Das
Gymnasium Stolzenau wird ab dem 01.08.2009 als Ganztagsschule geführt.
Der
Antrag auf Genehmigung dieser Schulform nach § 23 NSchG ist bis zum 31.12.2008
beim Niedersächsischen Kultusministerium zu stellen.
Ein
Architekturbüro ist mit der baulichen Vorplanung zu beauftragen. Planungskosten
sind in den Haushaltsplan 2009 einzustellen.
Das
Gymnasium Stolzenau hat beim Schulträger den Antrag gestellt, mit Wirkung vom
01.08.2009 den Ganztagsschulbetrieb einzuführen.
Die
Schule strebt ein so genanntes offenes Modell in Kooperation mit Dritten
(Samtgemeinden, Vereine und Verbände, Kirchen) an. Personalanforderungen an das
Land Niedersachsen aus Anlass der Ganztagsschule sollen nicht gestellt werden.
Die Entscheidungspraxis des Landes für die Bewilligung von Ganztagsschulen hat
gezeigt, dass lediglich diese Art der Antragstellung zu der erforderlichen
Genehmigung nach § 23 NSchG führt.
Neben
dem von der Schule aus der Lehrerstundenzuweisung abgedeckten AG-Angebot sollen
für die Erweiterung des schulischen Angebotes ergänzend Honorarkräfte
„eingekauft“ werden. Die Gelder hierfür sollen entweder vom Land durch Kapitalisierung
von Lehrerstunden oder von Kooperationspartnern kommen.
Der
Antrag auf Genehmigung ist bis zum 31.12.2008 beim Niedersächsischen
Kultusministerium einzureichen.
Die
Schule hat das für die Antragstellung erforderliche pädagogische Konzept am 17.09.2008
beim Schulträger eingereicht. Das Konzept ist nach Abstimmung nochmals
überarbeitet worden und in der Anlage zu dieser Drucksache beigefügt. Der
Schule ist bekannt, dass sie zunächst provisorisch arbeiten muss, da eine
erforderliche Baumaßnahme für die Errichtung einer Mensa nicht kurzfristig
fertig gestellt werden kann.
In
Anbetracht der kurzen Zeitspanne zwischen Antragstellung und Ausschusssitzung
war es der Verwaltung nicht möglich, zu Konzeptinhalten und ggf. erforderlichen
Kosten (bauliche Maßnahmen und Einrichtung, Personal für die
Mittagessenausgabe, Schülerbeförderung) eine ausführliche Aufarbeitung für die
Politik vorzunehmen.
Es
ist unstreitig, dass mindestens eine Mensa mit Ausgabeküche und Speiseraum zu
schaffen ist. Daher sollte ein Architekturbüro mit einer entsprechenden
baulichen Vorplanung beauftragt werden.
Planungen
sollten auf jeden Fall vor dem Hintergrund möglicher Veränderungen in der
Schullandschaft im schulischen Verflechtungsbereich Stolzenau (Situation an
Haupt- und Realschulen) erfolgen.