§ 25 Absatz 3 der
Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Nienburg/Weser erhält folgende
Fassung:
An den Sitzungen
· des Ausschusses für Soziales und Gesundheit,
· des Ausschusses für Regionalentwicklung,
· des Ausschusses für Liegenschaften,
· des Ausschusses für Sport,
· des Ausschusses für allgemein bildende Schulen,
· des Ausschusses für die berufsbildenden Schulen und
· des Volkshochschulbeirates
kann eine Vertreterin oder ein Vertreter des Beirats für Menschen mit
Behinderungen mit beratender Stimme teilnehmen. Die Teilnahme an weiteren Ausschüssen ist bei Bedarf möglich.
Der bisherige Absatz 3 wird zum neuen Absatz 4.
Der Kreistag des Landkreises Nienburg/Weser hat am 07.11.2008 die “Satzung über die Bildung und Tätigkeit des Beirates für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Nienburg/Weser” beschlossen.
Diese regelt in § 2 Abs. 2,
„dass eine Vertreterin oder ein Vertreter des Beirates an den
Sitzungen des
· Ausschusses für Soziales und Gesundheit
· Ausschusses für Regionalentwicklung
· Ausschusses für Liegenschaften
· Ausschusses für Sport
· Ausschusses für allgemein bildende Schulen
· Ausschusses für die berufsbildenden Schulen
· Volkshochschulbeirates
mit beratender Stimme teilnehmen kann. Die Teilnahme an
weiteren
Ausschüssen ist bei Bedarf möglich.“
Die Regelung ist in die Geschäftsordnung des Kreistages aufzunehmen.