Betreff
Zusammenlegung der Schulen am Schulstandort Uchte;
Übertragung des Schulgebäudes Lavelsloh an die Samtgemeinde Uchte
Vorlage
2009/KA/018
Aktenzeichen
131
Art
Kreisausschuss

Die Schulanlage der Grund- und Hauptschule Diepenau im Ortsteil Lavelsloh wird der Samtgemeinde Uchte zum 01.08.2009 mit der Maßgabe zugewiesen, sie weiter für schulische Zwecke zu nutzen.

 


In Zusammenhang mit der Zusammenlegung der Hauptschulen  Uchte und Diepenau sowie der Realschule Uchte zu einer Haupt- und Realschule Uchte zum 01.08.2009 (DS Nr. 2009/AAS/002) wird das Hauptschulgebäude im Ortsteil Lavelsloh des Fleckens Diepenau für den Landkreis entbehrlich.

 

Die Samtgemeinde Uchte hat im Rahmen der Beratungen über die Schulzusammenlegung in Uchte die Bereitschaft erklärt, das Schulgebäude zu übernehmen und künftig für die Grundschule Diepenau weiter zu nutzen. Die Samtgemeinde geht davon aus, dass Grundstück und Gebäude kostenfrei übertragen werden.

 

Der Landkreis Nienburg hat die Schulanlage (Baujahr 1951) im Zuge der Schulreform 1976 als Träger der Hauptschule übernommen. Die grundbuchliche Übertragung erfolgte 1981; ein Wertausgleich fand nicht statt.

 

In den Jahren 1995/1996 wurde die Schule umfassend erweitert. An den Baukosten von rd. 3,2 Mio. DM hatte sich die Samtgemeinde als Träger der Grundschule zu beteiligen.

 

Unter Berücksichtigung der gesamten Grundstücks- und Gebäudewerte einschließlich nachträglicher wertverbessernder Investitionen hat der Landkreis in seiner geprüften Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 den Restwert mit rd. 2.618.000 € ausgewiesen.

 

Die Erwartung der Samtgemeinde Uchte auf kostenfreie Rückübertragung der Schulanlage Lavelsloh begründet sich zusammengefasst durch die unentgeltliche Überlassung 1976, die zusätzliche Belastung durch den Wegfall der Kreisbeteiligung an den Betriebs- und Personalkosten für Schule und Sporthalle Lavelsloh sowie die verbleibende Tilgungslast aus einem Kreisschulbaudarlehen. Außerdem wird geltend gemacht, dass für die Umstellung auf die grundschulgerechte Nutzung bauliche Maßnahmen notwendig werden.

 

Mit der unentgeltlichen Übertragung an die Samtgemeinde Uchte  wäre für den Kreishaushalt 2009 die Belastung durch die außerordentliche Abschreibung des aktuellen Restwertes in Höhe von rd. 2.534.000 € verbunden.

 

Es wird vorgeschlagen, der Samtgemeinde Uchte Schulgrundstück und –gebäude mit dem aktivierten Restwert als Zuweisung mit der Maßgabe zu übertragen, die Liegenschaft weiter für schulische Zwecke zu nutzen. Für den Vermögensausweis des Landkreises ist damit eine Umsetzung vom Grundvermögen zum immateriellen Vermögen (geleistete Zuwendungen) verbunden. Die Belastung durch Abschreibungen im Zeitraum der voraussichtlichen Nutzungsdauer (jährlich rd. 73.600 €) bleibt unverändert.