Betreff
Umsetzung der Europäischen Richtlinien zu Flora- Fauna- Habitat- und Vogelschutzgebieten/Natura 2000
hier: FFH-Gebiet 093 "Rehburger Moor"
Vorlage
2008/ALNU/015
Aktenzeichen
554-60-10/018
Art
Aussch. f.Landschaftspfl., Natur, Umwelt

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.


Das FFH-Gebiet 093 „Rehburger Moor“ liegt in bestehenden Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten. Es handelt sich hierbei um acht eigenständige Schutzverordnungen mit den unterschiedlichsten Verordnungsinhalten bisher ohne inhaltlichen Bezug zu den Vorgaben der FFH-Richtlinie. Das Gebiet ist derzeit nur unzureichend geschützt und auch zu wenig entwicklungsfähig. Zur nationalen Sicherung des Gebietes ist die Ausweisung eines grenzübergreifenden Naturschutzgebietes (NSG) mit einheitlicher Schutzgebietsverordnung erforderlich.

 

Bei den Teilgebieten im Landkreis Nienburg/Weser handelt es sich um die Naturschutzgebiete NSG-HA-42 (Rehburger Moor), NSG‑HA‑120 (Rehburger Moor II), NSG-HA-82 (Buchholzmoor) sowie Teile der Landschaftsschutzgebiete LSG-NI-52 (Hohenriepen-Hüttenmoor), LSG-NI-61 (Hüttenmoor) und LSG-NI-33 (Rehburger Moorgeest).

/     Im Bereich der Region Hannover schließen östlich das NSG-HA-114 (Bieförthmoor) sowie Teile des LSG-H-2 an (Schneerener Geest-Eisenberg) an (siehe Anlage).

 

Die Erhaltungs- und Entwicklungsziele nach der FFH-Richtlinie der Europäischen Union können mit den aktuell uneinheitlichen Schutzkategorien nicht umgesetzt werden. Aus diesem Grund wurde in 2005 (s. Drucksache Nr. 2005/ALNU/013-01) und aktuell erneut in 2008 in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Umweltministerium und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasser-, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine Gesamtausweisung des FFH-Gebietes „Rehburger Moor“ als NSG festgelegt. Der Verpflichtung das Gebiet als besonderes Schutzgebiet auszuweisen muss gemäß Art. 4 (4) der FFH-RL binnen 6 Jahren nach Anerkennung des Gebietes durch die EU nachgekommen werden (in diesem Fall Sicherungsverpflichtung bis zum Jahr 2010!). Der NLWKN hatte vom Nds. Umweltministerium den Auftrag bis Ende 2007 die NSG-Ausweisung zu vollziehen, ist hierzu aufgrund von personellen Engpässen jedoch nicht gekommen. Die Verantwortung hierfür, wie auch für alle anderen Naturschutzgebietsausweisungen in der Gebietskulisse Natura 2000, ist 2008 auf den Landkreis Nienburg/Weser übergegangen.

 

Die Zusammenführung der bestehenden Schutzgebietsverordnungen unter Einbeziehung der Verpflichtungen aus der FFH-Richtlinie auf eine Gesamtverordnung gewährleistet eine hohe Transparenz und Nachvollziehbarkeit sowie eine höhere Akzeptanz seitens der Bevölkerung. Einheitlich definierte Erhaltungs- und Entwicklungsziele in unterschiedlichen Schutzzonen vereinfachen darüber hinaus die Prüfung der Zulässigkeit von Vorhaben, da diese nur noch anhand der NSG-Verordnung und nicht mehr anhand der i.d.R. umfassenderen Erhaltungsziele des FFH-Gebietes zu erfolgen hat. Das bestehende allgemeine weitreichende Verschlechterungsverbot wird abgelöst durch die konkreten Ver- und Gebote der NSG-Verordnung.

 

Die Ergebnisse eines durch den NLWKN 2007 vorgelegten Fachgutachtens untermauern die Schutzwürdigkeit und Entwicklungsfähigkeit aller Teilbereiche des Gebietes. Trotz starker Entwässerung der
ehemaligen Moorflächen, haben die Gebiete eine hohe Wertigkeit und gehören zum Mosaik einer Vielzahl von verschiedenen Lebensräumen, die das FFH-Gebiet „Rehburger Moor“ einzigartig und wertvoll machen.

 

Der überwiegende Anteil der gebietsspezifischen, gefährdeten Biotope (sog. „Lebensraumtypen“) befindet sich in einem „durchschnittlichen Erhaltungszustand“. Ziel der FFH-RL und Vorgabe für die Landkreise ist die Entwicklung der Lebensraumtypen (LRT) und Arten hin zu einem „guten Erhaltungszustand“ sowie die dauerhafte Sicherung von guten Erhaltungszuständen.

 

Für das FFH-Gebiet „Rehburger Moor“ ist einerseits ein besonderer Handlungsbedarf in Hinsicht auf eine Verbesserung und Entwicklung der bisher defizitär ausgeprägten LRT, häufig durch die Erhöhung von Wasserständen, vorhanden. Andererseits besteht ebenso Handlungsbedarf zur Sicherung von Arten oder LRT, die sich aktuell in einem „guten Erhaltungszustand“ befinden.

 

Für die Landesforstflächen im NSG-HA-82 (Buchholzmoor), LSG‑NI‑33 (Rehburger Moorgeest, Teilgebiet Kreuzholzmoor) werden im Rahmen der Umsetzung der FFH-RL durch die Niedersächsischen Landesforsten eigenständige Kartierungen und Managementpläne ab Herbst 2008 parallel zu der Schutzgebietsausweisung erstellt.

 

Der Landkreis Nienburg/Weser strebt bzgl. einer einheitlichen NSG-Verordnung und einer gemeinsamen Managementplanung eine enge Zusammenarbeit zwischen den drei für die Gebietssicherung zuständigen Trägern an. Auf einem ersten Abstimmungstermin mit der Region Hannover und den Niedersächsischen Landesforsten wurde diese Vorgehensweise begrüßt und ein Arbeitskreis (AK) gebildet.

 

Der AK wird den Gesamtprozess der Schutzgebietsausweisung vorbereiten und steuern. Relativ zügig soll dann auch ein erweiterter Arbeitskreis gebildet werden, in dem das Ausweisungsverfahren begleitet und erörtert und die zukünftige Managementplanung des Gebietes entwickelt werden sollen (Zuziehung z.B. von Nutzergruppen wie Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Jägerschaft).

 

Nähere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit                                                Ja

   Nein                                                            Nein


Anlagen:

 

FFH_Rehburger Moor (Karte)