Betreff
Windenergie im Landkreis Nienburg/Weser - Zielabweichungsverfahren Schlamann
hier: Ersatz einer bestehenden Windenergieanlage (WEA)
Vorlage
2008/AfR/019
Aktenzeichen
62.13.50
Art
Ausschuss für Regionalentwicklung

Der beantragten Abweichung vom Ziel, das im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) festgelegte Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung auf dem Werksgelände der Firma Schlamann KG in der Gemeinde Marklohe von der Windenergienutzung freizuhalten und eine der dort errichteten WEA durch eine moderne, leistungsstärkere Anlage mit einer Gesamthöhe von 99,5 m zu ersetzen, wird zugestimmt.

 


1. Antragsverfahren

 

Mit Schreiben vom 20.12.2007 hat die Samtgemeinde Marklohe einen Antrag auf Abweichung von einem Ziel des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) zugunsten von

 

·       Ersatz (Repowering) einer bestehenden Windenergieanlage (WEA) auf dem Werksgelände des Kalksandsteinwerks der Firma Schlamann KG in der Gemeinde Marklohe durch eine leistungsstärkere WEA mit einer Gesamthöhe von rd. 100 m über Grund und

·       der Neuerrichtung einer WEA mit einer Gesamthöhe von rd. 150 m über Grund in der Gemeinde Marklohe südlich des Werksgeländes 

 

gestellt, um die planungsrechtliche Zulässigkeit der beiden Vorhaben zu prüfen.

 

Im Rahmen des eingeleiteten Zielabweichungsverfahrens sind mit Schreiben vom 21.01.2008 seitens der Kreisverwaltung die unter Ziffer 4 aufgeführten Träger öffentlicher Belange beteiligt worden.

 

Mit Schreiben vom 09.05.2008 hat die Samtgemeinde Marklohe in Abstimmung mit der Firma Schlamann KG ihren o. g. Antrag auf Zielabweichung für die Neuerrichtung einer WEA wieder zurückgezogen, da deren Genehmigungsfähigkeit nicht gegeben ist.

 

Das geplante Repowering der bestehenden WEA wurde weiter aufrechterhalten und die Träger öffentlicher Belange mit dem geänderten Antrag nochmals beteiligt.

 

2. Sachverhalt

 

Die Firma Schlamann KG betreibt im Ortsteil Lemke der Gemeinde Marklohe südlich der Bundesstraßen 6/214 einen Sandabbau mit angegliedertem Kalksandsteinwerk. Teile des Energiebedarfs dieses Industriebetriebes werden bereits seit über zehn Jahren durch drei WEA auf dem Gelände des Kalksandsteinwerks gedeckt. Werksgelände und Abbaugelände sind im RROP als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung festgelegt.

 

Die Firma beabsichtigt, den WEA-Bestand auf dem Gelände zu modernisieren. Hierzu ist geplant, eine der drei bestehenden Anlagen durch eine neue Anlage des Typs ENERCON  E-53 mit einer Nabenhöhe von 73 m und einem Rotordurchmesser von 53 m (Gesamthöhe: 99,5 m) mit einer Leistung von 800 kW zu ersetzen. Für den Ersatz der bestehenden durch eine leistungsstärkere WEA soll die östliche der beiden kleineren WEA auf dem Betriebsgelände entfallen. Die IST-Situation sowie die Planung sind in der Übersichtskarte dargestellt (Anlage).

 

Des Weiteren war geplant, eine Anlage des Typs ENERCON E-82 mit einer Gesamthöhe von 149 m und einer Nennleistung von 2000 kW südlich des Kalksandsteinwerks neu zu errichten. Im Rahmen des Verfahrens wurde festgestellt, dass diese WEA derzeit nicht genehmigungsfähig ist, da sie nach den Darstellungen des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Marklohe in einem Landschaftsschutzgebiet (LSG) liegt. LSG sind gemäß RROP von der Windenergienutzung ausgeschlossen.

