Betreff
Natura 2000 - Umsetzung der europäischen Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzrichtlinien;
hier: Aufgaben und Verfahren zur Sicherung der Gebiete (Stand: 2009)
Vorlage
2009/ALNU/001
Aktenzeichen
554-10/010/2/2
Art
Aussch. f.Landschaftspfl., Natur, Umwelt

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.


Im Landkreis Nienburg/Weser sind nach Abschluss diverser Melde- und Nachmeldezyklen jetzt insgesamt 17 Gebiete der europäischen Schutzgebietskulisse Natura 2000 zugehörig (siehe kontinuierliche Berichterstattung, zuletzt Drucksachen-Nrn. 2008/ALNU/015-02 und 2006/KA/126).

 

Seit 2008 sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Sicherung der Natura-2000-Gebiete verantwortlich. Aus diesem Grunde haben mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Abstimmungsgespräche über die aktuell für diese Gebiete erforderlichen Sicherungsmaßnahmen stattgefunden.

Dabei konnten erstmals die tatsächlich vom Land Niedersachsen bereitgestellten Instrumente des Vertragsnaturschutzes, die sich hauptsächlich in dem Kooperationsprogramm Naturschutz (Koop-Nat) summieren, Berücksichtigung finden (siehe Drucksache 2008/ALNU/011-02).

Festzustellen ist, dass die über das KoopNat bereitgestellten Vertragsvarianten vor allem für sinnvolle Bewirtschaftungsabsprachen im Grünland für den Fledermausschutz nur wenig geeignet sind.
Extrem enttäuschend, und das gesteht auch das Niedersächsische Umweltministerium (MU) offen ein, sind die gemeinsam mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML) vorgelegten Förderrichtlinien für den Vertragsnaturschutz im Privatwald. Die Finanzausstattung dieses Programms ist mit 220.000 €/a so gering, dass nur für landesweit besonders herausragende Gebiete und in einigen weiteren Natura-2000-Gebieten für kleinflächige hochwertige Waldzellen eine Förderung in Frage kommt. Jedoch wird in den allermeisten Privatwäldern kein Vertragsnaturschutz möglich sein. Zum Vergleich stellt das KoopNat jährlich 7.63 Mio. € zur Verfügung.
Die Förderrichtlinien gelten bis 2013.

/     Die Ergebnisse der Abstimmung sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

Zwischenzeitlich sind vom MU den Naturschutzbehörden per Erlass die Zeitpunkte genannt worden, wann die Sicherungsmaßnahmen für die einzelnen Gebiete abgeschlossen sein sollen. Die Zeitpunkte sind in die Anlage aufgenommen worden.

 

 

 

 

 

Für das EU-Vogelschutzgebiet V 40, Teilgebiet „Uchter Moor“ ist 2007 das Ausweisungsverfahren noch durch den NLWKN abgeschlossen worden. Auf die Naturschutzgebietsverordnung (NSG-VO) aufbauend wird für dieses Gebiet jetzt auch Koop-Nat angeboten. Die Sicherung dieses Gebietes ist damit erfolgt.

Für die Gebiete Rehburger Moor und Lichtenmoor (Randbereiche zum NSG-LÜ17 „Lichtenmoor“ im Landkreis Soltau-Fallingbostel) ist das Erfordernis einer NSG-Ausweisung zur Sicherung und Entwicklung der wertbestimmenden Lebensräume und Arten erforderlich. Das Ausweisungsverfahren „Rehburger Moor“ steht dabei an erster Stelle, mit den ersten sondierenden Aufgaben ist begonnen worden (siehe Drucksache 2009/ALNU/002-01).

 

Für fünf, eventuell sechs NSG’s besteht das Erfordernis zur Überarbeitung der Schutzziele in der NSG-VO.

