und Marion-Dönhoff-Gymnasium, zur Realschule Nienburg und zur Außenstelle der beiden Gymnasien von einem großen Teil der Fahrschüler und -Schülerinnen aus den umliegenden Ortschaften genutzt. Aufgrund der hohen Schülerzahl sowie wegen fehlender Aufstellflächen an den Haltestellen kommt es vor Schulbeginn und nach Schulschluss regelmäßig zu unübersichtlichen und z. T. gefährlichen Verkehrssituationen. Weiteres Gefahrenpotenzial ergibt sich dadurch, dass die Zufahrt zum Kindergarten St. Martin direkt über die westliche der beiden Bushaltestellen erfolgt.

In der geplanten Verkehrsuntersuchung soll daher geprüft werden, durch welche baulichen bzw. verkehrslenkenden Maßnahmen die derzeitige Verkehrssituation nachhaltig verbessert werden kann und welcher finanzielle Aufwand hierfür erforderlich wäre. Die zu erarbeitenden Lösungsvarianten sollen insbesondere unter dem Aspekt der Optimierung der ÖPNV-Bedienung einer vergleichenden Bewertung unterzogen werden. Auf der Grundlage dieser Bewertung soll dann eine Standortempfehlung erarbeitet werden.

Angesichts der vorliegenden Angebote von Fachplanungsbüros wird die Untersuchung Kosten in Höhe von ca. 5.000,- € inkl. MwSt. verursachen. Die Kreisverwaltung schlägt vor, einen Beschluss für diese Maßnahme zu fassen.

Maßnahme 515

Maßnahme 515 „Zielortmarketing (Shopping)“ hat die Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg (VLN) beantragt, weil sie Potentiale, die die  bei Reisezielen sieht, die viele Menschen besuchen und die über eine hohe Attraktivität des ÖPNV Angebotes verfügen. Im Landkreis Nienburg hat die Kreisstadt Nienburg insbesondere im Bereich der Einkaufsverkehre („Shopping") diese Attraktivität. Um diesen Reisezweck für den ÖPNV nutzbar zu machen, ist es erforderlich, dass die zu bewerbenden Linien ein attraktives Angebot aufweisen. Hierzu zählen die Vertaktung, ein gutes Angebot auch am Sonnabend und attraktive Fahrtzeiten. Diese Voraussetzungen sind im Landkreis Nienburg auf allen Regio-Linien der VLN sowie auf dem „SuleSprinter" (Linie 138 von Weser-Ems Bus) gegeben.

Die VLN möchte diese Linien in 2008 intensiv bewerben. Dazu soll im ersten Schritt ein aufwendiges Direct-Mailing an alle Haushalte im 500-m-Einzugsbereich der Linien erfolgen, in dem den potentiellen Kunden der Streckenfahrplan, der Linienverlauf und die Darstellung des attraktiven Reiseziels übermittelt wird, in einer zweiten und dritten Stufe ist der Versand etwas einfacherer Broschüren für die gleichen Bereiche geplant. Controlling-Maßnahmen überwachen die gesamte Maßnahme mit einer Vorher/Nachher Analyse der Fahrgastzahlen und der Einnahmen.

Da die Errechnung von Erlössteigerungen immer mit Unsicherheitsfaktoren behaftet ist, hat die VLN die Gewährung einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 15.000 € beantragt. Da Förderung von Marketingmaßnahmen ein zulässiger Verwendungszweck für die Regionalisierungsmittel ist, schlägt die Kreisverwaltung vor, einen Beschluss für diese Maßnahme zu fassen.

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit 37.000                                            Ja

   Nein                                                            Nein