Betreff
Naturpark Steinhuder Meer
hier: Neufassung der Naturparkvereinbarung
Vorlage
2008/AfR/006
Art
Ausschuss für Regionalentwicklung

Die Naturparkvereinbarung wird beschlossen.


Die bisherige Naturparkvereinbarung ist im Jahr 1983 zwischen dem Landkreis Hannover, dem Zweckverband Großraum Hannover und den Landkreisen Schaumburg und Nienburg/Weser getroffen worden. Der Naturpark Steinhuder Meer besteht offiziell seit dem 17.09.1984 durch Inkrafttreten eines diesbezüglichen Runderlasses des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums (Nds. Ministerialblatt Nr. 36 aus 1984). Dieser Erlass bestimmt ferner den Landkreis Hannover als Träger des Naturparks, dessen Rechtsnachfolge die Region Hannover übernommen hat.

 

Durch die Verschmelzung von Landkreis und Kommunalverband Großraum Hannover zur Region Hannover, die interne Umstrukturierung der Zuständigkeiten und Organisationsformen in der neuen Gebietskörperschaft, die Auflösung der Bezirksregierungen und damit einhergehende Delegation von Aufgaben und Zuständigkeiten auf die Landkreise, ist eine Neufassung der bisherigen Naturparkvereinbarung aus dem Jahr 1983 erforderlich geworden.

Die Übertragung von Aufgaben der früheren Bezirksregierung als obere Naturschutzbehörde auf die Landkreise bzw. auf die Region Hannover hatte zur Folge, dass im Bereich des Naturparks Steinhuder Meer die Zusammenarbeit im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten der unteren Naturschutzbehörden der Region Hannover und der Landkreise Nienburg und Schaumburg in Form einer gesonderten öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung geregelt werden musste. Diese ist bereits im Fachausschuss abgestimmt (s. auch Drucksache Nr. 2008/ALNU/006-01 bis 02).

Der hier vorliegende Vereinbarungsentwurf bedarf dieser besonderen öffentlich-rechtlichen Form nicht, da er lediglich die Art und Weise der Zusammenarbeit bei den so genannten freiwilligen Aufgaben regelt. Diesbezüglich werden hier die Organisationsform, die Kostentragung und die Geschäftsordnung des Naturparks vereinbart.

Da die Zusammenarbeit im Naturpark auf Grundlage der bisherigen Vereinbarung positiv zu bewerten ist, sieht der vorliegende Vereinbarungsentwurf eine Fortschreibung vor, keine grundsätzliche inhaltliche Neufassung. Es sind redaktionelle Änderungen eingearbeitet.

 

Unter diesen Vorzeichen sind zwei Regelungen inhaltlich verändert worden:

Durch den Fortfall eines Partners soll sich der Schlüssel zur Kostentragung ändern :

·     für die Landkreise Schaumburg und Nienburg/Weser von bisher je 15 % auf nunmehr 25 %

·     von bisher je 35 % auf nunmehr 50 % für die Region Hannover als Rechtsnachfolgerin für Landkreis und Großraum Hannover.

 

Die Regelung, dass der Träger des Naturparks (Region Hannover) für die Personalkosten und sonstigen Bürokosten der Naturparkgeschäftsstelle - mit Ausnahme der Reisekosten des Geschäftsführers - komplett aufkommt, wird beibehalten. Somit trägt die Region Hannover nach wie vor den überwiegenden Anteil der Kosten.

Außerdem soll die Beteiligung der Städte und Gemeinden bei Entscheidungsprozessen neu gestaltet werden, da sich die kommunalen Aktivitäten im Tourismus und im Bereich Landschaftspflege seit 1983 qualitativ und quantitativ stark entwickelt haben.

Der zwischen den Vereinbarungspartnern auf Verwaltungsebene abgestimmte Entwurf für die neue Vereinbarung (Anlage 1) und die bisher gültige Vereinbarung aus dem Jahr 1983 (Anlage 2) sind zur weiteren Information beigefügt.

 

Die neue Vereinbarung soll rückwirkend zum 1.Januar 2008 in Kraft treten.

 

Die durch den geänderten Schlüssel zur Kostentragung entstehenden Mehrkosten für den Naturparkbeitrag sind in den Haushaltsansätzen 2008 berücksichtigt.


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit                                          Ja

   Nein                                                            Nein