 

Für vier Gebiete ist die Anpassung bestehender Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen (LSG-VO) erforderlich. Für das LSG „Sündern“ bei Loccum soll kurzfristig mit den ersten Arbeiten hierzu begonnen werden. Für das FFH-Gebiet 444 „Fledermauslebensraum bei Rodewald“ (teilweise LSG „Alpeniederung“) ist die LSG-Anpassung erst einmal ausgesetzt. Hierfür übernimmt das MU die Verantwortung gegenüber der Europäischen Union (EU), wobei der Landkreis berichtspflichtig ist, falls Änderungen in der Flächennutzung und Bewirtschaftungsintensität stattfinden.

 

Für insgesamt 11 Gebiete bzw. Teilgebiete ist aus heutiger Sicht der Naturschutzbehörde und des NLWKN derzeit keine Notwendigkeit gegeben, eine Schutzgebietsausweisung oder –anpassung vorzunehmen.
Jedoch ist die bisher vom MU vertretene Position, dass das jeweils mildeste Mittel zur Verwirklichung der Erhaltungsziele anzustreben ist, durch die Entschließung des Nds. Landtages im November 2008 „Biologische Vielfalt durch eine niedersächsische Artenschutzstrategie erhalten und vergrößern“ abgelöst worden. MU und NLWKN sollen differenzierte Schutzstrategien und –konzepte für prioritäre und vom Aussterben bedrohte Vogel-, sonstige Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensraumtypen erarbeiten. Diese Strategien sollen richtungsweisende Empfehlungen für die praktische Arbeit der Naturschutzbehörden darstellen. Sie sollen die fachlich begründeten Schutzmaßnahmen definieren und für jedes Natura 2000-Gebiet die geeigneten Sicherungs- und Finanzierungsinstrumente zuordnen.

Soll heißen, dass unter dem Aspekt der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzmittel für die im Vordergrund stehende Umsetzung von Arten- und Biotopschutzmaßnahmen und für den Vertragsnaturschutz auch das hoheitliche Schutzerfordernis für einige dieser 11 Gebiete wieder in Frage kommen kann bzw. vorgegeben wird.

Die für Mitte des Jahres angekündigten „Natura 2000-Gebiet-Steckbriefe“ bleiben abzuwarten.

 

Parallel dazu müssen für den Vertragsnaturschutz über freiwillige Vereinbarungen die erforderlichen Finanzmittel vom Land langfristig zur Verfügung gestellt werden. Die freiwilligen Vereinbarungen müssen in der Höhe der Geldleistung und Flexibilität der Auflagen auch attraktiv sein und müssen dann natürlich auch angenommen werden.

 

Vorrangige Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde (UNB) wird es in den nächsten Jahren sein, unter dem von der EU erzeugten Zeitdruck für die Gebietskulisse Natura 2000 die geeigneten Schutzinstrumentarien umzusetzen. Dies bedeutet, die Neuausweisung von Naturschutzgebieten, die Anpassung mehrerer bestehender NSG- und LSG-VOen an die Erhaltungsziele und die Gebietsabgrenzungen, das Treffen von sonstigen Regelungen wie z.B. Unterhaltungsrahmenplänen, Bewirtschaftungs- und Abbauplänen oder aber der Abschluss von vertraglichen Vereinbarungen (KoopNat).

 

Parallel dazu sind in der Gebietskulisse Natura 2000 auf Dauer Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, Monitoringverfahren und die Erarbeitung von gebietsspezifischen Erhaltungs- und Entwicklungsplänen (E + E-Pläne) gegenüber der EU nachzuweisen. Das bedeutet, ein wesentlicher Anteil der personellen und finanziellen Kapazitäten der UNB wird sich in Zukunft kontinuierlich mit Natura 2000 beschäftigen müssen.

 

Jedoch ist jetzt schon absehbar, dass die von der EU gemachten Zeitvorgaben zur Sicherung der Natura 2000-Gebiete nicht eingehalten werden können.

 

In der Sitzung sollen nähere Ausführungen erfolgen.

 

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit                                                   Ja

   Nein                                                            Nein


Anlagen:

 

Ausweisungsziele für die Natura-2000-Gebiete (Stand: März 2009)