Betreff
Gewährung einer Zuwendung nach § 117 NSchG für die Sanierung der Toilettenanlagen im Schulgebäude GHRS Heemsen
Vorlage
2008/AAS/046
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Der Samtgemeinde Heemsen wird für die Sanierung der Toilettenanlagen im Block A des Erdgeschosses in der Grund-, Haupt- und Realschule Heemsen eine Zuwendung nach § 117 Absatz 3 NSchG in Höhe von höchstens 42.589,98 € als Zuweisung aus der Kreisschulbaukasse gewährt.

 

 


Die Samtgemeinde Heemsen hat mit Schreiben vom 29. August 2008 eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für die in 2009 angestrebte Sanierung der WC-Bereiche im Block A des Erdgeschosses in der Grund-, Haupt- und Realschule Heemsen beantragt.

 

Die Maßnahmekosten belaufen sich gemäß Kostenschätzung auf 96.313,84 €. Die Maßnahme ist erforderlich, da die Toilettenanlagen im Jahre 1972 gebaut wurden und infolge zunehmenden Alters nunmehr dringend sanierungsbedürftig sind. 

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel und im Sekundarbereich in Höhe von mindestens der Hälfte der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können auch für größere Instandsetzungen erbracht werden.

 

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine größere Instandsetzung, da die Maßnahmekosten einen Richtwert von mehr als 2% des Gebäudewertes von rd. 4.000.000 € überschreiten.

Die Förderquote liegt aufgrund der Nutzung sowohl durch Primar- als auch durch Sekundarschüler/innen bei einem Prozentsatz von 44,22%.