Betreff
Behindertenbeirat: Änderung der Satzung über die Entschädigung der Ehrenbeamten und sonstigen Inhaber eines Ehrenamtes
Vorlage
2009/KA/020
Aktenzeichen
101-024-02/21
Art
Kreisausschuss

Der Kreistag des Landkreises Nienburg/Weser hat am 07.11.2008 die “Satzung über die Bildung und Tätigkeit des Beirates für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Nienburg/Weser” beschlossen.

 

Diese regelt in § 6:

„Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes erhalten zur Abgeltung ihres erhöhten Aufwandes eine zusätzliche Aufwandsentschädigung als Pauschale.

Die jeweilige Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Satzung über die Entschädigung der Ehrenbeamten und sonstigen Inhaber eines Ehrenamtes.“

 

/             Die Monatspauschalen sind im Rahmen einer Änderungssatzung in diese Satzung aufzunehmen (siehe Anlage 1).

 

Zur Aufwandsentschädigung der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes hat die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit in der Sitzung am 24.09.2008 für die/den

 

-                 1. Vorsitzende/r   mtl. 50,00 €

-                 2. Vorsitzende/r   mtl. 30,00 €

-                 Schriftführer/in     mtl. 20,00 €

 

vorgeschlagen.