hier: Fortschreibung und Einleitung des Beteiligungsverfahrens
Den Abwägungsvorschlägen zu den im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen wird gefolgt. Der Nahverkehrsplan wird entsprechend aktualisiert und beschlossen.
Der Nahverkehrsplan, der im Landkreis Nienburg/Weser den Rahmen für die Entwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bildet, ist gem. § 6 Abs. 1 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) fünf Jahre gültig und muss nach Ablauf dieser Frist fortgeschrieben werden. Unter Mitwirkung der beteiligten Verkehrsunternehmen wurde ein Fortschreibungsentwurf erstellt, der bis 2012 gültig sein wird
Die gem. § 6 Abs. 4 NNVG durchzuführende Beteiligung von betroffenen Behörden, Verbänden und Verkehrsunternehmen wurde mit Schreiben vom 30. Juli 2008 und einer Frist bis zum 17.09.2008 durchgeführt. Für einzelne Stellen wurden Verlängerungen der Frist bewilligt.
Die eingegangenen Anregungen führen nicht zu grundsätzlichen Änderungen im Nahverkehrsplan, sondern beinhalten einzelne Korrekturen und einige Ergänzungs- und Abwandlungswünsche. Viele Anregungen betreffen Busverbindungen oder andere konkrete Maßnahmen. Der Nahverkehrsplan ist jedoch ein Rahmenplan, der lediglich grundsätzliche Ziele und Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des ÖPNV festlegt und nur eingeschränkt Aussagen zu konkreten Maßnahmen trifft.
Nach der Entscheidung über die Abwägungsvorschläge werden diese in den Entwurf des Nahverkehrsplanes eingearbeitet, der daraufhin endgültig beschlossen werden und in Kraft treten kann.