Betreff
Behindertenbeirat: Anpassung der Geschäftsordnung
Vorlage
2009/KA/019
Aktenzeichen
101-024-01/1
Art
Kreisausschuss

§ 25 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Nienburg/Weser erhält folgende Fassung:

An den Sitzungen

·        des Ausschusses für Soziales und Gesundheit,

·        des Ausschusses für Regionalentwicklung,

·        des Ausschusses für Liegenschaften,

·        des Ausschusses für Sport,

·        des Ausschusses für allgemein bildende Schulen,

·        des Ausschusses für die berufsbildenden Schulen und

·        des Volkshochschulbeirates


kann eine Vertreterin oder ein Vertreter des Beirats für Menschen mit

Behinderungen mit beratender Stimme teilnehmen. Die Teilnahme an weiteren Ausschüssen ist bei Bedarf möglich.

 

Der bisherige Absatz 3 wird zum neuen Absatz 4.


Der Kreistag des Landkreises Nienburg/Weser hat am 07.11.2008 die “Satzung über die Bildung und Tätigkeit des Beirates für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Nienburg/Weser” beschlossen.

 

Diese regelt in § 2 Abs. 2,

„dass eine Vertreterin oder ein Vertreter des Beirates an den

Sitzungen des

· Ausschusses für Soziales und Gesundheit

· Ausschusses für Regionalentwicklung

· Ausschusses für Liegenschaften

· Ausschusses für Sport

· Ausschusses für allgemein bildende Schulen

· Ausschusses für die berufsbildenden Schulen

· Volkshochschulbeirates

mit beratender Stimme teilnehmen kann. Die Teilnahme an weiteren

Ausschüssen ist bei Bedarf möglich.“

 

Die Regelung ist in die Geschäftsordnung des Kreistages aufzunehmen.


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit                                                   Ja

   Nein                                                            Nein