Betreff
Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL)
hier: Planungsstand und Finanzierung von Maßnahmen an Gewässern im Landkreis Nienburg/Weser
Vorlage
2008/ALNU/013
Aktenzeichen
55-657-00/16
Art
Aussch. f.Landschaftspfl., Natur, Umwelt

Der Landkreis Nienburg gibt für die Planungen

a) zur Umgestaltung von drei Sohlabstürzen an der Fulde an den UHLV „Meerbach und Führse“ eine Zuwendung von 2.000,- €,

b) zur Aufstellung des GEPL „Langhorst-Kuhlengraben“ an den ULV „Große Aue“ eine Zuwendung von 5.000,- €
 in 2008 aus dem Produkt 55130 Umweltrecht.

 


Die EG-WRRL beinhaltet das Ziel einen guten ökologischen und chemischen Zustand in allen Gewässern der EU innerhalb von 15 Jahren zu erreichen.

Über die einzelnen Ziele und erste Ergebnisse der Bestandsaufnahme der Gewässer im Landkreis Nienburg wurde bereits berichtet (Drucksache Nr. 2007/ALNU/012-01).

Im Folgenden werden Projekte an prioritären Gewässern aus den Gebietskooperationen "Weser-Meerbach" und "Große Aue" dargestellt, die eine hohe Wertigkeit mit naturnahen Abschnitten haben oder wo bereits ein Gewässerentwicklungsplan vorliegt.

 

1. Naturnahe Umgestaltung der Fulde zur ökologischen

Passierbarkeit

 

Die Fulde, als Nebengewässer des Steinhuder Meerbachs, ist ein sand- und kiesgeprägter Tieflandbach mit einer Gesamtfließstrecke von 13,9 km. Oberhalb von Loccum durchfließt die Fulde großflächig das FFH-Gebiet Nr. 324 (Buchenaltholzbestände), die Fulde besitzt hier ein gutes Entwicklungspotenzial und ist großflächig § 28 a Biotop. Der Unterlauf weist jedoch erhebliche strukturelle Defizite auf, erfüllt allerdings die Voraussetzung für besonders geschützte Landschaftsbestandteile und ist in Teilbereichen FFH-Gebiet (Nr. 094) mit Bedeutung als Lebensraum des Steinbeißers und der Helm-Azurjungfer.

 

Die zur Erreichung eines guten ökologischen Zustandes zwingend erforderliche ökologische Durchgängigkeit eines Gewässers, wirkt sich besonders positiv auf die Fischfauna und auf das Makrozoobenthos aus. Querbauwerke verhindern z.B. das Aufsuchen von Laichhabitaten bei Fischen oder auch die Wiederbesiedlung eines Gewässerabschnittes nach einem Schadensereignis. Die Durchgängigkeit der Fulde ist derzeit u. a. durch 3 Sohlabstürze aus Beton unterbrochen. Die Umgestaltung dieser Abstürze in raue Sohlgleiten (Maßnahmenkategorie 9.2) wurde als Vorschlag in den Maßnahmenkatalog für Oberflächengewässer der Gebietskooperation Weser-Meerbach für den Bewirtschaftungszeitraum bis 2015 mit hoher Priorität aufgenommen (Anlage 1).

 

Die Maßnahme kostet ca. 150.000,- € und soll 2009 durch den Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband (UHLV) „Meerbach und Führse“ realisiert werden.

Für die Planung sind ca. 6.000,- € zu veranschlagen. Der UHLV beantragt hierüber eine Zuwendung in Höhe von 2.000,- € beim Landkreis Nienburg.

Der Fachbereich Umwelt begrüßt die Planung zur Umgestaltung der drei Sohlabstürze, da hiermit die ökologische Aufwertung der Fulde erreicht werden kann. Dem Antrag des UHLV auf Kofinanzierung aus dem Produktenplan 55130 (Konto 481111) sollte zugestimmt werden.

