Betreff
Gewährung einer Zuwendung nach § 117 NSchG für die bauliche Erweiterung der Grundschule Rehburg und der Wilhelm-Busch-Schule
Vorlage
2008/AAS/047
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Die bauliche Maßnahme zur Erweiterung der Schule in Rehburg (Grundschule Rehburg und Wilhelm-Busch-Schule) wird mit einer Zuwendung nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 423.900 € als Zuweisung aus der Kreisschulbaukasse gefördert.

 


Die Wilhelm-Busch-Schule in Rehburg ist mit Wirkung vom 01.08.2006 als Ganztagsschule genehmigt worden. Die Schule befindet sich in der Trägerschaft des Landkreises. Die in der Schulträgerschaft der Stadt Rehburg-Loccum befindliche Grundschule Rehburg soll mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 ebenfalls Ganztagsschule werden. Beide Schulen sind in einem gemeinsamen Gebäude untergebracht.

 

Kommune und Landkreis hatten sich auf eine gemeinsame Baumaßnahme verständigt (vgl. Drucksachen Nr. 2008/AfL/007), wobei die Stadt Rehburg-Loccum als Gebäudeeigentümer und Träger der Bauunterhaltung für das Schulgebäude die Umsetzung der Maßnahme federführend wahrnimmt. Die Kosten werden zwischen den Schulträgern nach den geltenden Raumfaktoren mit 50,4 % (Anteil Stadt) und 49,6 % (Anteil Landkreis) aufgeteilt. Die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für den Kreisanteil soll im Haushalt 2009 erfolgen. Zur Absicherung einer Auftragsvergabe noch in diesem Jahr wird außerdem eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung in den Nachtragshaushalt 2008 eingestellt.

 

Die Stadt Rehburg-Loccum hat mit Schreiben vom 14.10.2008 einen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse auf den städtischen Anteil beantragt.

 

Die Maßnahmekosten sind nach einer Kostenschätzung des Architekturbüros Hindahl-Reede mit rd. 740.000 € veranschlagt worden. Es ist damit zu rechnen, dass auch in Rehburg ergänzende Brandschutzmaßnahmen durchzuführen sind. Ein entsprechendes Brandschutzkonzept liegt vor. Diese zusätzlichen Kosten werden mit rd. 350.000 € geschätzt, so dass die Gesamtbaumaßnahme Kosten von 1.090.000 € verursachen wird.

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel und im Sekundarbereich in Höhe von mindestens der Hälfte der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten aus der Kreisschulbaukasse. Eigene Maßnahmen werden entsprechend gefördert.

 

Die Förderquote für diese Maßnahme liegt bei 38,89 % (langfristig 10 Klassen im Primarbereich und 5 Klassen im Sekundarbereich). Aus der Kreisschulbaukasse können deshalb höchstens 423.900 € als Zuwendungen geleistet werden.