Betreff
Hilfeplanung im Fachdienst Eingliederungshilfe
Vorlage
2008/SGA/014
Aktenzeichen
31-414-22/12
Art
Ausschuss für Soziales und Gesundheit

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Die Ausgaben in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen steigen bundesweit an. Dieser Trend ist auch im Landkreis Nienburg/Weser zu beobachten. Anhand aktueller Prognosen ist zu erwarten, dass sich diese Entwicklung auch in den nächsten Jahren fortsetzen wird. Die Verwaltung hat darüber bereits mehrfach dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit berichtet.

 

Andere Kommunen, wie beispielsweise die Landkreise Osnabrück, Harburg und Hildesheim haben durch Steuerungssysteme und Bedarfsfeststellungsverfahren unter Beweis gestellt, dass mit einer Hilfeplanung im Einzelfall neben einer passgenauen Hilfe auch ein kostendämpfender Effekt verbunden ist.

 

Zum 01.09.2007 wurde daher im Fachdienst Eingliederungshilfe ein Sozialarbeiter eingestellt und mit der Hilfeplanung im Einzelfall begonnen. Mit der Hilfeplanung werden Neuanträge und laufende Fälle für das stationäre und das ambulant betreute Wohnen gesteuert.

 

Ziel der Hilfeplanung ist es, für den behinderten Menschen ein bedarfsgerechtes und passgenaues Leistungsangebot sicherzustellen und eine Überversorgung im Einzelnen zu verhindern. Dabei ist es ein wesentlichen Anliegen, das Planungsziel im Konsens mit dem behinderten Menschen und dessen Helferumfeld zu erreichen.

 

Im Zeitraum vom 01.09.2007 – 31.07.2008 wurden insgesamt 170 Hilfeplangespräche in 130 Hilfefällen durchgeführt. Dieses entspricht ca. 28 % des aktuellen Fallbestandes für das ambulante und stationäre Wohnen. Durch die Hilfeplanung ist es bisher gelungen, netto rd. 131.000,00 € einzusparen. Die Personalkosten des Hilfeplaners wurden dabei nicht berücksichtigt.

 

Im Ergebnis hat sich die Hilfeplanung sowohl in fachlicher, als auch aus Sicht des Kostenträgers bewährt. Mit dem zusätzlichen Blick auf die Maßnahmekosten neben der fachlichen Beurteilung des Hilfebedarfs ist es gelungen, die für den einzelnen behinderten Menschen passende Hilfe zu finden und dabei Einspareffekte in nicht unerheblicher Höhe zu erzielen.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass weitere Einsparungen erzielt werden, wenn die bestehenden stationären Maßnahmen in ambulante Maßnahmen umgesteuert werden können bzw. die Hilfebedarfseinstufungen bei den stationären Maßnahmen überprüft werden. Leider können diese notwendigen Schritte aus Kapazitätsgründen nicht umgesetzt werden. Der Fachdienst Eingliederungshilfe sieht darum eine dringende Notwendigkeit, eine/n weitere/n Sozialarbeiter/in als Hilfeplaner/in für diese Überprüfungen, zunächst befristet, einzustellen. Eine Anforderung an den Fachbereich Service und Personal zum Stellenplan für das Jahr 2009 wurde gestellt.