Betreff
Erweiterungsantrag auf Gewährung einer Zuwendung nach § 117 NSchG für die Sanierung der Dreifeldsporthalle Stolzenau
Vorlage
2008/AAS/038
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Der Gemeinde Stolzenau wird für die Sanierung der Dreifeldsporthalle Stolzenau eine weitere Zuwendung nach § 117 NSchG in Höhe von 95.219 € als Zuweisung aus der Kreisschulbaukasse gewährt. Zuzüglich zu der bereits bewilligten Zuwendung ergibt sich für die Maßnahme eine Gesamtförderung aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von höchstens 332.274 €.

 


Der Kreistag des Landkreises hatte in seiner Sitzung am 13.07.2007 beschlossen für die Sanierung der Dreifeldsporthalle Stolzenau eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von höchstens 237.055,34 € zu gewähren.

 

Die Gemeinde Stolzenau hat mit Schreiben vom 30.07.2008 einen Ergänzungsantrag zur vorgenannten Maßnahme eingereicht. Die Maßnahme erfordert nach aktuellen Berechnungen Mehrkosten in Höhe von rd. 340.000 €, die bisher nicht berücksichtigt waren.

 

Die Mehrkosten resultieren u.a. aus verstärkten Anforderungen des Brandschutzes, welche erst durch Abstimmung mit der Bauaufsicht des Landkreises bekannt wurden. So erfolgt beispielsweise der Einbau von Rauchwärmeabzugskuppeln aus Gründen des Brandschutzes. Außerdem werden durch einen Umbau der Unterdecke die in der Halle befindlichen Brandlasten verringert. Darüber hinaus erfordert die Sanierung der Innenwandverkleidung höhere Kosten als zunächst angenommen. Außerdem ist eine umfassende Sanierung der Starkstromanlage notwendig. Dieser Bedarf hat sich nach Aussage der Gemeinde erst herausgestellt, nachdem die vorhandene Lüftungsanlage von einem Fachingenieur beurteilt worden war. 

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel und im Sekundarbereich in Höhe von mindestens der Hälfte der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können auch für größere Instandsetzungen erbracht werden.

 

Aufgrund Kreistagsbeschluss vom 14.12.1990 werden Zuwendungen für Sporthallen dann gewährt, wenn die Kosten 100.000 DM (51.129 €) überschreiten und der langfristige schulische Bedarf vorliegt.

Beide Voraussetzungen sind gegeben. Die Dreifeldsporthalle in Stolzenau wird gegenwärtig und auch zukünftig von den Schulen Gymnasium Stolzenau, Schloss-Schule Stolzenau und Regenbogenschule Stolzenau für den Schulsport genutzt.  

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich aufgrund der von der Samtgemeinde vorgelegten veränderten Kostenberechnung auf insgesamt 837.153 €. Zu den Sanierungskosten wird ein Zuschuss nach den Richtlinien des Landes Niedersachsen zur Förderung des Sportstättenbaus in Höhe von 138.232 € gezahlt.

 

Nach Abzug dieses Zuschusses kann eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von bis zu 332.274 € gewährt werden. Dabei wurden die langfristigen Schülerzahlen aus dem Schulentwicklungsplan 2005/2019 für die Berechnung zu Grunde gelegt. Die Erhöhung der bisher bewilligten Zuwendung beträgt 95.219 €.