Betreff
Zusammenlegung der Schulen Hauptschule Uchte, Hauptschule Diepenau und Realschule Uchte zu einer Haupt- und Realschule Uchte am Schulstandort Uchte
Vorlage
2008/AAS/050
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Die Schulen Hauptschule Uchte, Hauptschule Diepenau und Realschule Uchte werden nach § 106 Absatz 1 NSchG mit Ablauf des 31.07.2009 zu einer Haupt- und Realschule Uchte am Schulstandort Uchte zusammengelegt. Eine Genehmigung dieser Maßnahme ist gemäß § 106 Absatz 5 NSchG beim Land Niedersachsen zu beantragen.

 

Die neue Schule wird mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 in der Organisationsform Ganztagsschule nach § 23 NSchG geführt. Um den Ganztagsbetrieb vorzubereiten, soll eine „Planungsgruppe Ganztagsschule“ durch die Landesschulbehörde eingerichtet werden.

 

Der Samtgemeinde Uchte als Träger des Organisationsteils Grundschule der GHS Diepenau wird empfohlen, Beschlüsse über die Verselbstständigung der Grundschule Diepenau mit Wirkung vom 01.08.2009 zu fassen.

 


Im schulischen Verflechtungsbereich Uchte werden aktuell die Sekundarschulen Käthe-Kollwitz-Schule (Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen), Hauptschule Uchte, Hauptschule Diepenau und Realschule Uchte geführt. Schulträger für alle Schulen ist der Landkreis Nienburg/Weser.

 

Die Schulgebäude in Diepenau und Uchte stehen im Eigentum des Landkreises Nienburg/Weser. Die Bauunterhaltung für alle Schulen wird durch die Samtgemeinde Uchte gemäß Schulverwaltungsvereinbarung wahrgenommen.

 

Die Hauptschule Diepenau wird zusammen mit dem Organisationsteil Grundschule als Grund- und Hauptschule (GHS) Diepenau geführt. Die Grundschule Diepenau befindet sich in der Schulträgerschaft der Samtgemeinde Uchte.

 

Die Schule ist auf die Schulstandorte Lavelsloh und Essern aufgeteilt. Schülerinnen und Schüler der Organisationsform Hauptschule sind ausnahmslos im Schulgebäude in Lavelsloh untergebracht. Schülerinnen und Schüler der Organisationsform Grundschule werden regelmäßig mit drei Jahrgängen in Essern und mit einem Jahrgang in Lavelsloh beschult.   

 

Im Schulentwicklungsplan 2005/2019 ist für den schulischen Verflechtungsbereich Uchte der nachfolgende Prüfauftrag an die Verwaltung enthalten:

 

„Die Aufhebung der Hauptschule Diepenau/Lavelsloh und deren Zusammenlegung mit der Hauptschule Uchte ist zu prüfen.“.

 

Gleichzeitig werden für die beiden einzügigen Hauptschulen die Ausnahmebestimmungen nach § 3 der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung (VO SEP) zur Fortführung herangezogen, wonach eine einzügige Hauptschule nur unter bestimmten Voraussetzungen weitergeführt werden darf. 

 

Neben der Samtgemeinde Uchte gibt es lediglich noch in der Stadt Nienburg/Weser mehr als eine Hauptschule im Gemeindegebiet.

 

Die Schülerzahlen an Hauptschulen im Landkreis Nienburg/Weser nehmen stetig ab und bestätigen damit den landesweiten Trend. Die Bildungsbeteiligungsquote für diese Schulform liegt mittlerweile bei lediglich 15%. Darüber hinaus wird durch die demografische Entwicklung in den kommenden Jahren ein starker Rückgang bei den Schülerinnen und Schülern zu verzeichnen sein.  

 

Die Situation im Landkreis ist vor dem Hintergrund zu betrachten, dass das Land Niedersachsen weiterhin am dreigliedrigen Schulsystem festhalten und den Elternwillen bei der Wahl der Schulform nicht einschränken möchte. Das Land erwartet, dass eine qualitative Verbesserung der Schulform Hauptschule zu einer höheren Übergangsquote führen wird. Diese Einschätzung teilt die Verwaltung nicht.

