Betreff
Kooperationsprogramm Naturschutz - Förderkulisse im Landkreis Nienburg/Weser
hier: Stand der Umsetzung und Ausblick
Vorlage
2008/ALNU/011
Aktenzeichen
554-60-30/033
Art
Aussch. f.Landschaftspfl., Natur, Umwelt

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.


Das Kooperationsprogramm Naturschutz ist eines der wichtigsten Instrumente für die Entwicklung des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 mit dem Ziel, dies gemeinsam mit den Bewirtschaftern von Grund und Boden auf freiwilliger, verlässlicher Grundlage zu verwirklichen.

Förderfähig sind Flächen, die innerhalb einer vom Niedersächsischen Umweltministerium festgelegten Gebietskulisse liegen.

Zusätzlich zu den bisher enthaltenen Gebieten (s. Drucksache Nr. 2007/ALNU/009-01) wurde für den Teilbereich „Dauergrünland – handlungsorientierte Honorierung“ das FFH-Gebiet 444 „Fledermauslebensraum bei Rodewald“ mit in die Gebietskulisse aufgenommen.

 

Ebenfalls neu ist, dass ab der Förderperiode 2009-2013 auch Vereinbarungen für den Teilbereich „Besondere Biotoptypen - Beweidung“ abgeschlossen werden können.

Durch eine Förderung in diesem Teilbereich soll ein Beitrag zur Beibehaltung bzw. Aufnahme der naturschutzkonformen Bewirtschaftung besonders bedeutsamer, kulturbetonter Biotoptypen (Magerrasen, montane Wiesen sowie Sand- und Moorheiden) geleistet werden, um viele auf der Roten Liste stehende gefährdete Arten von Pflanzen und Tieren zu erhalten. Der Bewirtschafter muss z. B. grundsätzlich auf die Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln einschließlich Kalken sowie auf die mechanische Bodenbearbeitung verzichten. Zusätzlich wird die jährliche Beweidung, ggf. teilweise zusätzlich mit Mahd, i. d. R. nach Maßgabe eines mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmten Beweidungsplanes gefördert.

Eine Förderung in diesem Teilbereich ist nach der Gebietskulisse in den Naturschutzgebieten HA 112 „Siedener Moor“, HA 159 „Hohes Moor“, HA 86 „Rodewalder Lichtenheide“, HA 87 „Steimbker Kuhlen“ sowie im Vogelschutzgebiet V 40 „Diepholzer Moorniederung“ möglich.

 

Trotz intensiver Bemühungen haben für den Zeitraum 2009-2013 im Teilbereich „Dauergrünland“ nur 5 Bewirtschafter für ca. 35 ha neue Bewirtschaftungsvereinbarungen abgeschlossen. Für den neu hinzugekommenen Bereich des FFH-Gebietes 444 konnte lediglich ein Abschluss erreicht werden.

Im Teilbereich „Besondere Biotoptypen“ konnten keine Vereinbarungen abgeschlossen werden.

 

In den letzten zwei Jahren konnten noch mit 31 Bewirtschaftern für insgesamt 256 ha Vereinbarungen geschlossen werden.

Ursächlich für die geringe Anzahl an Neuabschlüssen ist u. a. die bereits bestehende hohe Sättigung an Vertragsflächen in den Steimbker Wiehbuschwiesen.

Weitere entscheidende Gründe sind die gestiegenen Preise beim ggf. erforderlichen Futtermittelzukauf sowie der Ertragsanstieg beim Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Als Folge ist der Anteil an Vertragsnaturschutzflächen im Dauergrünland landesweit zurückgegangen, zumal bisher keine Anpassung der Vertragsentgelte an die allgemeine Preisentwicklung erfolgt ist.

 

Stichtag für den Abschluss von Vereinbarungen für die nächste Förderperiode 2010-2014 ist der 15.05.2009.

Im Vorfeld soll weiterhin speziell für den Bereich des FFH-Gebietes 444 sowie für Flächen im NSG HA 208 „Uchter Moor“, die als Nahrungshabitat für den vom Aussterben bedrohten Goldregenpfeifer dienen, für den Abschluss freiwilliger Bewirtschaftungsvereinbarungen geworben werden.

 

Die Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Nienburg und der Fachdienst Naturschutz stehen gerne für die Beratung interessierter Landwirte zur Verfügung.

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit                                                Ja

   Nein                                                            Nein