 

 

 

3. Planungsrechtliche Situation des Repowering-Standorts

 

Aufgrund der Festlegungen im Regionalen Raumordnungsprogramm 2003 und der entsprechend angepassten Darstellungen im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Marklohe stehen dem Vorhaben der Firma Schlamann KG sowohl die Ziele der Raumordnung als auch die Darstellungen des Flächennutzungsplans entgegen. Die zu ersetzende WEA liegt in einem Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung. In solchen Gebieten hat die Rohstoffgewinnung laut RROP (Begründung zu D3.5 05) Vorrang vor der Windenergienutzung.

 

Angrenzend an den Vorrangstandort für Rohstoffgewinnung befindet sich ein im RROP festgelegter Vorrangstandort für Windenergienutzung sowie eine entsprechende, im wirksamen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Marklohe dargestellte Sonderbaufläche für die Windenergienutzung mit 12 WEA.

 

Der Landkreis Nienburg/Weser und die Samtgemeinde Marklohe führen derzeit Verfahren zur Überprüfung der planerischen Grundlagen für die Windenergienutzung durch. Mit Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten hat der Landkreis die Teiländerung „Windenergie“ des RROP Ende August 2007 eingeleitet. Die Teiländerung wird voraussichtlich Ende 2009 genehmigt. Das Ergebnis dieses Zielabweichungsverfahrens soll in die Teiländerung des RROP einfließen.

 

Gemäß § 11 Abs. 1 NROG kann im Einvernehmen mit den fachlich berührten Stellen sowie im Benehmen mit den betroffenen Gemeinden die Abweichung von einem Ziel der Raumordnung zugelassen werden, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

4. Beteiligungsverfahren

 

Zur Herstellung des Einvernehmens hat die Kreisverwaltung folgende fachlich berührte Stellen um eine Stellungnahme gebeten:

 

·       Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

·       Landkreis Nienburg, Fachbereich Bauen

·       Landkreis Nienburg, Fachbereich Umwelt

·       Regierungsvertretung Hannover

·       Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover.

 

Zur Herstellung des Benehmens hat die Kreisverwaltung folgende Kommunen um Stellungnahme gebeten:

 

·       Landkreis Diepholz

·       Stadt Nienburg

·       Samtgemeinde Grafschaft Hoya

·       Samtgemeinde Liebenau

·       Samtgemeinde Marklohe

·       Samtgemeinde Siedenburg.

 

 

5. Einschätzung aus Sicht der Regionalplanung

 

Aus Sicht der Regionalplanung ist das Repowering-Vorhaben mit der zeichnerischen Festlegung „Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung“ zu vereinbaren. Dies ist darin begründet, dass sich die WEA auf dem Werksgelände der Firma Schlamann KG befindet, das nicht als Abbaufläche dient.

 

Das Vorhaben trägt zur effizienteren Energieversorgung der Firma Schlamann KG bei. Im Rahmen der Teiländerung des RROP ist geplant, den westlich angrenzenden Vorrangstandort für Windenergienutzung um das Betriebsgelände des Kalksandsteinwerks mit dort bestehenden WEA zu erweitern.

 

6. Ergebnis

 

Von keiner der beteiligten Fachbehörden und Kommunen wurden Bedenken erhoben. Da zudem die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann dem Antrag auf Zielabweichung aus Sicht der Kreisverwaltung stattgegeben werden.

 

Als Ergebnis kann festgestellt werden, dass

 

1.   die Grundzüge der Planung durch die Zielabweichung nicht berührt werden

 

2.   ein Einvernehmen zwischen den beteiligten Fachbehörden über die Zulässigkeit der Zielabweichung besteht

 

3.   die Zielabweichung unter Gesichtspunkten der Raumordnung vertretbar ist und im Rahmen der Teiländerung des RROP berücksichtigt wird.

 

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit                                          Ja

   Nein                                                            Nein


Anlagen: