Betreff
Einrichtung eines Behindertenbeirates
Vorlage
2008/SGA/007
Aktenzeichen
31-410-12/1
Art
Ausschuss für Soziales und Gesundheit

Die “Satzung über die Bildung und Tätigkeit des Beirates für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Nienburg/Weser” wird in der vorgelegten Fassung erlassen.

 


Am 01.01.2008 ist das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG) in Kraft getreten. Das NBGG soll Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen beseitigen und verhindern, ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und deren selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.

 

Nach § 12 Abs. 4 NBGG haben die Landkreise und kreisfreien Städte einen Beirat oder ein vergleichbares Gremium einzurichten, das sie bei der Verwirklichung der Ziele des Gesetzes unterstützen soll. Zur Zusammensetzung und Arbeitsweise macht das Gesetz keine näheren Vorgaben. Vielmehr ist Näheres durch Satzung zu bestimmen.

 

Bereits in der letzten Sitzung dieses Ausschusses am 02.06.2008 hatte die Verwaltung über den Sachstand berichtet.

 

Die Verwaltung hat inzwischen eine “Satzung über die Bildung und Tätigkeit des Beirates für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Nienburg/Weser” entworfen.

 

Bei der Erarbeitung des Satzungsentwurfes gab es zunächst Überlegungen, die Mitglieder des Beirates direkt von den im Landkreis Nienburg/Weser lebenden behinderten Menschen wählen zu lassen. Hiervon wurde jedoch wegen des hohen Verwaltungsaufwandes Abstand genommen. Auch bestand ein Unsicherheitsfaktor, dass auf diese Weise keine ausreichende Mitgliederzahl für den Beirat gefunden wird.

 

Zur Aufwandsentschädigung der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes schlägt die Verwaltung für die/den

 

-                 1. Vorsitzende/r   mtl. 50,00 €

-                 2. Vorsitzende/r   mtl. 30,00 €

-                 Schriftführer/in     mtl. 20,00 €

 

vor.

 

Die vorgeschlagenen Monatspauschalen sollen in der “Satzung über die Entschädigung der Ehrenbeamten und sonstigen Inhaber eines Ehrenamtes” aufgenommen werden.

 

Die Satzung wurde mit der Kreisarbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe abgestimmt.

 


Anlagen:

Satzungsentwurf