Betreff
Wildtier- und Artenschutzstation Sachsenhagen
hier: Antrag auf Verlängerung der Zahlung eines Betriebskostenzuschusses
Vorlage
2008/ALNU/012
Aktenzeichen
554-17-08/100II
Art
Aussch. f.Landschaftspfl., Natur, Umwelt

Der Landkreis Nienburg/Weser zahlt einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 600 € für die Jahre 2009 – 2013 an die Wildtier- und Artenschutzstation Sachsenhagen.


Die Wildtier- und Artenschutzstation Sachsenhagen ist eine staatlich anerkannte Pflegestation für verletzt oder verwaist aufgefundene heimische Tiere und für behördlich beschlagnahmte Tiere wildlebender Arten und Exoten.

In der Station werden verletzt oder verwaist aufgefundene Wildtiere aufgenommen, tierärztlich versorgt und gepflegt. Sofern die Tiere dann wildbahntauglich sind, werden sie ausgewildert.
Des Weiteren werden die durch Naturschutzbehörden eingezogenen bzw. aus illegaler Haltung beschlagnahmten Tiere bis zu einer richterlichen Entscheidung untergebracht und betreut.

Die Wildtier- und Artenschutzstation Sachsenhagen ist ein eingetragener Verein und finanziert sich über die drei folgenden Säulen:

 

     Unterstützung durch private Sponsoren und Kooperationspartner ( Marktkauf Wunstorf, Grümer-Optima Immobilien GmbH Castrop Rauxel etc.)

 

     Förderung durch das Ehrenamt und dem privaten Engagement des Trägervereins mit seinen Mitgliedern.

 

     jährliche Förderung durch die öffentliche Hand
Die Förderung durch die öffentliche Hand erfolgt vorrangig durch das Nds. Umweltministerium, welches die Station mit jährlich 100.000 € unterstützt.
Die Region Hannover zahlt jährlich 10.000 €,
der Landkreis Schaumburg 3.300 €,
der Landkreis Osterholz 1000 € und
der Landkreis Diepholz 500 €.

 

Die Zahl der verletzt eingelieferten und amtlich eingezogenen Tiere ist in den vergangenen Jahren weiter angestiegen. Im Jahr 2007 wurden mehr als 1.976 Tiere in der Station tierärztlich behandelt, gepflegt und betreut (2003 waren es noch 1.500).

 

Die Kreisverwaltung hat die Station weiter vermehrt zur zeitweisen Betreuung beschlagnahmter besonders oder auch streng geschützter Tiere aus illegalen Haltungen sowie zur ärztlichen Betreuung verletzter Tiere in Anspruch genommen.

 

Das Leistungsangebot und die Pflege der Station führt bei der Kreisverwaltung zu nennenswerten Personalzeit- und damit Kosteneinsparungen, die erforderlich wären, wenn z.B. eine tierärztliche Betreuung von besonders geschützten Tierarten zu veranlassen ist. Die fachgerechte Unterbringung und Betreuung von Reptilien, Spinnen, Papageien und anderer Exoten kann die Verwaltung ohne die Inanspruchnahme der Station nicht gewährleisten.

 

Bereits 2004 wurde einstimmig der Beschluss gefasst, der Station für die Jahre 2005 – 2008 einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 500 € zu zahlen (KA-Beschluss v. 30.11.04 Drucksache Nr.: 2004/ALNU/006-1).

 

Um die langjährige gute Zusammenarbeit und die vermehrte Inanspruchnahme durch den Landkreis auch weiterhin zu honorieren und deutlich herauszustellen, dass die von der Station bereitgestellten Leistungen auch weiterhin dringend benötigt werden, empfiehlt die Verwaltung die jährliche Zahlung eines Betriebskostenzuschusses in Höhe von 600 € für weitere fünf Jahre.

Der Betrag in Höhe von 600 € soll im Rahmen der im Haushalt für 2009 vorgesehenen Mittel aus dem Produkt 55420 „Artenschutz und Tiergehege“ (Konto 427100) bereitgestellt werden.

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit 600 €                                                Ja im Haushaltsansatz 2009

   Nein                                                            Nein