Betreff
Sanierung des Bürogebäudes Rühmkorffstr. 12
hier: Nutzung eines Kellerraumes als Bewegungsraum durch die VHS
Vorlage
2008/AfL/012
Aktenzeichen
115
Art
Ausschuss für Liegenschaften

Die für die Fortsetzung der Nutzung des Bewegungsraumes erforderlichen Maßnahmen werden durchgeführt und die erforderlichen Mittel im Nachtragshaushalt bereitgestellt.


Die Sanierung des Gebäudes Rühmkorffstr. 12 (Seitentrakt) für die Umnutzung als Bürogebäude wurde durchgeführt.

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für die genehmigungspflichtige Umnutzung wurde festgestellt, dass ein im Keller befindlicher Raum (rd. 70 m²) bereits seit Jahren durch die VHS (über die bestehenden Genehmigungen hinausgehend) als Bewegungsraum genutzt wird.

Die Fortführung dieser Nutzung erfordert nach den bauordnungsrechtlichen Vorgaben der Stadt Nienburg/Weser die bauliche Ertüchtigung der Kellerflure sowie die Herstellung eines weiteren Ausganges über eine Außentreppe. Bis zur Realisierung der Maßnahmen kann eine weitere Nutzung nicht erfolgen.

Nach den vorliegenden Kostenschätzungen des ausführenden Architekten werden diese Maßnahmen voraussichtliche Kosten in Höhe von 35.000 € (einschließlich der Honorare) verursachen.

Nach Angaben der VHS wird der Bewegungsraum regelmäßig frequentiert. Ein Ausweichen auf andere geeignete Räume in anderen Objekten erfordert erheblichen logistischen Aufwand und ist nicht über längere Zeiten realisierbar. Nach dortiger Darstellung ist ein längerfristiger oder dauerhafter Verzicht auf den Bewegungsraum nicht möglich.

Die zusätzlich erforderlichen Mittel wurden vorsorglich bei der Nachtragshaushaltsplanung berücksichtigt.


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit 35.000,00 €                                       Ja

   Nein                                                            Nein