Die
Schulzweige Haupt- und Realschule Heemsen der GHRS Heemsen werden ab dem
01.08.2009 als Ganztagsschule geführt.
Der
Antrag auf Genehmigung dieser Schulform nach § 23 NSchG ist bis zum 31.12.2008
beim Niedersächsischen Kultusministerium zu stellen.
Ein
Architekturbüro ist mit der baulichen Vorplanung zu beauftragen. Planungskosten
sind zwischen den Schulträgern Samtgemeinde Heemsen und Landkreis
Nienburg/Weser aufzuteilen und anteilig in den Haushaltsplan 2009 einzustellen.
Die
Grund-, Haupt- und Realschule Heemsen hat bei den Schulträgern Samtgemeinde
Heemsen und Landkreis Nienburg/Weser den Antrag gestellt, mit Wirkung vom
01.08.2009 den Ganztagsschulbetrieb einzuführen. Die Schulform Grundschule
befindet sich in der Schulträgerschaft der Kommune. Für die Schulformen
Hauptschule und Realschule ist der Landkreis Schulträger, wobei die
Samtgemeinde Heemsen die laufende Verwaltung gemäß
§
103 Absatz 1 NSchG vom Landkreis übertragen bekommen hat.
Das
Schulgebäude befindet sich im Eigentum der Samtgemeinde Heemsen. Das
nicht-pädagogische Personal der Schule ist ebenfalls bei der Samtgemeinde
beschäftigt. Entstehende Kosten wären zwischen den Schulträgern anteilig
aufzuteilen.
Die
Schule strebt ein so genanntes offenes Modell in Kooperation mit Dritten
(Vereine und Verbände, Kirchen) an. Personalanforderungen an das Land
Niedersachsen aus Anlass der Ganztagsschule sollen nicht gestellt werden. Die
Entscheidungspraxis des Landes für die Bewilligung von Ganztagsschulen hat
gezeigt, dass lediglich diese Art der Antragstellung zu der erforderlichen
Genehmigung nach § 23 NSchG führt.
Neben
dem von der Schule aus der Lehrerstundenzuweisung abgedeckten Angebot sollen
für die Erweiterung des schulischen Angebotes ergänzend Honorarkräfte
beschäftigt werden. Die Gelder hierfür sollen entweder vom Land durch
Kapitalisierung von Lehrerstunden oder von Kooperationspartnern kommen.
Der
Antrag auf Genehmigung ist bis zum 31.12.2008 beim Niedersächsischen
Kultusministerium einzureichen.
Die
Schule hat das für die Antragstellung erforderliche pädagogische Konzept am
08.10.2008 beim Landkreis eingereicht. Das Konzept ist in der Anlage zu dieser
Drucksache beigefügt. Der Schule ist bekannt, dass sie zunächst provisorisch
arbeiten muss, da eine mögliche Bau-/Umbaumaßnahme für die Errichtung einer
Mensa nicht kurzfristig fertig gestellt werden kann. In Anbetracht der
Haushaltslage des Landkreises Nienburg/Weser und der nicht unerheblichen
Beanspruchung von Haushaltsmitteln aus der Kreisschulbaukasse könnte sich eine
Bau-/Umbaumaßnahme gegenwärtig nur auf eine Mensa als zwingender Bestandteil
einer Ganztagsschule beschränken.
Es
scheint sinnvoll, ein Architekturbüro mit einer entsprechenden baulichen
Vorplanung zu beauftragen. Mit der Samtgemeinde Heemsen ist abgestimmt, dass
die Federführung bei der Kommune liegen soll.
Die
schulischen Wünsche zur Schülerbeförderung für den Ganztagsbetrieb sind an die
VLN Nienburg mit der Bitte weitergegeben worden, diese unverbindlich für das
Schuljahr 2009/2010 zu beplanen und eine Rückmeldung zu möglichen Zusatzkosten
für eine Nachmittagsbeförderung zu geben. Die Schule äußert Flexibilität bei
den Anfangs- und Endzeiten, wenn dadurch zusätzliche Kosten verhindert werden
können.
Das
Mittagessen soll von einem örtlichen Anbieter geliefert und vor Ort durch
eigenes Personal ausgegeben werden. In Anlehnung an die Entscheidungspraxis an
anderen Ganztagsschulen wäre deshalb Personal für die Mittagessenausgabe durch
einen der Schulträger einzustellen und anteilig abzurechnen.