Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2008 werden beschlossen.
Ein Nachtragshaushalt ist aufzustellen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den Gesamtausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen (§ 87 Abs. 2 NGO i. V. m. § 65 NLO).
Von der Kämmerei ist unter Beteiligung der Fachbereiche und Fachdienste der beigefügte Entwurf für die Nachtragshaushaltssatzung und für den Nachtragshaushaltsplan aufgestellt worden. Er berücksichtigt den bisherigen Haushaltsverlauf und die aktuelle Beschlusslage der Gremien des Kreistages. Die wichtigsten Änderungen sind mit Erläuterungen versehen. Soweit sich weitere Korrekturen bis zum Sitzungstermin ergeben, wird eine Übersicht hierüber in der Sitzung vorgelegt.
Anlagen:
Entwurf für den 1. Nachtragshaushalt 2008
mit Erläuterungen