Betreff
Vergleichsdaten für die in den Verwaltungsgebäuden der Kreisverwaltung eingerichteten Arbeitsplätze
Vorlage
2009/AfL/003
Aktenzeichen
115
Art
Ausschuss für Liegenschaften

Der Ausschuss für Liegenschaften nimmt Kenntnis.


Für die einzelnen Verwaltungsgebäude ergeben sich nachfolgende Vergleichszahlen, die sich ausschließlich auf die derzeit tatsächlich genutzten Büroflächen beziehen:

 

1.    Kreishaus

 

Gebäude A (mit AH) = 2.277,63 m² für 168 MA            = 13,56 m²/MA

Gebäude B = 1.672,96 m² für 119 MA                            = 14,06 m²/MA

Kreishaus gesamt = 3.950,59 m² für 287 MA              = 13,76 m²/MA

 

2.    Gesundheitsamt = 444,53 m² für 33 MA                 = 13,47 m²/MA

 

3.  Straßenverkehrsamt = 326,67 m² für 28 MA          = 11,67 m²/MA

 

4.    Rühmkorffstraße 12

 

VHS-Gebäude                   = 151,78 m² für 10 MA         = 15,18 m²/MA

Verwaltungsgebäude     = 544,70 m² für 39 MA         = 13,97 m²/MA

Rühmkorffstr.12 gesamt = 696,48 m² für 49 MA        = 14,21 m²/MA

 

Als Richtwerte für Büroflächen bei Bundesbehörden gelten z. B. für Einzelzimmer von Sachbearbeitern 12 m², bei gemeinsamer Unterbringung von 2 Personen sind es 18 m². Bei den Landesbehörden liegen diese Richtwerte zwischen 11 m² für Einzelzimmer (17 m² bei Doppelbesetzung) von Sachbearbeitern über 22 m² für Abteilungsleiter.

 

Im Kreishaus A sind Büros in überwiegend vergleichbarer Größe vorhanden (~ 80 % der Büros haben eine Größe zwischen 13 und 15 m²).

Bedingt durch den unveränderlichen Bauzuschnitt liegen diese Büros für Einzelbesetzungen somit geringfügig über den Richtwerten, sind danach jedoch für Doppelbesetzungen in jedem Fall zu klein. Ähnlich verhält es sich in den übrigen Gebäuden der Kreisverwaltung.

 

Die genannten Richtwerte werden sich aufgrund der unveränderlichen baulichen Gegebenheiten somit kaum erreichen lassen.

 

Resümee

Es kann abschließend festgestellt werden, dass im gesamten Kreishaus sowie in den Verwaltungsaußenstellen derzeit keine leer stehenden Büroräume für Belegungszwecke mehr verfügbar sind (hiervon ausgenommen sind lediglich die durch die Sanierung bedingten Leerstände im Kreishaus A).

Unverhältnismäßig große Büros (im Verhältnis zu den dort eingerichteten Arbeitsplätzen) sind in den Gebäuden der Kreisverwaltung (mit wenigen baulich bedingten Ausnahmen) nicht vorhanden.


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit                                                   Ja

   Nein                                                            Nein