Betreff
Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser; hier: Ausgründung des Betriebes gewerblicher Art in eine GmbH
Vorlage
2009/VBA/007
Art
Verwaltungsrat Betrieb Abfallwirtschaft

a.    Der Gesellschaftsvertrag wird beschlossen.

b.    Zum Geschäftsführer wird der Vorstand des BAWN Frido Dieckmann bestellt.


Allgemeines:

 

Der Verwaltungsrat des BAWN hat in seiner Sitzung am 15. September 2008 beschlossen, den umsatzsteuerpflichtigen Teil in eine GmbH auszugründen (s. DS-Nr. 2008/VBA/031-01 bis 02). Eine Aufgabenerweiterung ist mit diesem Schritt nicht verbunden.

 

/    Der als Anlage beigefügte Entwurf des Gesellschaftsvertrages orientiert sich an dem Gesellschaftsvertrag, den die Abfallwirtschaft „Heidekreis AöR“ mit der Kommunalaufsicht abgestimmt hat.

 

Die Beteiligung des BAWN an einer GmbH ist entsprechend § 116 NGO der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Um im Vorfeld der Beratungen gegebenenfalls noch Änderungswünsche aufnehmen zu können, wurde der Entwurf dem Innenministerium übersandt. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.

 

 

Gesellschaftsvertrag:

 

zu § 1:
Die Gesellschaft soll „Abfallwirtschaftsgesellschaft Nienburg/Weser mbH“ –  kurz: AWN – heißen.

 

zu § 2 Abs. 3:
Der § 108 NGO wird beachtet. Die von der GmbH wahrzunehmenden Aufgaben wurden bisher vom BAWN direkt wahrgenommen. Die Voraussetzungen wurden schon bei der Gründung der AöR geprüft und von der Kommunalaufsicht nicht beanstandet. Eine Aufgabenerweiterung ist mit der Gründung der GmbH nicht verbunden.

 

zu § 4:
Die Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung.

 

Die Gesellschafterversammlung sollte durch den Verwaltungsrat des BAWN gebildet werden. Die Sitzungen könnten dann direkt im Anschluss an die Verwaltungsratssitzungen durchgeführt werden. Zu dem ist so das Erfordernis nach § 109 NGO erfüllt, das der BAWN einen möglichst hohen Einfluss auf die Geschäftspolitik der GmbH hat und gleichzeitig ist die bewährte kommunalpolitische Kontrolle gesichert.

 

Die Geschäftsführung wird analog zu den Regelungen für die Bestellung des Vorstandes des BAWN für die Dauer von fünf Jahren bestimmt. Der Vorstand des BAWN sollte auch mit der Geschäftsführung der GmbH betraut werden.

 

Bestellung des Geschäftsführers

Der Vorstand des BAWN Herr Frido Dieckmann sollte zum Geschäftsführer bestellt werden.

 

weiteres Verfahren

a)    Beurkundung des Gesellschaftsvertrags

b)    Einzahlung Stammeinlage

c)    Eintragung in das Handelsregister