Betreff
Vereinbarung über eine interkommunale Zusammenarbeit in der Region Weserbergland/Mittelweser auf dem Gebiet der Archäologie
Vorlage
2008/AfR/022
Art
Ausschuss für Regionalentwicklung

Die Verwaltung wird ermächtigt, auf der Grundlage des beigefügten Vertragsentwurfs eine Verwaltungsvereinbarung mit den Städten Bückeburg, Hameln, Nienburg/Weser und Stadthagen sowie mit dem Landkreis Schaumburg und der Schaumburger Landschaft mit dem Ziel der Einrichtung der Stelle eines Kommunalarchäologen abzuschließen.

 


1. Ausgangslage

 

Seit der Auflösung der Bezirksregierungen 2005 liegt die gesetzliche Zuständigkeit für die archäologische Denkmalpflege bei den Unteren Bauaufsichtsbehörden.

 

Das bisher beim Land hierfür tätige Personal wurde abgebaut. Nach der Pensionierung des in der ehemaligen Bezirksregierung für Nienburg zuständigen Archäologen Herrn Dr. Cossak im Frühjahr 2006 und der Beendigung zweier Volontariatsverhältnisse im vergangenen Jahr im Landesamt für Denkmalpflege ist die bis dahin noch übergangsweise praktizierte fachliche Unterstützung von dort nicht mehr gegeben.

 

2. Interkommunale Zusammenarbeit

 

Für den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Nienburg/Weser allein ist die Einstellung eines Archäologen oder einer Archäologin unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten derzeit nicht zu vertreten.

Es ist deshalb erforderlich, mit anderen Unteren Bauaufsichtsbehörden zusammenzuarbeiten.

 

Aufgrund der ähnlich gelagerten, kulturgeschichtlichen Entwicklung bietet sich eine Zusammenarbeit in der Region Weserbergland/Mittelweser an. Mit elf ebenfalls für Teile des Weserberglandes/Mittelweser zuständigen Bauaufsichtsbehörden wurde über eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Archäologie gesprochen.

 

Die Rückmeldungen haben eine sehr hohe Mitwirkungsbereitschaft ergeben. Alle angefragten Bauaufsichtsbehörden haben ihr Interesse an einer interkommunalen Zusammenarbeit bekundet. Die Städte Hameln, Nienburg/Weser, Bückeburg und Stadthagen sowie der Landkreis Schaumburg sind darüber hinaus auch bereit sich an den Kosten zu beteiligen, so dass die Zusammenarbeit nunmehr konkrete Formen annehmen kann.

 

Im Landkreis Holzminden ist bereits seit längerem ein Archäologe (Standort Schloss Bevern) vorhanden, so dass ein Bedarf dort nicht gegeben ist. Für eine informelle Zusammenarbeit mit dem Ziel des Aufbaus eines fachlichen Netzwerkes in der Region Weserbergland/Mittelweser wurde die Bereitschaft jedoch erklärt.

 

Die Städte Bad Pyrmont und Rinteln sowie der Landkreis Hameln-Pyrmont haben eine Mitfinanzierung zunächst abgelehnt. Es ist daher nur die Finanzierung einer dreiviertel Stelle möglich. Ein späterer Einstieg der zunächst nicht beteiligten Behörden und eine damit verbundene Aufstockung der Arbeitszeit soll aber ausdrücklich möglich sein.

 

Aufgrund der relativ zentralen Lage ist der Sitz des Archäologen in Bückeburg vorgesehen. Die Schaumburger Landschaft ist bereit, bei Kostenerstattung durch die beteiligten Kommunen die Aufgabe zu übernehmen und einen Archäologen zu beschäftigen.

 

3. Kosten

 

Bei jährlichen Personalkosten von 55.000 € (Entgeltgruppe 13, Stufe II TVÖD einschließlich Lohnnebenkosten), einer gleichmäßigen Aufteilung auf die Stadt- und Kreisgebiete sowie einer je hälftigen Verteilung nach Einwohnern und Fläche entfallen für den Landkreis Nienburg/Weser:

 

28% einer Vollzeitstelle = 15.400 €/a

 

Hinzu kommen die für die Tätigkeit anfallenden Sachkosten wie Miete, Reisekosten etc. in Höhe vom ca. 1600 €/a.

 

Eine Anschubfinanzierung durch die ARGE Job-Center ist für das erste halbe Jahr mit bis zu 50% möglich. Der Antrag ist nach Abschluss der Verwaltungsvereinbarung von der Schaumburger Landschaft zu stellen.

Einnahmen aus Drittmitteln (z.B. für Notgrabungen bei Baumaßnahmen) können zur weiteren Reduzierung der umzulegenden Kosten beitragen.

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit 17.000                                           Ja

   Nein                                                            Nein