Betreff
Schülerbeförderung zur 7. und 8. Unterrichtsstunde für Gymnasien und Ganztagsschulen
Vorlage
2008/AAS/022
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Die Schülerbeförderung am Nachmittag wird für Gymnasien und bestehende bzw. zukünftige Ganztagsschulen den schulischen Bedürfnissen angepasst. 

 

 

 


In der Vergangenheit sind verstärkt Nachfragen für eine verbesserte Busverbindung am Nachmittag von weiterführenden Schulen an den Landkreis Nienburg/Weser als Träger der Schülerbeförderung herangetragen worden.

 

Gegenwärtig praktizieren 18 Schulen den Nachmittagsunterricht ab der 7. Unterrichtsstunde. Diese Anzahl wird mittelfristig noch steigen, da auch an weiteren Schulen, die bis heute noch keine Ganztagsschulen sind, der Ganztagsunterricht thematisiert und geplant wird.    

 

Gymnasien haben darüber hinaus das Problem, dass dort bis zur Abiturprüfung ein Gesamtstundenvolumen von insgesamt 265 Jahreswochenstunden absolviert werden muss, was einer durchschnittlichen Anzahl von rund 34 Stunden pro Woche entspricht. Bei 5 Schultagen pro Woche ist eine Verschiebung in den Nachmittag kraft Stundenplan unausweichlich. Betroffen sind die Sekundarbereiche I und II gleichermaßen. 

 

Informativ muss darauf hingewiesen werden, dass der bestehende Vertrag mit der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH (VLN) über die Schülerbeförderung im Landkreis Nienburg/Weser vom 11.05.1998, welcher gegenwärtig überarbeitet wird, eine Beförderung nach der 7. und 8. Unterrichtsstunde nicht vorsieht. Entsprechende Fahrten am Nachmittag wären somit finanziell gesondert abzugelten.

 

Der Fachdienst Schule und Kultur hat Anfang des Jahres eine Bedarfsabfrage bei allen weiterführenden Schulen im Landkreis Nienburg durchgeführt. Die Schulen wurden aufgefordert, die bestehenden Defizite im Rahmen der Schülerbeförderung zu benennen und Vorschläge für eine Verbesserung aufzuzeigen. Es sollte primär darum gehen, durch Umorganisation bzw. den Wegfall von nicht nachgefragten Fahrten eine kostenneutrale Verbesserung durch zusätzliche Fahrten am Nachmittag herzustellen.

 

Die VLN hat in Absprache mit dem Träger der Schülerbeförderung versucht, die Bedarfe der Schulen zunächst unverbindlich in die bestehenden Linien einzuarbeiten. Leider konnte nicht in allen Fällen eine Kostenneutralität erreicht werden.

 

Gegenwärtig ist der Fachdienst Schule und Kultur dabei, die angemeldeten Bedarfe der Schulen und das daraus resultierende Kostenangebot der VLN zu prüfen. Bis zur Schulausschusssitzung wird die Prüfung abgeschlossen sein und die Größe für erforderliche zusätzliche Kosten im Rahmen der Nachmittagsbeförderung mitgeteilt werden können. 

 

Anfragen bei benachbarten Schulträgern haben ergeben, dass auch dort als Ergebnis der Schulstrukturreform aus dem Jahre 2004 eine Erweiterung bzw. Optimierung der Schülerbeförderung am Nachmittag erforderlich geworden war. Man hat dort teilweise mit erheblichem Kostenaufwand eine Veränderung der bestehenden Schülerbeförderungsstrukturen vorgenommen.

 

In Anbetracht der Tatsache, dass die VLN den mit Wirkung vom 01.08.2008 geltenden Busfahrplan durch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH genehmigen lassen muss, benötigt man dort bis spätestens 31.05.2008 eine verbindliche Rückmeldung durch den Landkreis. Aus diesem Grund sollte eine politische Entscheidung zeitnah erfolgen.