Betreff
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Schloss-Schule Stolzenau
Vorlage
2008/AAS/049
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Die Schloss-Schule Stolzenau wird ab dem 01.08.2009 als Ganztagsschule geführt.

 

Der Antrag auf Genehmigung dieser Schulform nach § 23 NSchG ist bis zum 31.12.2008 beim Niedersächsischen Kultusministerium zu stellen.

 

Ein Architekturbüro ist mit der baulichen Vorplanung zu beauftragen. Planungskosten sind in den Haushaltsplan 2009 einzustellen.

 


Die Schloss-Schule (Realschule) Stolzenau hat beim Schulträger den Antrag gestellt, mit Wirkung vom 01.08.2009 den Ganztagsschulbetrieb einzuführen. Gegenwärtig wird ein so genannter Probebetrieb beplant, der ab dem 01.12.2008 am Dienstag und Donnerstag ein warmes Mittagessen in der Pausenhalle der Schule vorsieht. 

 

Die Schule strebt ein so genanntes offenes Modell in Kooperation mit Dritten (Samtgemeinden, Vereine und Verbände, Kirchen) an. Personalanforderungen an das Land Niedersachsen aus Anlass der Ganztagsschule sollen nicht gestellt werden. Die Entscheidungspraxis des Landes für die Bewilligung von Ganztagsschulen hat gezeigt, dass lediglich diese Art der Antragstellung zu der erforderlichen Genehmigung nach § 23 NSchG führt.

 

Neben dem von der Schule aus der Lehrerstundenzuweisung abgedeckten AG-Angebot sollen für die Erweiterung des schulischen Angebotes ergänzend freiwillige Anbieter und Honorarkräfte eingesetzt werden. Außerdem werden bestimmte Angebote gemeinsam mit dem Gymnasium Stolzenau, welches mit Wirkung vom 01.08.2009 ebenfalls den Ganztagsbetrieb anstrebt, beplant.

 

Der Antrag auf Genehmigung ist bis zum 31.12.2008 beim Niedersächsischen Kultusministerium einzureichen.

 

Die Schule hat das für die Antragstellung erforderliche pädagogische Konzept am 21.10.2008 beim Schulträger eingereicht. Das Konzept ist in der Anlage zu dieser Drucksache beigefügt.

 

In der Schulausschusssitzung am 27.10.2008 war die Frage aufgeworfen worden, ob eine gemeinsame Mensa für die Schulen Realschule, Gymnasium und ggf. auch Förderschule-GE Stolzenau sinnvoll sei.

 

Eine Gebäudeerweiterung zwecks Schaffung zusätzlicher Klassenräume und Aufhebung der Außenstelle in der Schulstraße ist für die Schloss-Schule Stolzenau geprüft und als nicht realisierbar eingestuft worden. Es könnte allenfalls möglich sein, im Gebäudebestand eine Umbaumaßnahme für eine Mensa unter Berücksichtigung der verhältnismäßig großen Pausenhalle vorzunehmen. Insofern scheidet eine gemeinsame Mensa für alle Schulen am Standort der Realschule unweigerlich aus.

 

Eine gemeinsame Mensa im Gebäude der derzeitigen Außenstelle in der Schulstraße macht wenig Sinn, da das Gebäude nicht im Eigentum des Landkreises steht, als sanierungsbedürftig eingestuft werden muss und für keine der Schulen eine zufrieden stellende Lösung darstellen würde. Alle Schülerinnen und Schüler müssten täglich „wandern“, die Teilnehmerzahlen am Mittagessen würden unweigerlich zurückgehen und insbesondere die Förderschule-GE Stolzenau mit teilweise körperlich behinderten Kindern hätte enorme zusätzliche Belastungen auf sich zu nehmen.  

 

Der Schulstandort „Am Ravensberg“ wird von der Schloss-Schule Stolzenau aus guten Gründen abgelehnt. Die schulischen Argumente gegen eine gemeinsame Mensa am dortigen Standort sind in der Anlage zu dieser Drucksache beigefügt. Aus Sicht der Verwaltung sind die Gründe nachvollziehbar und schlüssig.

 

Sofern sich die Politik für eine eigenständige Mensa für die Realschule aussprechen sollte, wäre deren Realisierbarkeit durch einen Architekten im Rahmen einer Vorplanung zu prüfen.  In Anbetracht der Haushaltslage des Landkreises Nienburg/Weser und der nicht unerheblichen Beanspruchung von Haushaltsmitteln aus der Kreisschulbaukasse wäre eine solche Maßnahme nicht zum 01.08.2009 zu realisieren. Der Schule ist bewusst, dass der Mittagessenbetrieb zunächst provisorisch umzusetzen ist.

 

Planungen sollten darüber hinaus erst dann in Auftrag gegeben werden, wenn feststeht, wie der schulische Verflechtungsbereich Stolzenau zukünftig aussehen wird. Die Verwaltung wird der Politik voraussichtlich in der ersten Schulausschusssitzung im Kalenderjahr 2009 einen diesbezüglichen Vorschlag zur Beschlussfassung unterbreiten.

 

Erschwerend kommt hinzu, dass in 2009 umfangreiche Sanierungsarbeiten in der Schloss-Schule angedacht sind, die weitestgehend nicht losgelöst von den zu treffenden Entscheidungen zur Schulentwicklungsplanung gesehen werden können.

 

Die schulischen Wünsche zur Schülerbeförderung für den Ganztagsbetrieb sind an die VLN Nienburg mit der Bitte weitergegeben worden, diese unverbindlich für das Schuljahr 2009/2010 zu beplanen und eine Rückmeldung zu möglichen Zusatzkosten für eine Nachmittagsbeförderung zu geben. Die Schule äußert Flexibilität bei den Anfangs- und Endzeiten, wenn dadurch zusätzliche Kosten verhindert werden können. Darüber hinaus werden diese Zeiten zwischen Gymnasium und Realschule abgestimmt.

 

Das Mittagessen soll von der Heimvolkshochschule Loccum geliefert und vor Ort durch eigenes Personal ausgegeben werden. In Anlehnung an die Entscheidungspraxis an anderen Ganztagsschulen wäre deshalb ergänzend Personal für die Mittagessenausgabe einzustellen.