 

In den Hauptschulen Uchte und Diepenau wird mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 jeweils in den Schuljahrgängen 5 und 6 ein jahrgangsübergreifender Unterricht in so genannten Kombiklassen vorgenommen. Die Hauptschule Diepenau beschult aktuell 22 Schülerinnen und Schüler in einer Kombiklasse bestehend aus Fünft- und Sechstklässlern. Die Hauptschule Uchte verfügt über ein gemeinsames Schülerpotential in 5 und 6 von 21 Personen.

 

Die Verwaltung hat aufgrund der bestehenden Geburtenzahlen eine Schülerzahlenprognose für den schulischen Verflechtungsbereich Uchte vorgenommen. Die Unterlage ist dieser Drucksache in der Anlage beigefügt und wird in der Schulausschusssitzung eingehend erläutert werden. Durch sinkende Geburtenzahlen ergibt sich bei einer Bildungsbeteiligungsquote von 15% für die Schulform Hauptschule mittel- bis langfristig eine gesicherte Einzügigkeit (in manchen Jahrgängen ggf. auch eine knappe Zweizügigkeit). Mit diesen Zahlen lassen sich keine zwei Hauptschulstandorte in der Samtgemeinde Uchte aufrechterhalten.

 

In eine Zusammenlegung der Hauptschulen Uchte und Diepenau sollte ergänzend die Realschule Uchte einbezogen werden. Die neue Schule sollte als Haupt- und Realschule (HRS) Uchte nach § 106 NSchG als pädagogische Einheit unter einer gemeinsamen Schulleitung geführt werden. Neben pädagogischen Vorteilen bietet sich auch der gemeinsame Standort für diesen Zweck an. An der „HRS Uchte“ sollte ein Jahr später (Schuljahr 2010/2011) der Ganztagsschulbetrieb eingeführt werden.

 

Sollte der Landkreis das kreiseigene Schulgebäude in Lavelsloh aufgeben, könnte die Samtgemeinde Uchte dieses Gebäude für schulische Zwecke der Grundschule nutzen und die Situation der aktuell auf zwei Schulgebäude aufgeteilten Grundschule Diepenau dergestalt optimieren, dass die Schule zukünftig in einem Gebäude beschult werden kann.

 

Im Rahmen der Schülerbeförderung ist nicht zwingend mit Mehrkosten zu rechnen, da sich lediglich die Intensität der Schülerströme im Bereich Hauptschule in Richtung Schulzentrum Uchte und im Bereich Grundschule in Richtung Grundschule Diepenau/Lavelsloh verschieben würde. Die Busverbindungen bestehen ohnehin. Hauptschülerinnen und Hauptschüler aus Diepenau und Umgebung besuchen darüber hinaus im 10.Schuljahrgang die Hauptschule Uchte. Die Grundschule Essern bräuchte ggf. gar nicht mehr angefahren werden. Die VLN nimmt gegenwärtig eine unverbindliche Planung und eine Kostenkalkulation im Auftrag des Landkreises als Träger der Schülerbeförderung vor.

 

Die Raumsituation am Schulzentrum Uchte wäre ausreichend, um nach einer Zusammenlegung alle betroffenen Schülerinnen und Schüler in eigenen allgemeinen Unterrichtsräumen zu beschulen. Nach Aufhebung der Orientierungsstufen waren insbesondere in Uchte Klassenräume frei geworden, die bis heute von den dortigen Schulen als Gruppenräume, o.ä. mitgenutzt werden.

 

Die zur Verfügung stehenden Fachunterrichtsräume und die Sportstättenversorgung sind ebenfalls ausreichend. Allenfalls sind Anpassungen im Gebäudebestand vorzunehmen. Insbesondere der (dann) zweigeteilte Verwaltungsbereich sollte perspektivisch in einem Gebäude zusammengeführt werden.

 

Die Landesschulbehörde unterstützt die anvisierte Zusammenlegung. Dies ist insoweit von Bedeutung, weil das Land Niedersachsen schulorganisatorische Maßnahmen zu genehmigen hätte.