Betreff
Bahnübergang K 151 in Hassel
Vorlage
2008/AfK/002
Aktenzeichen
551 - K 151 (BÜ Hassel)
Art
Ausschuss für Kreisstraßen

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.


Bei dem Brückenbauwerk des Bahnüberganges in Hassel im Zuge der Kreisstraße 151 handelt es sich um ein im Jahre 1967 von der DB Netz AG gebautes und anschließend an den Kreisstraßenbaulastträger übertragenes Bauwerk.

 

Die Brücke weist erhebliche Mängel auf, durch Risse im Betonbauwerk dringt Feuchtigkeit ein und hat bereits erhebliche Korrosionsschäden an der Bewehrung verursacht. Das Schadensbild verschlechtert sich zusehends. Nach der bereits vorhandenen Rissbildung wird als nächstes mit weiteren Schäden durch Abplatzungen zu rechnen sein.

 

Obwohl man bei entsprechenden Brückenbauwerken von einer Lebensdauer von etwa 80 Jahren ausgeht, hat diese erst ca. 40 Jahre alte Brücke das Ende ihrer Lebensdauer fast erreicht. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass die Brücke seinerzeit für Lasten bemessen wurde, die durch heute übliche landwirtschaftliche Fahrzeuge und entsprechenden Schwerlastverkehr weit überschritten werden.

 

Die NLStBV, GB Nienburg, hat aufgrund des Schadensbildes der Brücke den Prüfungsrhythmus erheblich verkürzt. Gleichzeitig wird in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde eine Lastbeschränkung auf 30 t sowie eine Einengung der Fahrbahnbreite auf 4,00 m im Bereich des Brückenbauwerkes angeordnet und beidseits der Brücke eine Lichtsignalanlage aufgestellt.

 

Vertreter des Landvolkverbandes Syke sowie die betroffenen Landwirte befürchten mit den o. g. Einschränkungen wirtschaftliche Einbußen durch Umwege und Wartezeiten. Bis zur Sitzung soll vom Landvolkverband eine Aufstellung der von den Einschränkungen betroffenen Landwirte vorgelegt werden.

 

Zurzeit untersucht ein externes Ingenieurbüro den Zustand und die Belastungsfähigkeit der Brücke. Bis zum Sommer werden voraussichtlich Lösungsvorschläge vorliegen. Hierfür dürften folgende Varianten infrage kommen:

 

a)    Zustand sollte so belassen werden (mit Ampel, Einengung und Lastbeschränkung)

b)    Umfangreiche Sanierung

c)    Neubau

 

Neubaukosten werden einschließlich Abriss- und DB-Sicherungs­kosten nach dem derzeitigen Kenntnisstand auf etwa 1,5 Mio. Euro geschätzt. Dieser Kostenumfang würde die Finanzmittel im Produkt Kreisstraßen für 1 Jahr nur für diese Maßnahme binden.

 

 

 

 

 

Es soll Kontakt mit der DB Netz AG aufgenommen werden, um abzuklären, ob zu gegebener Zeit eine Umsetzung als Eisenbahnkreuzungsmaßnahme mit Kostendrittelung (Bund, DB, Landkreis) infrage kommt. Nach Abarbeitung des bestehenden Bauprogramms bis 2011 müsste bei Fortschreibung des Programms geprüft werden, mit welcher Priorität die Maßnahme DB-Brücke K 151 zu berücksichtigen ist.

 

Bis zur diesjährigen November-Sitzung des AfK werden genauere Erkenntnisse vorliegen. Evtl. sollte dann über die Einstellung von Planungsmitteln in den Haushalt 2009 beraten werden, um im Vorfeld mit den umfangreichen Planungsarbeiten beginnen zu können.