 

2. Aufstellung eines Gewässerentwicklungsplans (GEPL) für den Langhorst-Kuhlengraben

 

Der Langhorst-Kuhlengraben ist rechtes Nebengewässer der Großen Aue und hat 11 km Lauflänge. Das Gewässer ist Bestandteil des EU-relevanten Gewässernetzes und ist im Landschaftsrahmenplan des Landkreises Nienburg mit dem Ziel zur Entwicklung als naturnahes Gewässer enthalten. Im Niederungsbereich vor Einmündung in die Große Aue („Märchenwald“, Steyerberg) durchläuft das mäandrierende Gewässer ein Gebiet, dass die Voraussetzung zur Ausweisung als Naturschutzgebiet erfüllt und liegt innerhalb des LSG NI 13 „Schierholz“ (Anlage 2). Durch die vorhandenen Nutzungen am Gewässer (Erholung, Forst- und Landwirtschaft), Strukturdefizite, Stauhaltung, Einleitungen sowie durch die fehlende ökologische Durchgängigkeit in der Einmündung zur Großen Aue ergeben sich einige Belastungen, so dass bisher kein guter ökologischer Zustand erreicht ist. 

Durch die Aufstellung eines Gewässerentwicklungsplans für den Langhorst-Kuhlengraben kann der Zustand des Gewässers umfassend erfasst und bewertet werden. Mit den betroffenen Nutzern werden gemeinsam ein Gewässerleitbild und ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, der als Rahmenplan wichtige Grundlage für die Durchführung und Finanzierung von Einzelmaßnahmen darstellt.

 

Der Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband  (ULV) „Große Aue“ tritt als Träger für den GEPL auf, der mit 20.000,- € veranschlagt wird. Der ULV  beantragt eine Zuwendung in Höhe von 25 % (5.000,- €) beim Landkreis Nienburg.

Der Fachbereich Umwelt unterstützt die Planung des ULV zur Aufstellung des GEPL  „Langhorst-Kuhlengraben“. Das Gewässer hat eine hohe Bedeutung im Landschaftsrahmenplan und kann innerhalb des Fleckens Steyerberg neben den ökologischen Funktionen auch zur Wertsteigerung für die Naherholung beitragen.

Dem Antrag des ULV auf Kofinanzierung aus dem Produktenplan 55130 (Konto 481111) sollte zugestimmt werden.

 

3. Gewässerrenaturierung am Bückener Mühlenbach (Unterlauf), Mühlenbruchsche Mühle:

 

Der Planabschnitt des Bückener Mühlenbaches oberhalb der Mühlenbruchschen Mühle befindet sich im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Wietzen. Hier ist die Gewässerrenaturierung im Bereich der Mühle durch naturnahe Umgestaltung als Umflutgewässer vorgesehen (Anlage 3).

 

Die Maßnahme dient der Verbesserung der Strukturgüte und der naturnahen Gewässergestaltung für den Bereich oberhalb der Mühle sowie der Wiederherstellung der aquatischen Passierbarkeit des 4 m hohen Absturzes. In der Talsohle des Niederungsgebietes befindet sich ein Entwässerungsgraben, der durch eine naturnahe Umgestaltung als Umfluter (mit Sohlgleiten und einem Sandfang), künftig die Funktion des Hauptgewässers übernehmen soll. Der strukturarme Altverlauf bleibt bestehen und übernimmt die Funktion des Triebgrabens für die Wassermühle. Die Höhe des Staurechtes wir im Rahmen der Umflutplanung neu festgesetzt.

 

Die Durchführung der Gewässerbaumaßnahmen soll in Trägerschaft der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Wietzen erfolgen. Für das künftige Eigentum und die Unterhaltung der Anlage ist der UHLV „Meerbach und Führse“ vorgesehen.

Die Kosten der Maßnahmen werden derzeit auf eine Höhe von 173.000,- € geschätzt. Deren Umsetzung kann frühestens mit der Besitzseinweisung 2010 erfolgen.

Eine Kofinanzierung durch den Landkreis Nienburg könnte künftig auch aus Mitteln des Produktes 55130 stattfinden.

 

4. Gewässerumverlegung und naturnahe Umgestaltung der Brücke an der K 34 am Bückener Mühlenbach (Oberlauf)

 

Im Rahmen des Ausbaus der K 34 und des Radwegeneubaus wird eine weitere Schwachstelle am Bückener Mühlenbach, die Brücke in Wietzen aufgegriffen.

Der derzeitige Durchlass sowie die fast rechtwinklige Gewässerführung im Bereich der Straßenunterführung bietet keine ökologische Durchgängigkeit und gefährdet die nördlich angrenzende Bausubstanz. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau der K 34 wurde festgelegt, dass der vorhandene Gewölbedurchlass des Bückener Mühlenbaches zurückgebaut und durch einen Rahmendurchlass ersetzt wird. Dieser Durchlass wird beidseitig mit einer 0,5 m breiten Berme und mit einer 0,4 m starken Sohle aus ortsüblichem Sohlsubstrat versehen, um die ökologische Durchgängigkeit auch für Amphibien zu verbessern. Zur Sicherung der angrenzenden Bausubstanz wird der Bückener Mühlenbach im Ober- und Unterlauf auf einer Länge von ca. 50 m verlegt (Anlage 4).

