Betreff
Einführung des Ganztagsschulbetriebes am Gymnasium Stolzenau
Vorlage
2008/AAS/043
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Das Gymnasium Stolzenau wird ab dem 01.08.2009 als Ganztagsschule geführt.

 

Der Antrag auf Genehmigung dieser Schulform nach § 23 NSchG ist bis zum 31.12.2008 beim Niedersächsischen Kultusministerium zu stellen.

 

Ein Architekturbüro ist mit der baulichen Vorplanung zu beauftragen. Planungskosten sind in den Haushaltsplan 2009 einzustellen.

 


Das Gymnasium Stolzenau hat beim Schulträger den Antrag gestellt, mit Wirkung vom 01.08.2009 den Ganztagsschulbetrieb einzuführen.

 

Die Schule strebt ein so genanntes offenes Modell in Kooperation mit Dritten (Samtgemeinden, Vereine und Verbände, Kirchen) an. Personalanforderungen an das Land Niedersachsen aus Anlass der Ganztagsschule sollen nicht gestellt werden. Die Entscheidungspraxis des Landes für die Bewilligung von Ganztagsschulen hat gezeigt, dass lediglich diese Art der Antragstellung zu der erforderlichen Genehmigung nach § 23 NSchG führt.

 

Neben dem von der Schule aus der Lehrerstundenzuweisung abgedeckten AG-Angebot sollen für die Erweiterung des schulischen Angebotes ergänzend Honorarkräfte „eingekauft“ werden. Die Gelder hierfür sollen entweder vom Land durch Kapitalisierung von Lehrerstunden oder von Kooperationspartnern kommen.

 

Der Antrag auf Genehmigung ist bis zum 31.12.2008 beim Niedersächsischen Kultusministerium einzureichen.

 

Die Schule hat das für die Antragstellung erforderliche pädagogische Konzept am 17.09.2008 beim Schulträger eingereicht. Das Konzept ist nach Abstimmung nochmals überarbeitet worden und in der Anlage zu dieser Drucksache beigefügt. Der Schule ist bekannt, dass sie zunächst provisorisch arbeiten muss, da eine erforderliche Baumaßnahme für die Errichtung einer Mensa nicht kurzfristig fertig gestellt werden kann.

 

In Anbetracht der kurzen Zeitspanne zwischen Antragstellung und Ausschusssitzung war es der Verwaltung nicht möglich, zu Konzeptinhalten und ggf. erforderlichen Kosten (bauliche Maßnahmen und Einrichtung, Personal für die Mittagessenausgabe, Schülerbeförderung) eine ausführliche Aufarbeitung für die Politik vorzunehmen.

 

Es ist unstreitig, dass mindestens eine Mensa mit Ausgabeküche und Speiseraum zu schaffen ist. Daher sollte ein Architekturbüro mit einer entsprechenden baulichen Vorplanung beauftragt werden.

 

Planungen sollten auf jeden Fall vor dem Hintergrund möglicher Veränderungen in der Schullandschaft im schulischen Verflechtungsbereich Stolzenau (Situation an Haupt- und Realschulen) erfolgen.