Betreff
Errichtung einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung im Landkreis Nienburg/Weser
Vorlage
2008/AAS/028
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Im Landkreis wird mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 eine in öffentlicher Schulträgerschaft befindliche Förderschule -Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung als Schulzweig der Grundschule Alpheideschule Nienburg eingerichtet.

 

Die Schulträgerschaft soll gemäß § 102 Absatz 3 NSchG auf die Stadt Nienburg/Weser übertragen werden.

 

 


Bei Schülerinnen und Schülern, die in ihren Entwicklungs-, Lern- und Bildungsmöglichkeiten so eingeschränkt sind, dass sie im Unterricht zusätzliche sonderpädagogische Hilfestellungen benötigen, liegt ein sonderpädagogischer Förderbedarf vor. In der Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung werden Kinder und Jugendliche beschult, die aufgrund ihrer körperlichen und motorischen Ausgangslage einer besonderen Förderung bedürfen.

 

Solche Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Nienburg/Weser wurden bis zum Ende des Schuljahres 2006/2007 regelmäßig zu der in privater Schulträgerschaft (Annastift Leben und Lernen gGmbH) befindlichen Werner-Dicke-Schule nach Hannover befördert, um dort beschult zu werden. Im Vergleich mit gleichaltrigen Kindern haben/hatten insbesondere Schüler/innen der Primarstufe im Alter zwischen 6 und 10 Jahren jeden Tag einen unverhältnismäßig langen Schulweg mit Fahrtzeiten von 2 und mehr Stunden zu absolvieren.

 

Mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 wurde in Abstimmung zwischen Land Niedersachsen, Annastift, Stadt Nienburg, Grundschule Alpheideschule Nienburg und Landkreis Nienburg/Weser eine Kooperationsklasse (Jahrgänge 1 und 2) der Werner-Dicke-Schule in den Räumlichkeiten des ehemaligen Schulkindergartens an der Alpheideschule eingerichtet (siehe auch Drucksache 2007/AAS/024-01). Die Kooperationsklasse war vom Niedersächsischen Kultusministerium befristet für 2 Jahre genehmigt worden und sollte der Vorbereitung eines Schulzweigangebots an einer öffentlichen Schule in Nienburg mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 dienen.

 

Kraft Gesetz (§ 102 Abs.2 NSchG) wäre der Landkreis Träger einer öffentlichen Förderschule. Stadt und Landkreis haben sich verwaltungsseitig darauf verständigt, dass die Stadt Nienburg die Übernahme der Schulträgerschaft (vorbehaltlich der noch ausstehenden politischen  Beschlüsse) beim Landkreis beantragen wird (§ 102 Abs.3 NSchG), da die Stadt Gebäudeeigentümer und Schulträger der Alpheideschule ist. Die für den Förderschulzweig entstehenden Kosten wären vom Landkreis  Nienburg/Weser zu erstatten.

 

Die Errichtung einer öffentlichen Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung in Nienburg wäre neben einer verkürzten Fahrtzeit und der damit verbundenen Minderbelastung für die betroffenen Schülerinnen und Schüler auch finanziell für den Landkreis Nienburg/Weser mit nicht unerheblichen Einsparungen verbunden.

 

Neben Einsparungen im Bereich der Schülerbeförderungskosten zahlt der Fachdienst Eingliederungshilfe gegenwärtig rund 20.000 € monatlich für die Internatsunterbringung von 4 Schüler/innen, denen aufgrund ihrer körperlichen Behinderung und der langen Fahrtzeiten eine tägliche Schülerbeförderung nicht zugemutet werden kann. Entsprechende Kosten würden bei einer (annähernd) wohnortnahen Beschulung unterbleiben.

 

Schülerinnen und Schüler aus den Nachbarlandkreisen können/sollen ergänzend und unter Zahlung eines anteiligen Erstattungsbetrages durch deren Schulträger aufgenommen werden.

 

Die Gesamtkonferenz und der Schulvorstand der Alpheideschule haben sich bereits dafür ausgesprochen, den Förderzweig mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 an die Grundschule anzugliedern. Die politische Entscheidung der Stadt Nienburg steht noch aus.

 

Die erforderliche Genehmigung für die Schuljahrgänge 1-3 wäre nach politischer Beschlussfassung zeitnah beim Niedersächsischen Kultusministerium zu beantragen.