 

Die Kosten der Neubaumaßnahme belaufen sich auf rund 130.000,- €. Dieser Investition stehen Einsparungen in Höhe von 48.000,- € für die ohnehin erforderliche Verlängerung der alten Brücke durch den Radwegeneubau gegenüber. Die Finanzierung der Maßnahme wird durch den Fachdienst 551 aus dem Finanzplan I. Bauabschnitt des Kreisstraßenbaus und anteilig aus Kompensationsleistungen für die K 34 ermöglicht.

 

5. Naturnahe Gewässerentwicklung am Meliorationshauptkanal

 

Mit dem Meliorationshauptkanal in Hoya führten die Landwirte einst Weserwasser mit fruchtbarem Schlick zur Berieselung von 4600 ha Weideland (Melioration = Verbesserung von Acker- und Weideland). Nach dem Ende der Bewässerung wurden Teile des Meliorationshauptkanals vertieft und als Entwässerungsgräben genutzt. Der damalige Ausbau führt heute dazu, dass Teile des Meliorationshauptkanals überdimensioniert sind. Durch den fehlenden Weserzufluss führt der Graben nur noch wenig Wasser, weist in vielen Bereichen den Charakter eines Stillgewässers auf und hat intensiven Krautwuchs aus Eutrophierungen.

 

Um den Meliorationshauptkanal den Charakter eines Fließgewässers zurück zu geben und eine ökologische Passierbarkeit zu gewährleisten, werden u. a. Maßnahmen, wie der Rückbau großer Gewässerquerschnitte, naturnahe Gewässerentwicklungsmaßnahmen (auf einer Strecke von ca. 4 km) und der Umbau einer Wehranlage zur Sohlgleite geplant (Anlage 5). Außerdem soll die naturnahe Umgestaltung des Gewässers einen Beitrag zur besseren Einbindung in die Ortslage Hoyerhagen und für die Naherholung leisten.

 

Der Kostenrahmen für die Umsetzung aller Maßnahmen beläuft sich nach ersten Schätzungen auf mind. 1.000.000,- €. Genaue Planungen und Kostenkalkulationen werden derzeit durch den Maßnahmenträger, die Gemeinde Hoyerhagen bearbeitet.

Auf dieser Basis könnte auch der Landkreis Nienburg künftig einen Beitrag zur Kofinanzierung leisten.

 

6. Naturnahe Umgestaltung des Rohrbaches im Liebenau

 

Der Rohrbach beginnt nördlich von Glissen und mündet unterhalb von Liebenau in den Winterbach.

Das Gewässer hat eine hohe Priorität im Fließgewässerschutzprogramm. Es weist allerdings einige Defizite in der Strukturgüte, durch hohen Sandeintrag und hydraulische Überlastung in der Ortslage Liebenau und durch Querbauwerke auf, sodass der gute ökologische Zustand nicht gegeben ist.

Der  Rohrbach soll im Talraumbereich in Liebenau (zwischen Pennigsehler und Königsberger Straße) naturnah hergestellt (Laufverlängerung), ein Sandfang errichtet und zur weiteren Verbesserung der Gewässergüte ein möglichst umfangreicher Rückhalt der Oberflächenwässer aus der Ortslage Liebenau realisiert  werden. Damit wird auch insgesamt die hydraulische Leistungsfähigkeit des Gewässers optimiert (Anlage 6).

 

Als Träger der Gewässerausbaumaßnahmen ist der UHLV "Große Aue" vorgesehen. Die Errichtung von Regenversickerungsbecken zur Vorbehandlung und Reduzierung der einzuleitenden Niederschlagswassermengen soll vom Wasserverband "Am Sandkamp" finanziert werden.

Mit dem Beginn der Maßnahme ist ab 2009 zu rechnen. Eine Bezuschussung durch den Landkreis Nienburg soll auch hier beantragt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit 7.000,-                                         Ja

   Nein                                                            Nein


Anlagen:

 

- 1 Fulde - Sohlabstürze

- 2 Langhorst-Kuhlengraben

- 3 Bückener Mühlenbach, Mühle

- 4 Bückener Mühlenbach, Brücke K 34

- 5 Meliorationshauptkanal

- 6 Rohrbach