Betreff
Überarbeitung des Radwegebedarfsplanes 2005
Vorlage
2008/AfK/016
Aktenzeichen
551-66.11.60
Art
Ausschuss für Kreisstraßen

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Nienburg wird mit der Überarbeitung und Fortschreibung des Radwegebedarfsplanes beauftragt.


Der Straßenbauausschuss hat in seiner Sitzung am 11.11.2004 den derzeit gültigen „Radwegebedarfsplan 2005“ beschlossen.

 

Der Radwegebedarfsplan wurde durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Nienburg (NLStBV – GB NI) aufgestellt, die hierzu im Vorfeld alle kreisangehörigen Kommunen sowie die Träger öffentlicher Belange und die bei der Kreisverwaltung betroffenen Ämter beteiligt hat.

 

Grundlage für die Bewertung war der Kriterienrahmen des MI, der bereits bei der Neuaufstellung des Radwegebedarfsplanes für Landesstraßen in Niedersachsen angewandt wurde. Als wesentliche Kriterien wurden für die Dringlichkeitsbewertung festgelegt:

 

1.          Fahrbahnausbau

2.          Schulwegsicherung

3.          Tourismus

4.          Lückenschluss

5.          Verkehrsbelastung

 

Das Kriterium „Fahrbahnausbau“ wurde aus Wirtschaftlichkeitsgründen in vorrangiger Dringlichkeit eingestuft. Erst nach Abarbeitung der Maßnahmen Fahrbahn und Radweg sollen die übrigen Radwege gebaut werden.

 

Eine Dringlichkeitsreihung ist nur für die 16 dringlichsten Radwegemaßnahmen erfolgt. Die übrigen Maßnahmen wurden ohne Dringlichkeitsbewertung dargestellt.

 

Im Rahmen der finanziellen Machbarkeit wurden dann die Radwegbauten in die Fortschreibung des Bauprogramms für GVFG-Maßnahmen eingearbeitet.

 

So sind bis zum Ende des derzeitigen GVFG-Bauprogramms bis etwa 2011 die ersten sechs Radwegemaßnahmen berücksichtigt worden.

 

In der Zwischenzeit haben verschiedene Gemeinden festgestellt, dass einige wichtige Radwegstrecken bei Aufstellung des Radwegebedarfsplanes 2005 nicht gemeldet worden sind bzw. dass sich andere Prioritäten für die Gemeinden ergeben haben.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die im Radwegebedarfsplan 2005 ab lfd. Nr. 7 aufgeführten Radwegeabschnitte sowie evtl. weitere zusätzlich aufzunehmende Abschnitte unter Beteiligung der Gemeinden und der Träger öffentlicher Belange hinsichtlich der Dringlichkeit erneut zu überprüfen und den Radwegebedarfsplan ab 2011 fortzuschreiben.

 

Ab 2011 müsste auch das GVFG-Bauprogramm – in das ja neben den Fahrbahnausbauten auch die Radwege eingearbeitet werden – fortgeschrieben werden. Diese Fortschreibung könnte ca. Ende 2009/Anfang 2010 bearbeitet werden.

 

Die Überarbeitung des Radwegebedarfsplanes sollte somit vorher abgeschlossen sein.