Betreff
Antrag der Stadt Rehburg-Loccum auf Errichtung einer Integrierten Gesamtschule am Schulstandort Loccum
Vorlage
2008/AAS/031
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Die Verwaltung wird beauftragt Gespräche mit der Stadt Rehburg-Loccum zu führen.


Die Stadt Rehburg-Loccum hat im Juli 2008 beim Landkreis Nienburg/Weser als Schulträger für die Schulen der Sekundarbereiche beantragt, möglichst umgehend eine Ermittlung des Interesses der Erziehungsberechtigten an der Errichtung einer Integrierten Gesamtschule am Schulstandort Loccum durchzuführen und bei entsprechendem Bedarf deren Errichtung vorzunehmen.

 

Der Antrag wird u.a. damit begründet, dass die Schülerzahlen an den Hauptschulen kontinuierlich zurückgehen. Gesamtschulen seien ein zukunftsorientiertes Schulangebot, welches aktuell von Erziehungsberechtigten (auch in der Stadt Rehburg-Loccum) verstärkt nachgefragt werde. Durch eine Änderung des Schulgesetzes sei es für Schulträger seit kurzem wieder möglich, neue Gesamtschulen zu errichten.

 

Durch die Änderung des Schulgesetzes ist die Errichtung von neuen Gesamtschulen als Ergänzung des Dreigliedrigen Schulsystems möglich. Die Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium müssen dabei weiterhin von allen Schülerinnen und Schülern die
dies wünschen, problemlos besucht werden können.

 

Gesamtschulen lassen sich integrativ und kooperativ führen.

 

Die Integrierte Gesamtschule ist eine räumliche, organisatorische und pädagogische Einheit, die alle in ihr zu unterrichtenden Schülerinnen und Schüler umfasst und eine Unterscheidung nach Schulformen der herkömmlichen Art nicht mehr kennt. Bei der Kooperativen Gesamtschule bestehen für die Schuljahrgänge 5-10 als verbunden nebeneinander stehende Schulformen als Schulzweige eine Hauptschule, eine Realschule und ein Gymnasium. Sie sind organisatorisch in einer Schule verbunden und werden pädagogisch als aufeinander bezogene Schulzweige mit Abstimmung der Lernziele, Lerninhalte und Lernverfahren angesehen. Der Unterricht soll mit mehr als der Hälfte der planmäßigen Unterrichtsstunden in den spezifischen Klassenverbänden von Hauptschule, Realschule und Gymnasium erteilt werden. Ein Übergang zwischen den einzelnen Schulzweigen soll für Schülerinnen und Schüler ohne Schwierigkeiten möglich sein.

 

Darüber hinaus besteht für Schulträger gemäß § 106 Absatz 4 NSchG die Möglichkeit, verschiedene Schulformen in einer Schule organisatorisch zusammenzufassen. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um eine Gesamtschule, sondern um organisatorisch nebeneinander bestehende und in einem gemeinsamen Schulgebäude befindliche Schulzweige. Eine pädagogische Einheit liegt nicht vor. Die HRS Loccum wird momentan entsprechend geführt.

 

Eine neu zu errichtende Integrierte Gesamtschule muss nach der neuen Verordnung zur Schulentwicklungsplanung mindestens fünfzügig geführt werden, um genehmigungsfähig zu sein. Erforderlich sind deshalb auf Dauer mindestens rd. 130 Schülerinnen und Schüler je Jahrgang. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen lediglich für bereits bestehende Gesamtschulen.

 

Der aktuelle Schulentwicklungsplan –Fortschreibung 2005/2019 des Landkreises Nienburg/Weser geht im schulischen Verflechtungsbereich Rehburg-Loccum mittelfristig (01.08.2012) von einer durchschnittlichen Jahrgangsstärke im Grundschulbereich von 91 Kindern und langfristig (01.08.2019) von einer durchschnittlichen Jahrgangsstärke im Grundschulbereich von 83 Kindern aus. Die erforderliche Fünfzügigkeit könnte nur dann erreicht werden, wenn Schülerinnen und Schüler aus den benachbarten Kommunen die „Gesamtschule Loccum“ besuchen würden. Hierfür müssten allerdings Veränderungen in den bestehenden Strukturen der Schülerbeförderung vorgenommen werden, was mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre.

 

Im vergangenen Schuljahr (Amtliche Schulstatistik 2007/2008) wurden insgesamt 462 Schülerinnen und Schüler in 23 Klassen (13x Realschule und 10x Hauptschule) an der HRS Loccum beschult. Dem stehen insgesamt 24 allgemeine Unterrichtsräume (AUR) im Gebäudebestand gegenüber. Für eine Integrierte Gesamtschule müssten an diesem Standort mindestens 30 AUR zur Verfügung stehen. Sollte der gymnasiale Zweig bis zum Abitur führen, wären 6 weitere AUR und zusätzliche FUR erforderlich.

 

Gegen die Einrichtung einer IGS im Bereich Rehburg-Loccum sprechen die vorgeschilderten Schwierigkeiten im Bereich des Schüleraufkommens, der neu zu ordnenden Schülerbeförderung und der gegebenen Schulraumsituation. Das Gymnasium Stolzenau würde ggf. geschwächt.