Betreff
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grund-, Haupt- und Realschule Heemsen
Vorlage
2008/AAS/048
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Die Schulzweige Haupt- und Realschule Heemsen der GHRS Heemsen werden ab dem 01.08.2009 als Ganztagsschule geführt.

 

Der Antrag auf Genehmigung dieser Schulform nach § 23 NSchG ist bis zum 31.12.2008 beim Niedersächsischen Kultusministerium zu stellen.

 

Ein Architekturbüro ist mit der baulichen Vorplanung zu beauftragen. Planungskosten sind zwischen den Schulträgern Samtgemeinde Heemsen und Landkreis Nienburg/Weser aufzuteilen und anteilig in den Haushaltsplan 2009 einzustellen.

 


Die Grund-, Haupt- und Realschule Heemsen hat bei den Schulträgern Samtgemeinde Heemsen und Landkreis Nienburg/Weser den Antrag gestellt, mit Wirkung vom 01.08.2009 den Ganztagsschulbetrieb einzuführen. Die Schulform Grundschule befindet sich in der Schulträgerschaft der Kommune. Für die Schulformen Hauptschule und Realschule ist der Landkreis Schulträger, wobei die Samtgemeinde Heemsen die laufende Verwaltung gemäß

§ 103 Absatz 1 NSchG vom Landkreis übertragen bekommen hat.

 

Das Schulgebäude befindet sich im Eigentum der Samtgemeinde Heemsen. Das nicht-pädagogische Personal der Schule ist ebenfalls bei der Samtgemeinde beschäftigt. Entstehende Kosten wären zwischen den Schulträgern anteilig aufzuteilen.

 

Die Schule strebt ein so genanntes offenes Modell in Kooperation mit Dritten (Vereine und Verbände, Kirchen) an. Personalanforderungen an das Land Niedersachsen aus Anlass der Ganztagsschule sollen nicht gestellt werden. Die Entscheidungspraxis des Landes für die Bewilligung von Ganztagsschulen hat gezeigt, dass lediglich diese Art der Antragstellung zu der erforderlichen Genehmigung nach § 23 NSchG führt.

 

Neben dem von der Schule aus der Lehrerstundenzuweisung abgedeckten Angebot sollen für die Erweiterung des schulischen Angebotes ergänzend Honorarkräfte beschäftigt werden. Die Gelder hierfür sollen entweder vom Land durch Kapitalisierung von Lehrerstunden oder von Kooperationspartnern kommen.

 

Der Antrag auf Genehmigung ist bis zum 31.12.2008 beim Niedersächsischen Kultusministerium einzureichen.

 

Die Schule hat das für die Antragstellung erforderliche pädagogische Konzept am 08.10.2008 beim Landkreis eingereicht. Das Konzept ist in der Anlage zu dieser Drucksache beigefügt. Der Schule ist bekannt, dass sie zunächst provisorisch arbeiten muss, da eine mögliche Bau-/Umbaumaßnahme für die Errichtung einer Mensa nicht kurzfristig fertig gestellt werden kann. In Anbetracht der Haushaltslage des Landkreises Nienburg/Weser und der nicht unerheblichen Beanspruchung von Haushaltsmitteln aus der Kreisschulbaukasse könnte sich eine Bau-/Umbaumaßnahme gegenwärtig nur auf eine Mensa als zwingender Bestandteil einer Ganztagsschule beschränken.

 

Es scheint sinnvoll, ein Architekturbüro mit einer entsprechenden baulichen Vorplanung zu beauftragen. Mit der Samtgemeinde Heemsen ist abgestimmt, dass die Federführung bei der Kommune liegen soll.

 

Die schulischen Wünsche zur Schülerbeförderung für den Ganztagsbetrieb sind an die VLN Nienburg mit der Bitte weitergegeben worden, diese unverbindlich für das Schuljahr 2009/2010 zu beplanen und eine Rückmeldung zu möglichen Zusatzkosten für eine Nachmittagsbeförderung zu geben. Die Schule äußert Flexibilität bei den Anfangs- und Endzeiten, wenn dadurch zusätzliche Kosten verhindert werden können.

 

Das Mittagessen soll von einem örtlichen Anbieter geliefert und vor Ort durch eigenes Personal ausgegeben werden. In Anlehnung an die Entscheidungspraxis an anderen Ganztagsschulen wäre deshalb Personal für die Mittagessenausgabe durch einen der Schulträger einzustellen und anteilig abzurechnen.