Betreff
Maßnahmen erster Priorität für die Verwendung der Regionalisierungsmittel
12. Ergänzung (September 2008)
Vorlage
2008/AfR/020
Art
Ausschuss für Regionalentwicklung

Die Liste von Maßnahmen (siehe Anlage) erster Priorität soll um

 

§    Maßnahme 121 „Neu- und Ausbau von Haltestellen 2009“ mit einem Kostenrahmen von 50.000 €

ergänzt werden. Der Kostenrahmen für die Maßnahme 601 „Gutachten über die Einrichtung von Linienbündeln sowie die Vergabe von ÖPNV-Leistungen“ soll von 50.000 auf 75.000 € erweitert werden.

 


Maßnahme 121

Maßnahme 121 ist eine Folge-Maßnahme der beiden Maßnahmen 104 und 111. Mit diesen Maßnahmen werden kleinere Aus- und Umbaumaßnahmen an Haltestellen bezahlt. Nach dem Auslaufen des Haltestellenprogramms hat der Bedarf nach einer Finanzierung mit Hilfe der Regionalisierungsmittel deutlich zugenommen. Auch für das Jahr 2009 wird eine Reihe von Anträgen zur Förderung des Haltesstellenausbaus erwartet. Der Kostenrahmen wird auf 50.000 € festgesetzt, weil damit bei einem durchschnittlichen Maßnahmenpreis von 7.000 € rund 7 Maßnahmen durchgeführt werden können. Dies entspricht der für das Jahr 2009 erwarteten Nachfrage.

Maßnahme 601

Maßnahme 601 sieht die fachliche und rechtliche Unterstützung der Kreisverwaltung bei der Vergabe von ÖPNV-Dienstleistungen vor. Bisher war ein Kostenrahmen von 50.000 € festgesetzt, der vor allem der Erstellung eines Rechtsgutachtens und eines verkehrswissenschaftlichen Gutachtens diente. Bei den Verhandlungen über die Vergabe des Linienbündels 2 zeigte sich aber der dringende Bedarf ergänzender rechtlicher Beratung. Die Kosten für diese Beratung waren in dem o.g. Kostenrahmen nicht berücksichtigt. Daher wurde der Kostenrahmen bisher um rund 15.000 € überzogen. Da für bereits geleistete Arbeit sowie ggf. noch erforderliche Beratungsleistungen weitere Kosten anfallen werden, sollte der Kostenrahmen auf 75.000 € erhöht werden.


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit 75.000                                            Ja

   Nein                                                            Nein


Anlagen: