Betreff
Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter dreijährige Kinder
Vorlage
2008/JHA/002
Art
Jugendhilfeausschuss

Der JHA nimmt den Bericht zum Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige  zur Kenntnis.

 


Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter dreijährige Kinder

 

Bund und Länder haben eine Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“ abgeschlossen.

 Für die Umsetzung auf Landesebene erarbeitet das Nds. Kultusministerium derzeit eine Förderrichtlinie zur Auszahlung der investiven Mittel.

Im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung haben sich die Bundesländer verpflichtet, ein Betreuungsangebot für einen bundesdurchschnittlichen Bedarf von 35% aller unter Dreijährigen in den Jahren 2008 bis 2013 aufzubauen.

Die Aufteilung der zu schaffenden Plätze ist in 70% Kindertagesstättenplätze und 30% Kindertagespflege vorgesehen, wobei diese Aufteilung nicht starr, sondern flexibel am lokalen Bedarf orientiert gehandhabt werden soll.

Im Vorfeld hat das Nds. Kultusministerium bereits die Investitionsvorhaben der einzelnen Kommunen abgefragt, um einen Überblick über die zur Verfügung zustellenden Förderkontingente zu bekommen.

Im Landkreis Nienburg/Weser sind zahlreiche Investitionen zu erwarten, die unter Einbeziehung der Fördermittel finanziert werden sollen.

Empfänger der Fördermittel sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe oder die Gemeinden soweit diese die Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen und/oder Kindertagespflege wahrnehmen, wie es im Landkreis Nienburg/Weser aufgrund einer Vereinbarung der Fall ist.

Aufgabe des Landkreises als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe wird es sein, aus den – bis dato in ihrer Höhe noch nicht bekannten – Förderkontingenten einen bedarfsgerechten Mittelabfluss zu steuern und daneben die Kommunen in ihren Antragstellungen und Bedarfsplanungen zu unterstützen.

Antragsfrist für die Kommunen ist erstmals der 30. Juni 2008. 

 

Für die über das Maß der Förderung hinaus gehenden Investitionen besteht aufgrund der Vereinbarung mit den Kommunen für den Landkreis Nienburg/Weser die Verpflichtung zur Beteiligung an den Investitionen für Tageseinrichtungen mit 20% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch mit 71,580,00 € je Gruppenraum. Hierdurch sind bereits im Jahr 2008 Auswirkungen auf den Haushalt zu erwarten. Mittel zur Investitionsförderung sind im aktuellen Haushalt noch nicht veranschlagt.

 

Der Fachbereich Jugend berichtet im Rahmen der Sitzung am 16.04.2008 über den aktuellen Stand der Richtlinie, die zu erwartenden Förderkontingente, die bis dahin vorliegenden Planungen der Kommunen und die zu erwartenden Auswirkungen auf den Kreishaushalt 2008.